Führerschein für Brennholztransport

Diskutiere Führerschein für Brennholztransport im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutzfreunde, ich habe da mal eine Frage.Ich möchte mit meinem Deutz D 4507 Schwarzes Kennzeichen Brennholz aus dem Wald fahren. Ist es...
Tobi_92

Tobi_92

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Hallo zusammen,

ich persönlich habe beim Thema was darf ich mit meinem Führerschein sehr gute Erfahrungen mit der Fahrerlaubnisbehörde des Kreis gemacht, die haben mir da weitergeholfen und ich hatte danach auch was schriftliches in der Hand. Wie weit das vor Gericht oder sonst wo Bestand hat weiß ich nicht, aber ich gehe einfach mal davon aus, dass die mich nach damals gültigem Recht beraten haben.
Zum Thema Steuern habe ich mir hier ********** Informationen eingeholt. Auch da gab es sehr freundliche und aufschlussreiche Antworten, denen ich zumindest mehr Vertrauen schenke wie irgendwas, was ich im Internet lese. Damit möchte ich keinem seine Kompetenz absprechen, aber wenn man direkt an der Quelle fragt, hat man halt am ehesten was in der Hand im Falle eines Falles.
Am Ende habe ich mich dazu entschieden CE zu machen und alles mit schwarzer Nummer anzumelden. Das war für mich persönlich die Lösung, mit der ich am besten leben kann.
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Am Ende habe ich mich dazu entschieden CE zu machen und alles mit schwarzer Nummer anzumelden.
Das ist konsequent und richtig, aber der CE kostet mittlerweile bestimmt 5000€ wenn man den einfach mal so macht.
Ich habe C bei der Feuerwehr gemacht und für 800€ CE (einschließlich BE und T) gemacht, das war natürlich für mich die beste und günstigste Lösung!
 
Pumpe

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Fahrt am besten mit der Schubkarre in den Wald zum Holz holen.
Wenn du (nur einmal) was richtig erklären könntest, wären deine Kommentare die aus dem Kaugummiautomaten gezogen sind ,schonmal gar nicht nötig.

Hört sich gewiss erstmal Simpel an, ist aber bei genauerer Betrachtung deines Charakters....ferner deiner "gehaltvollen" Beiträge.... schon ein ziemlich hoch gestecktes Ziel :*

Gruss Andreas
 
egnaz

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Am Ende habe ich mich dazu entschieden CE zu machen und alles mit schwarzer Nummer anzumelden. Das war für mich persönlich die Lösung, mit der ich am besten leben kann.
Dann hättest du dir die Beratung auch sparen können. Interessant wäre jetzt was du tatsächlich nun fährst.
 
Tobi_92

Tobi_92

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Die Beratung habe ich logischerweise gemacht, bevor ich CE gemacht habe.
Damals hatte ich nur B inkl. den darin eingeschlossenen Klassen.
Im Wesentlichen fahre ich damit einen 6206 und MF 65, wobei ich hauptsächlich einen Heckcontainer zum Transport einsetze.
Zur Not steht noch ein 1,5t Anhänger bereit.
Mittelfristig möchte ich noch einen Kipper anschaffen, den ich auf H-Kennzeichen zulassen kann.
Für mich war der Hauptgrund für den CE, dass ich mit dem MF einen 1,5 to Anhänger nichtmal fahren durfte.
Den Deutz (der kam nach dem Führerschein) dürfte ich zu Treffen o.ä. nichtmal ohne Anhänger mit dem B fahren.
Also war der C eh die Voraussetzung um einen Schlepper in der Größe des 6206 als Hobby nutzen zu können.
 
egnaz

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Den 6206 hättest du auch auf 3,5 t ablasten können. Mit Be hättest du dann noch einen 3,5t Anhänger mitführen können.
 
D

Deutz4007

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Hallo Eckhard,

Ich gebe Dir Recht bei unterschiedlichen Polizeistationen kommen unterschiedliche Meinungen raus.

Wir haben nur ein Waldstück mit einem Hektar.Mehr nicht.Da weiß ich gar nicht,ob es möglich ist einen Betrieb anzumelden.Es ist ja Privatwald.

Gruß
Kevin
 
MartlR.

MartlR.

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Wir haben nur ein Waldstück mit einem Hektar.Mehr nicht.Da weiß ich gar nicht,ob es möglich ist einen Betrieb anzumelden.Es ist ja Privatwald.

Gruß
Kevin
laut Finanzamt wird man für das Landwirtschaftliche Grundstück eh eine eigene Steuererklärung abgeben müssen(zumindest ist es so bei mir),und das Hauptzollamt (zuständig für Grüne Nummern) interessiert nur ob man am Landwirtschaftlichen Warenverkehr teilgenommen hat ,dann ist ne grüne Nummer kein Problem.Ich bzw. meinem Bruder und mir gehört auch nur knapp über 1 Hektar
 
G

GueldnerToledo

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Bei unterschiedlichen Polizeistationen kommen unterschiedliche Ergebnisse raus? Das sollte ja so eigentlich nicht sein.

Also war Andreas Idee auch wieder für den Hintern, den oder die "Richtigen" zu fragen..., bzw. daraus wird ersichtlich, wie schwierig es ist ohne lange Diskussion in Erfahrung zu bringen, was richtig ist und was nicht.

Und ausgerechnet er meckert bei mir über gehaltvolle Beiträge...

MfG Werner
 
Henn2Zui

Henn2Zui

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wie schwierig es ist ohne lange Diskussion in Erfahrung zu bringen, was richtig ist und was nicht.
Der Knackpunkt ist, dass lange Diskussionen in dem Fall das nichts an der rechtlichen Sachlage ändern und zu nichts bringen, weil man falsche Phrasen durch Wiederholen nicht richtig beten kann.
Daher würd auch ich einen Mod drum bitten, hier zu schließen. Es ist schon vieles wichtige gesagt worden und es durchgeklungen, dass die ganze Thematik sehr komplex ist. Weiteres sollte direkt bei Experten erfragt werden! Wir sind hier alle Laien, handeln nach bestem Wissen und Gewissen, aber sind nicht befugt, belastbare Aussagen zu treffen.

Und das die Polizei (leider) auch nicht immer den vollen Durchblick hat, ist auch schon mehrfach durchgeklungen. Allerdings wäre ein Strafzettel mit Bußgeld und wohlmöglich das geringste Übel, was einen treffen kann. Gravierender ist der durchs fahrlässige Handeln erloschene Versicherungsschutz (durch Fahren ohne passenden Führerschein und mit Anhänger ohne Zulassung), wodurch im Schadensfall deine Haftpflicht jegliche Leistungen verwehrt und du den Schaden aus eigener Tasche zahlen musst, was insbesondere bei Personenschäden schnell "unschöne" Summen bedeuten kann.
Bei einer Routinekontrolle sehen die Polizisten vielleicht nicht alles oder drücken ein Auge zu, aber bei einem Unfall wird alles genau begutachtet und die rechtliche Lage geprüft, sodass eigentlich jedes Vergehen aufgedeckt wird.
 
egnaz

egnaz

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Wir haben nur ein Waldstück mit einem Hektar.Mehr nicht.Da weiß ich gar nicht,ob es möglich ist einen Betrieb anzumelden.Es ist ja Privatwald.
Landwirtschaft meldet man nicht an, wie etwa Gewerbe. Wenn man gewisse Kriterien erfüllt, ist man einfach dabei. Doch die Institutionen haben verschiedene Kriterien.
Mit eurem 1ha Wald seit ihr schon einmal für die Berufsgenossenschaft ein Lof Betrieb.
Und wenn ihr z.B. durch Sturmschaden eine große Menge Holz verkaufen müsst, interessiert sich auch das Finanzamt für euren Betrieb.
Das ihr den Schlepper nicht Steuerbefreit zugelassen habt ist bei 1ha richtig, denn Gartenpflege gehöhrt nicht zur Lof, sondern hierzu muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Interessant dazu ist der Link von Ecoboost. Dort geht es um die Führerscheinregelung, und danach gehört Gartenpflege und Winterdienst auch zur Lof und L und T können genutzt werden. So unterschiedlich legt der Gesetzgeber sogar den Begriff Lof aus.
 
D

Deutz4007

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Soweit ich informiert bin darf ich den 100er Schlepper mit T-Schein fahren.

Natürlich kommt es auf die Verwendung an .Für Winterdienst und Landschaftspflege als Beispiele wäre der T-Schein zulässig.Laut Link Ecoboost.Auch Forstarbeiten wären zulässig.

Gruß
Kevin
 
D

Deutz4007

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Dann weiß ich aus dem Artikel von Ecoboost.

Wenn du keine Lust auf meinen Beitrag hast ,brauchst Du ja nicht antworten Mark

Danke vielmals.

Werde im Forum zu diesem Thema nichts mehr schreiben.

werde absofort nur mitlesen
 
DeutzDavid

DeutzDavid

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Moin ,

das,heißt für mich,ich darf meinen Schlepper mit Hänger mit T nicht fahren .Er müsste grün zugelassen sein und alles wäre gut.Deutschland deine Gesetzte.

Da muss ich mir ,was überlegen.

Gruß

kevin
Hallo,

du musst nur nachweisen das du mit deinem Wald Geld verdienst. Kannst ja ein paar Wagen Brennholz verkaufen (mit Rechnung), dann hast du auch belegte Einnahmen. Somit könnte das grüne Kennzeichen erteilt werden.

In der BG musst du natürlich auch sein und einen Betrieb anmelden.

MFG
 
J

Jens7006

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Um die Runde hier mal etwas zu lockern (ich wills zumindest versuchen:(

Eine verbindliche Rechtsberatung im Internet ist nicht möglich, auch wenn es der Ratgeber noch so gut zu wissen vermag. Ich meine, dass es dazu mal etwas gesetzliches o.ä. gab. Inwiefern das noch so ist, weiß ich nicht. Allerdings sträuben sich Anwälte bis heute vor einer Beratung im Netz.

Außerdem stand auch ich mal vor dem Punkt: Traktor + Rückewagen im öffentlichen Verkehr zu bewegen (M, L, B) vorhanden. Als erstes habe ich einen Bekannten Fahrlehrer gefragt, da die Fahrschule T und C-Klassen ausbildet. Er konnte mir keine verbindliche Auskunft geben.
Als nächstes habe ich die Führerscheinstelle kontaktiert und alles wesentliche angegeben (Fahrzeug, vorhandene F-Klassen, betriebliche Notwendigkeit, etc.). Auch da habe ich keine verbindliche Antwort erhalten. Stattdessen wurde ich zur Zulassungsstelle verwiesen. Auch dort wusste man nicht wirklich bescheid. Ich habe dann einen ca. dreizeiligen Gesetzestext bekommen, aus dem ich bis heute nicht ableiten kann, ob ich das, was ich vorhabe, wirklich darf. Beamtendeutsch ist wie Schlüpfergummi - seeehr dehnbar.

Ich bin hin und wieder gewerblich mit Holz zwischen den Rungen auf der Straße unterwegs. Öfters auch mit einem Streifenwagen im Schlepptau. Die Beamten haben sich allerdings noch nicht für mich interessiert.

Vermutlich weiß nur derjenige, der seine Tastatur mit diesem Gesetzestext verprügelt hat, sowie die drei, die zustimmend genickt haben, wie der Text auszulegen ist.

In diesem Sinne
Allzeit gute Fahrt :whistling:
 
W

Werder014

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Moin,
sowie die drei, die zustimmend genickt haben, wie der Text auszulegen ist.
Eindeutig wissen das wahrscheinlich nichtmal die.

Niemand kann einem eine verbindliche Auskunft geben. Irgendwie wird man einem immer einen Strick drehen können, selbst wenn man etwas schriftliches in der Hand haben sollte.
Eigentlich schade, aber wenn selbst der Fahrlehrer und die Führerscheinstelle da nicht durchblicken...

Gruß
Henrik
 
Thema: Führerschein für Brennholztransport

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