Hallo Norbert,
auch wenn es bei euch so gehandhabt wird, so bleibt es doch Steuerhinterziehung.
Zitat von dir:
Wenn grün, wird man schriftlich belehrt, das man eben nur LoF Fahrten machen darf.
Und noch eines von dir:
In unserem 150 Seelen Dorf fahren 23 Schlepper, die Nichtlandwirten gehören. Die werden nur zum Brennholzmachen und Gartenmüll fahren benutzt.
Und genau damit ist das Steuerhinterziehung! Wenn das jemand anzeigt werden aber manche in Erklärungsnot kommen und wohl kräftig nachzahlen müssen. Und auch ich wiederhole mich gerne noch mal, es liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten ob er eine Steuerbefreiung gewährt. Gewährt er sie so muss er sie auch notfalls vor höherer Stelle begründen müssen.
Und die Frage hier ist doch die, genügt ein Jagdrevier um eine Steuerbefreiung zu begründen! Und wenn du tausendmal eine Steuerbefreiung von deinem Finanzbeamten bekommen hast, zeigt das einer an und es wird herausgefunden dass die Steuerbefreiung nicht gerechtfertigt war so zahlt man lustig Steuern und das sogar rückwirkend. Für eine Steuerbefreiung müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden, in wie weit der Beamte diese nachprüft bleibt ihm überlassen. Du hast selber gesagt, man wird schriftlich belehrt nur LoF Fahrten zu machen. Mache ich nur eine Fahrt die nicht dazu gehört habe ich Steuerhinterziehung begangen und muss damit rechnen dass mir die Befreiung wieder aberkannt wird. Und genau so ein Fall ist in meiner Kundschaft schon geschehen. Auch reicht für eine Steuerbefreiung keinesfalls ein Hobby, es muss eine Gewinnabsicht vorliegen. Und da denke ich wird es schwierig. Und auch Hobbylandwirtschaft ist, wenn sie ohne Gewinnabsicht betrieben wird, eben keine Landwirtschaft sondern eben Hobby! Und dafür werden Steuern fällig! Hat man ein Jagdrevier womit man Geld verdient( ich weiß noch nicht einmal ob das Rechtens ist) so könnte eine Steuerbefreiung gerechtfertigt sein. Ist es ein privates Revier, so ist sie mit Sicherheit nicht gerechtfertigt.
Gruß, Achim