Genau das geht nicht !
Wenn der Schlepper noch nie zugelassen war, gilt er dann jetzt als "erstmalig in den Verkehr gebracht" und muss den heutigen Anforderungen für ein solches Fahrzeug entsprechen. Allein schon beim Abgas ist das nicht zu schaffen. Es ist egal, von welchem Baujahr ein Fahrzeug ist, es zählt, wann es zuerst für den Verkehr zugelassen war, damit es nur den damaligen Bestimmungen entsprechen muss ! Ich hatte das Problem mal mit einem Bundeswehrfahrzeug, die galten beim Bund mit den "Y-Kennzeichen" auch nicht als "zugelassen", sondern erst bei ziviler Zulassung.
Wenn der Schlepper aber früher mal zugelassen war (wer kauft sich denn einen nagelneuen 60 PS Schlepper und läßt ihn nicht zu ? Der hatte doch sicher irgendeinen allerersten Vorbesitzer und war dort zugelassen, forsche mal ein wenig), dann musst Du beim TÜV eine Vollabnahme machen und bekommst ein Datenblatt für die Erteilung des Fahrzeugbriefes. Die Daten hat der TÜV vorliegen, ist ja ein Serienfahrzeug der Neuzeit.
Das eine Problem ist das Datum der Erstzulassung, da kann man sich in Absprache mit dem TÜV behelfen, indem man das Baujahr als Jahr der Erstzulassung einträgt, das Baujahr dürfte anhand der FIN bestimmt über dieses Forum hier feststellbar sein. Regelmäßig wird dann in den Papieren der 01.07. des Jahres angegeben.
Damit gehst Du zum Straßenverkehrsamt. Das zweite Problem ist dann, dass beim Straßenverkehrsamt erklären musst, wo der alte Brief geblieben ist. Natürlich geht sowas bei einem sehr alten Fahrzeug nach vielleicht ein paar Umzügen/Erbschaften oder so auch schon mal verloren.
Evtl .wird man sich dort wegen des fehlenden Eigentumsnachweises (der Fz.-Brief eben) querstellen, das sollte man vorher klären, ob man noch einen Kaufvertrag braucht.
Gruß, Uwe