Wenn du nur B (und T) hast, dann ja.
Daraus fällst du nur, wenn du mit deinem Trecker bei einem Land- oder Forstwirten hilfst, denn dann greift T.
Einen zulassungsfreien Anhänger darfst du eigentlich gar nicht bewegen, es sei denn es ist einer von dem auftraggebenden Land- oder Forstwirt und wird auch entsprechend eingesetzt.
Grüne Nummer und co. kannst du auch als Lohnunternehmer bekommen, wenn du landwirtschaftliche Tätigkeiten anbietest. Wichtig ist dann aber, dass Start oder Ziel einer Fahrt ein LoF-Betrieb ist. Soweit ich weiß, sind Grünpflegearbeiten in öffentlichen Räumen auch gedeckt (also wenn Stadt/Kommune einen beauftragt). Allerdings ist ein Lohnunternehmen auch mit Papierkram, BG, Versicherungskosten etc verbunden.
Ich kann dir sonst empfehlen, mal deinen ehemaligen Fahrlehrer zu fragen. Wenn das nicht grad ein Frischling war, dann wird der dir deine Fragen sicher beantworten können. Alternativ ginge ein Verkehrsrechtsexperte.
An dieser Stelle möchte ich nochmal drauf hinweisen, dass ich (und auch die meisten hier) keine Anwalt oder ausgesprochener Rechtsexperte bin, daher sind alle Auskünfte ohne Gewähr. Alles sehr verzwickt und irgendwie steht man gefühlt fast immer mit einem Bein im Gefängnis, wenn man sich mit dem Trecker und Anhänger im Straßenverkehr bewegt.