grünes KZ über die Jagd

Diskutiere grünes KZ über die Jagd im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ist es möglich einen Trecker über die Jagdpacht mit einem grünen Nummernschild zuzulassen? MfG Tobi
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Ölhand schrieb:
@ Norbert:
Wieviel Schlepper soll ich dir zeigen die eine schwarze Nummer haben.
.........
Gruß, Achim


Hallo Achim
ich weis das es "schwarze" Traktoren genug gibt.
Erstens weil, wie ich bereits schrieb, es eben in den Bundesländern verschieden gehandhabt wird.
Zweitens sind genug Fotos hier im Forum.

Ich weis auch, das, nur weil viele etwas tun, es nicht automatisch richtig wird.

Aber hier bei uns ist es halt so!

Und nichts anderes wollte ich mit meinem Beitrag zeigen als eben:

(Ich wiederhole mich) In verschiedenen Gegenden wird es verschieden gehandhabt, deshalb am besten beim Finanzamt fragen.


Norbert.

P.S.: Wenn ich hier bei uns freiwillig meinen Traktor schwarz anmelde, werde ich bei der nächsten Faschingssitzung namentlich erwähnt und alles lacht sich tot. :D
 
Ö

Ölhand

Guest
Hallo Norbert,
auch wenn es bei euch so gehandhabt wird, so bleibt es doch Steuerhinterziehung.
Zitat von dir:
Wenn grün, wird man schriftlich belehrt, das man eben nur LoF Fahrten machen darf.
Und noch eines von dir:
In unserem 150 Seelen Dorf fahren 23 Schlepper, die Nichtlandwirten gehören. Die werden nur zum Brennholzmachen und Gartenmüll fahren benutzt.

Und genau damit ist das Steuerhinterziehung! Wenn das jemand anzeigt werden aber manche in Erklärungsnot kommen und wohl kräftig nachzahlen müssen. Und auch ich wiederhole mich gerne noch mal, es liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten ob er eine Steuerbefreiung gewährt. Gewährt er sie so muss er sie auch notfalls vor höherer Stelle begründen müssen.
Und die Frage hier ist doch die, genügt ein Jagdrevier um eine Steuerbefreiung zu begründen! Und wenn du tausendmal eine Steuerbefreiung von deinem Finanzbeamten bekommen hast, zeigt das einer an und es wird herausgefunden dass die Steuerbefreiung nicht gerechtfertigt war so zahlt man lustig Steuern und das sogar rückwirkend. Für eine Steuerbefreiung müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden, in wie weit der Beamte diese nachprüft bleibt ihm überlassen. Du hast selber gesagt, man wird schriftlich belehrt nur LoF Fahrten zu machen. Mache ich nur eine Fahrt die nicht dazu gehört habe ich Steuerhinterziehung begangen und muss damit rechnen dass mir die Befreiung wieder aberkannt wird. Und genau so ein Fall ist in meiner Kundschaft schon geschehen. Auch reicht für eine Steuerbefreiung keinesfalls ein Hobby, es muss eine Gewinnabsicht vorliegen. Und da denke ich wird es schwierig. Und auch Hobbylandwirtschaft ist, wenn sie ohne Gewinnabsicht betrieben wird, eben keine Landwirtschaft sondern eben Hobby! Und dafür werden Steuern fällig! Hat man ein Jagdrevier womit man Geld verdient( ich weiß noch nicht einmal ob das Rechtens ist) so könnte eine Steuerbefreiung gerechtfertigt sein. Ist es ein privates Revier, so ist sie mit Sicherheit nicht gerechtfertigt.
Gruß, Achim
 
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Herby9010

Herby9010

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Also bei uns wird das so gehandhabt:
Wenn du zum Strßenverkehrsamt kommst um deinen Traktor anzumelden, wirst du gefragt ob du ein grünes - oder ein schwarzes Nummernschild haben willst. Sagst du "schwarz" ist alles ok und dein Traktor wird angemeldet. sagst du jedoch "grün", dann musst du eine Bescheinigung vom Finanzamt vorlegen können, die dir Bescheinigt das du Eigentümer von mindestens 8ich glaube es war 1 Ha Land bist) und dies auch Gewinnbringend mit dem Traktor bewirtschaften willst. Hast du diese Bescheinigung nicht, bekommst du kein grünes Kennzeichen.- So einfach ist das !!!
Gruß
Herby
@ passer,
das mit der Steuerbefreiung als Schürzenjäger muss ich mir merken :D :D :D, ich werde demnächst mal bei meinem Fa. anfragen ob ich nicht auch deshalb befreit werden könnte.

( :D :D :D ich brech ins Essen - vor Lachen über diesn Satz :D :D :D )

noch was zur Jagd:
Ich habe noch keine Jagd gesehen die wirklich auch Gewinn abwirft! Auch wenn das geschossene Wild verkauft wird, wird das wohl nie den Pachtbetrag und die Kosten für die entstandenen Wildschäden jedes Jahr aufheben. Soviel Wild wird wohl kaum in einem Revier sein um das auszugleichen. Und wenn doch, dann wahrscheinlich nur das erste Jahr, und danach wird nur noch auf die Treiber geschossen!!! :D :D :D
Auch die Beamten von den Fa`s können manchmal 2 und 2 zusammen zählen.
 
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Hallo Herby

es muss kein Gewinn erzielt werden,
sondern nur eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.


Hallo Achim

sicherlich alles richtig was Du schreibst.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, das es bei uns eben so abläuft wie ich es geschildert habe.

Man muss keinen Nachweis erbringen.

Ob die 23 Traktoren bei mir im Dorf illegal fahren, oder sich über die Stückländereien-Regelung abgesichert haben weiss ich nicht.

Deshalb hier nochmal der eigentliche Sinn meiner obigen Beiträge:
Beim jeweils zuständigen FA nachfragen.

Norbert
 
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Herby9010

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hallo Norbert,
klar wird das Fa. sich das ein-, zwei- oder auch drei Jahre ansehen wenn du keinen Gewinn machst, aber dann ist auch Schluß mit "Lustig". Die werden dir dann freundlichst mitteilen, das du entweder schleunigst Gewinn einfährst oder dein "Betrieb" kein "Betrieb" ist, sondern ein "Zuschussgeschäft".Und so was wird laut deutschen Steuerrecht nichtbegünstigt.
So einfach ist das beim Fa.
Gruß
Herby
 
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passer montanus schrieb:
Nun überlege ich, ob ich als ehemaliger Schürzenjäger mit einer häufigen Nutzung
der Wiesen und Wälder für meinen alten Deutz auch eine Steuerbefreiung
nachträglich bekommen kann.
I
Gruß Passer Montanus

In dem Fall bekommst du nur eine Seuerbefreiung wenn du Hörner auf hast. :rolleyes: ;)
 
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Hallo Herby

Nein, erst nach 8 Jahren greift die sog. "Liebhaberei-Regel"

Norbert
 
K

Kurt

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Wir müssen sparen koste es was es wolle. :D
Da gibts noch andere Möglichkeiten. Den grossen Geländewagen als LKW zulassen. Dann fährt das Töchterchen am Sonntag mit dem Pferdeanhänger ihr Pferd aus und wundert sich warum die Rennleitung die Fahrt unterbricht. ?(
Denn Sonntags dürfen keine LKW (egal wie groß sie sind) mit Anhänger fahren.
Solche Fälle gabs auch schon. :D

Gruss Kurt
 
15er DEUTZ

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Hallo,
tut mir Leidt, wenns sich hier einige wegen meinem Beitrag auf den Schlips getreten fühlen. Sicher kann ich auch anders an die Lösung des Problems kommen (Wie jeder Andere hier im Forum auch!). Mein Bekannter beim FA ist auch nur ein weiter Bekannter (den ich heute leider nicht erreicht habe), nur hatte ich mir hier im forum eine schnellere Lösung erhofft.
Also mein Vater ist der offizielle Jagdpächter des Revieres, ich bin Jagdaufseher. Uns gehört weder Feld, noch Wald und im Wald wird ganz normal Forstwirtschaft betrieben und auf den Feldern ganz normal Landwirtschaft. Aus welchem Grund mein Vater nun an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlt, weiß ich nicht genau, werde mich morgen mal erkundigen.

Gruß Tobi
 
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15er DEUTZ schrieb:
Also mein Vater ist der offizielle Jagdpächter des Revieres, ich bin Jagdaufseher. ........ Aus welchem Grund mein Vater nun an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlt, weiß ich nicht genau, werde mich morgen mal erkundigen.

Gruß Tobi

Hopela, nun wenn dein Vater Pächter ist und die Pachtfläche in seinem Jagdschein eingetragen ist dann ist er aus diesem Grund Mitglied in der BG. Dies ist er Per Gesetz, da dies im BJG so geregelt war, und seit der Forderalismussreform noch keine neue Regelung eingesetzt ist. (Das ist aber eigentlich eine Prüfungsfrage fürs grüne Abbi und auch für den Jagdaufseher, da dies den Jagdaufseher betrift. Denn da bist du dann nähmlich versicher bei deinen Tätigkeiten im Revier und auch alle anderen Helfer solange sie nicht jagen.)
 
Marcus Göbel

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Hallo
Als Jäger wäre ich mit der grünen Nummer sehr vorsichtig wenn das nicht 100% legal ist.
Stichwort : Zuverlässigkeit
Auf Imkerei bekommt man kein grünes Schild.
Bis denn
Marcus
 
Deutz5006A

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Hallo,

natürlich bekommt jeder auf Wunsch ein grünes Schild beim Straßenverkehrsamt - war bei meiner letzten Anmeldung auch so.

Dann geht jedoch eine Information über die Anmeldung an das zuständige Finanzamt.
Das Finanzamt versendet ein Formular, auf dem man nachweisen muss, dass eine Berechtigung zur Steuerbefreiung (grünes Nummerschild) vorliegt.
Die BG kann hierfür ein Indiz sein.
Grüne Nummern werden nicht nur für LOF vergeben.

Ich habe einmal die Antragsformulare "Antrag auf Gewährung von Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen" angehangen.

Eine Berechtigung für Jagdfahrzeuge kann ich hier nicht ersehen - die Ausübung der Jagd ist reines Hobby, der Jagdverein wurde als Naturschutzverein nicht anerkannt.

Gruß
Johannes
 

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Deutz5006A schrieb:
Hallo,

Eine Berechtigung für Jagdfahrzeuge kann ich hier nicht ersehen - die Ausübung der Jagd ist reines Hobby, der Jagdverein wurde als Naturschutzverein nicht anerkannt.

Gruß
Johannes


Der DJV und meisten Landesverbände sind nach § 59 ein staatlich anerkannter Naturschutzverband.
 
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Nightingale

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Abend,

ich überlege grade wer in unsererm Wald manche Wege matschig gefahren hat, weil die Person mit dem Auto in den Wald fahren musste, nur um Fußweg zu sparen X( Naturschutz wird wohl unterschiedlich ausgelegt.
 
Marcus Göbel

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"Der DJV und meisten Landesverbände sind nach § 59 ein staatlich anerkannter Naturschutzverband."
Also kann im Umkehrschluss jeder der im BUND ist, auch ne Steuerbefreiung bekommen, weil er ja Nistkästen aufhängen muss.
Bis denn
Marcus
 
15er DEUTZ

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Erstens gibt es auch Berufsjäger und außerdem sind Jäger die einzigen geprüften Naturschützer !!!

Gruß Tobi
 
15er DEUTZ

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Ich werde jetzt erstmal meinen Kleinen TÜV-sicher machen und dann versuch ich ein grünes KZ zu bekommen, genügend Gründe sind ja vorhanden. Mir ist es jedenfalls einleuchtend.

Gruß Tobi
 
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Ölhand

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15er DEUTZ schrieb:
und außerdem sind Jäger die einzigen geprüften Naturschützer !!!

Gruß Tobi

Hallo,
wie kommst du denn auf diese glorreiche Idee? So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört! Aber den Witz muss ich mir mal merken, der war echt gut!
Gruß, Achim
 
Thema: grünes KZ über die Jagd

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