Führerschein für Brennholztransport

Diskutiere Führerschein für Brennholztransport im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutzfreunde, ich habe da mal eine Frage.Ich möchte mit meinem Deutz D 4507 Schwarzes Kennzeichen Brennholz aus dem Wald fahren. Ist es...
D

Deutz4007

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Hallo Richard,

für mich heißt es beide Fahrzeuge muss zugelassen sein und ich darf nicht über 3,5 Tonnen kommen.

Auch wenn ich Rasentraktor und Rasenschnitt fahre muss alles angemeldet sein.

Gruß
 
thomas66

thomas66

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Der Rasentraktor ist zulassungsfrei bis 6km/h und fällt unter die Privathaftplicht.

Bringt mir den Sheriff der da durchblickt . Wie schon empfohlen eine gute RS.

Gruß
 
Henn2Zui

Henn2Zui

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Wenn du nur B (und T) hast, dann ja.
Daraus fällst du nur, wenn du mit deinem Trecker bei einem Land- oder Forstwirten hilfst, denn dann greift T.
Einen zulassungsfreien Anhänger darfst du eigentlich gar nicht bewegen, es sei denn es ist einer von dem auftraggebenden Land- oder Forstwirt und wird auch entsprechend eingesetzt.

Grüne Nummer und co. kannst du auch als Lohnunternehmer bekommen, wenn du landwirtschaftliche Tätigkeiten anbietest. Wichtig ist dann aber, dass Start oder Ziel einer Fahrt ein LoF-Betrieb ist. Soweit ich weiß, sind Grünpflegearbeiten in öffentlichen Räumen auch gedeckt (also wenn Stadt/Kommune einen beauftragt). Allerdings ist ein Lohnunternehmen auch mit Papierkram, BG, Versicherungskosten etc verbunden.

Ich kann dir sonst empfehlen, mal deinen ehemaligen Fahrlehrer zu fragen. Wenn das nicht grad ein Frischling war, dann wird der dir deine Fragen sicher beantworten können. Alternativ ginge ein Verkehrsrechtsexperte.

An dieser Stelle möchte ich nochmal drauf hinweisen, dass ich (und auch die meisten hier) keine Anwalt oder ausgesprochener Rechtsexperte bin, daher sind alle Auskünfte ohne Gewähr. Alles sehr verzwickt und irgendwie steht man gefühlt fast immer mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich mit dem Trecker und Anhänger im Straßenverkehr bewegt.
 
thomas66

thomas66

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Alles sehr verzwickt und irgendwie steht man gefühlt fast immer mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich mit dem Trecker und Anhänger im Straßenverkehr bewegt.
Ich denke da auch immer an die die nicht wissen was sie da gerade tun. Selbstgebaute Anhänger ohne Betriebserlaubnis, 40km/h mit Folgeschild, aufgedrehter Schlepper mit Mängeln, usw usw.

Vieles wird im Fall des Falles übersehen, aber wenn nicht wirst du nicht mehr froh.

Gruß
 
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GueldnerToledo

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Und die Realität sieht dann wieder so aus, dass alles kunterbunt gemischt durcheinander in den Wald fährt und Holz holt. Mit teilweise selbstgebauten Anhängern ohne Beleuchtungsanlage und ohne Zulasssung mit grünem und mit schwarzen Kennzeichen, von 1 Tonne zulässigem Gesamtgewicht bis 10 T zulässigem Gesamtgewicht des Schleppers, mit ein oder zwei Anhängern mit und ohne Führerschein, mit zugelassenem Anhänger auf schwarzem Kennzeichen und Schlepper mit grünem Kennzeichen wobei der Schlepper schon seit 20 Jahre abgemeldet ist...usw...

Ein wildes durcheinander, wo Niemand durchblickt.

MfG Werner
 
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Ecoboost

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Servus,

also ich habe eben gelesen dass mit der Klasse BE bis zu 7 to. Gesamtzuggewicht bewegt werden dürfen:
https://digitalkiosk.forstfachverla...866a8442df9b40/pages/4760184/widgets/56540973
Vermutlich gilt dass aber nur für Forst- und Landwirtschaftliche Zwecke, mein Gott dann fährst Du halt im Auftrag eines benachbarten Landwirts ein Fuhre für ihn nach Hause und die Kuh ist vom Eis. Alles muss man denen ja auch nicht auf die Nase binden.

Gruß

Ecoboost
 
thomas66

thomas66

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Eigentlich kann man kaum was machen ohne irgendwas falsch zu machen !

Manchmal könnte man glauben das dieser Ganze Durcheinander nur dazu dient jedem irgendwie an die Karre pissen zu können um anschließend ein Bußgeld zu kassieren.

Ich weiß aus gut informierten Kreisen das da Statistiken geführt werden und schon mal aufgefordert wird etwas genauer zu schauen und nicht so viele Augen zudrücken um den Umsatz wieder in's Soll zu bringen


Gruß
 
G

GueldnerToledo

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Das ist so in Deutschland. Aber vermutlich wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich streng gehandhabt. Ich fahre schon seit Jahrzehnten mit grünem Kennzeichen auf Schleppertreffen. Interessiert Niemanden. Aber es soll Bundesländer geben, wo die Rennleitung schon auf den Hauptverkehrswegen steht zu den Schleppertreffen, um die grünen Kennzeichen raus zu winken.

Ähnlich wird es wohl auch mit der Holzfahrerei geregelt sein.

Deutschland wie es lacht und singt...

MfG Werner
 
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michiwi

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Servus,


also ich habe eben gelesen dass mit der Klasse BE bis zu 7 to. Gesamtzuggewicht bewegt werden dürfen:
https://digitalkiosk.forstfachverla...866a8442df9b40/pages/4760184/widgets/56540973
Vermutlich gilt dass aber nur für Forst- und Landwirtschaftliche Zwecke, mein Gott dann fährst Du halt im Auftrag eines benachbarten Landwirts ein Fuhre für ihn nach Hause und die Kuh ist vom Eis. Alles muss man denen ja auch nicht auf die Nase binden.

Gruß

Ecoboost


Hallo, BE sind schon immer 7t, wobei das in so einem Fall auch wenig bringt. Wer hängt an einen 4506 nur einen 3,5tinner an? Wir sind mit dem 4006 immer mit 5,6t unterwegs, da reicht eben in privaten der be nicht mehr. Da brauchst du schon C1E
 
holger63

holger63

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Interessantes Thema, mich betrifft das zwar nicht da LoF Betrieb aber dennoch...

Wenn der Wald der Familie gehört muss doch jemand "seinen Namen" dafür geben
da ab 0,5Ha eine Pflichtmitgliedschaft in der BG besteht. Zudem ist Wald immer
Betriebsvermögen (lt. meinem Steuerberater).
Demnach ergibt sich für mich dass wenn man >0,5Ha hat man automatisch auch
einen Betrieb hat (Betriebsvermögen) und/oder anmelden kann, BG Beiträge fallen so oder so an.
Damit wäre dann auch eine Grüne Nummer möglich sofern das Fahrzeug auf den Waldeigentümer
zugelassen ist, der Kutscher selbst braucht dann nur L oder T.

Fährt man dann Holz aus dem Wald hört meine "Weisheit" auf... ist es für den Verkauf, egal ob Stamm-
oder Brennholz, seh ich da keine Probleme. Für den Eigenbedarf könnte es Probleme geben
nur wer sieht es einem Stück Holz an ob es verkauft oder selbst verbrannt werden soll...
Ausnahme wie bereits erwähnt ist Holz für Bauten/Reparaturen auf dem eigenen Betrieb/Betriebsgebäuden.

Hab nochmal nachgeschaut, die Mindestgröße für einen Forstwirtschaftlichen Betrieb liegt bei 1Ha, Fläche
unter 1Ha ist Privatvermögen. erwirtschaftet man keine Gewinne wird das Ganze bald als
Liebhaberei seitens der Finanzbehörden eingestuft was aber nichts an der Tatsache ändern dürfte
das man eine Grüne Nummer bekommen kann.
Das müsste man evtl. mal einem entsprechenden Fachanwalt vorlegen...
 
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Ecoboost

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Servus,

die Pflichtmitgliedschaft bei der SVLFG gilt nicht erst bei 0,5 ha sondern bereits bei 0,25 ha (2.500 m²) Waldbesitz.
Wenn er bei der BG entsprechend gemeldet ist dürfte es ohnehin da keine Probleme geben da ja hierfür in der Regel ein forstwirtschaftlicher Betrieb gemeldet sein muss.
Zudem, ich denke dass die Polizei zur Zeit wichtigere Dinge zu erledigen hat als Schlepperfahrer aufzuhalten und penibelst zu kontrollieren ob dass soweit jetzt alles rechtens ist.
Bei den ganzen Auflagen blickt letztendlich doch eh keiner mehr durch.

Gruß

Ecoboost
 
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Seppo

Seppo

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Ich finde die Diskussionen hier überflüssig.
Dazu gibt es hier genug erstellte Themen, wo dieses niedegeschrieben ist.

Ich bitte den zuständigen Moderator das Thema zu schließen.
Sonst haben wir hier demnächst wieder zig Seiten drin.
 
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Ecoboost

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Servus,

dass ist doch jetzt nicht dein Ernst, oder!?
Wenn dann hättet Ihr das gleich dicht machen müssen und nicht erst nach der 30 Antwort.

Gruß

Ecoboost
 
Seppo

Seppo

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Doch, da ich es jetzt erst gesehen habe.

Zudem ist das nicht deine Sorge
 
Pumpe

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Hallo,

meiner Meinung nach wird bei solchen Themen immer der Fehler gemacht, das Fragesteller nicht sofort die fragen, die es wissen müssen.

Stattdessen wird sich durch Foren gekämpft, wo sich potenzielle "Ratgeber" nicht festlegen wollen oder können, da sie es schlichtweg nicht WISSEN.

Ich hätte keine Scheu davor zur nächsten Polizeidienststelle zu fahren um mich beraten zu lassen. Das ist u.a. auch deren Job sich durch Gesetzestexte zu kämpfen um jemand zu belangen. Es sind schliesslich Polizisten die mich rauswinken wenn ich Bockmist baue. Ich denke im Vorfeld die Rennleitung zu fragen ist wesentlich angenehmer, als dem Staatsanwalt Rede und Antwort zu stehen wenn was Ernstes passiert ist.

Bei manchen Themen wendet man sich besser an "Schmidt" als an "Schmidtchen"......es sei denn man schreibt gern. ;)

Gruss Andreas
 
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egnaz

egnaz

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Hallo Deutzfreunde,

das Holz kommt aus dem Wald von meiner Familie.Der Schlepper hat zwar schwarze Kennzeichen im Schein steht aber LFO Zugmaschine.Ich darf also keinen zulassungsfreien Anhänger ziehen.Ich finde Schwachsinn,für Brennholztransport ein LKW Schein zu machen.Wenn ich Grünpflege und Mäharbeiten mit meinem Rasentraktor mache und den Rasentraktor auf einem Pkw Hänger fahre ist das zulässig?Fahre damit auch Grünschnitt.

Haben auch einen 100er Deutz ,darf ich den fahren?Schwarze Nummern

Gruss
KKevin
Wenn es euer Wald ist, seid ihr doch ein forstwirtschaftlicher Betrieb. Wenn das Holz transportiert wird, ist es lof Zweck. Auch die Brennholzaufbereitung des eigenen Holzes ist noch Lof Zweck. Privat wird es erst, wenn die Scheite in den privaten Ofen gesteckt werden. Das interessiert dann den Steuerprüfer, der das dann als Privatentnahme berechnet. Verkauft doch einfach hin und wieder etwas Brennholz und erklärt die Einnahmen.

Bei Lof Zweck und Betrieb gelten Die Führerscheinklassen L und T und die zulassungsfreien Anhänger sind möglich.
Gartenpflege gehört nicht zum Lof Zweck und folglich entfallen die genannten Regeln.
 
S

swd40

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Moin,


Hallo Deutzfreunde,
das Holz kommt aus dem Wald von meiner Familie.Der Schlepper hat zwar schwarze Kennzeichen im Schein steht aber LFO Zugmaschine.Ich darf also keinen zulassungsfreien Anhänger ziehen.Ich finde Schwachsinn,für Brennholztransport ein LKW Schein zu machen.Wenn ich Grünpflege und Mäharbeiten mit meinem Rasentraktor mache und den Rasentraktor auf einem Pkw Hänger fahre ist das zulässig?Fahre damit auch Grünschnitt.

Haben auch einen 100er Deutz ,darf ich den fahren?Schwarze Nummern

Gruss
KKevin
Wenn es euer Wald ist, seid ihr doch ein forstwirtschaftlicher Betrieb. Wenn das Holz transportiert wird, ist es lof Zweck. Auch die Brennholzaufbereitung des eigenen Holzes ist noch Lof Zweck. Privat wird es erst, wenn die Scheite in den privaten Ofen gesteckt werden. Das interessiert dann den Steuerprüfer, der das dann als Privatentnahme berechnet. Verkauft doch einfach hin und wieder etwas Brennholz und erklärt die Einnahmen.
Bei Lof Zweck und Betrieb gelten Die Führerscheinklassen L und T und die zulassungsfreien Anhänger sind möglich.
Gartenpflege gehört nicht zum Lof Zweck und folglich entfallen die genannten Regeln.
.. dann finde den Polizisten und Staatsanwalt der der gleichen Meinung ist. Ich bezweifle mal daß das LoF ist wenn die Steuerbehörden kein grünes Kennzeichen geben.

Das kann nur ein Verkehrsrechtsexperte definitiv beantworten, und der darf vermutlich keine Rechtsberatung im Forum geben ... ich denke hier zu zu machen wäre das beste.

Gruß,
Josef
 
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GueldnerToledo

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Also ich bin dafür das Andreas (Pumpe) zur Polizeidienststelle fährt um sich da aufklären zu lassen. Dann hätten wir, wie von ihm gefordert, eine Ansprechperson zu diesem Thema die es wissen muss.
Zumal er ja auch gerne schreibt (über 3000 Beiträge). Dann kann er sich vom Schmidtchen zum Schmidt mausern. ;)

MfG Werner
 
egnaz

egnaz

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Es geht hier doch nicht darum, ob die Steuerbefreiung beantragt wurde. Das wäre auch nicht ratsam, wenn der Schlepper auch zur Gartenpflege eingesetzt wird. Trotzdem kann man mit einem versteuerten Schlepper Lof Arbeiten in einem Lof Betrieb ausführen.

Die Schwierigkeit besteht auch darin, dass der Lof Betrieb nicht klar definiert ist. Jede Institution hat hier eigene Kriterien. Ob es sich beim Themenstarter um einen Lof Betrieb handelt, kann bei den wenigen Informationen nicht eindeutig festgestellt werden. Mit Waldbesitz ist er aber schon nah dran.

Und ich denke, dass bei unterschiedlichen Polizeistationen auch unterschiedliche Meinungen zu dem Thema heraus kommen.
 
Thema: Führerschein für Brennholztransport

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