D 15 Vollabnahme

Diskutiere Vollabnahme im Forum D-Serie im Bereich Deutz / Deutz-Fahr Schlepper - Hallo, Der D15 vom Senior soll nach 23 Jahren wieder TÜV bekommen, muss halt Vollabnahme gemacht werden. Hab gesehen dass das Hubwerk hinten...
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Leuchtkeks

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Hallo,

Der D15 vom Senior soll nach 23 Jahren wieder TÜV bekommen, muss halt Vollabnahme gemacht werden. Hab gesehen dass das Hubwerk hinten ziemlich Spiel hat, vor allem die eine Hubstrebe, die hat locker 5 bis 6 mm Spiel. Könnte das Probleme machen und wenn ja, wo bekomme ich Ersatzteile für das Hubwerk?
 
Obrschwob

Obrschwob

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Nach meiner Kenntnis hat das Hubwerk keine TÜV-relevante Bedeutung, solange es die Fahrzeugsicherheit nicht beeinträchtigt, ebenso wie der Sturzbügel, den nur die BG vorschreibt, beim TÜV aber nicht relevant ist.

Grüßle
Obrschwob
 
buddyholly

buddyholly

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Hallo,

stimmt, die Teile des Dreipunktgestänges sind nicht "prüfpflichtig". Zugmaul muss dran sein, drehbar (je nachdem wie scharf der Prüfer ist) und der Bolzen nicht ausgeschlagen.

Spiel im Gestänge kommt oft von ausgeschlagenen Bolzen, die auch sehr einfach zu ersetzen sind.

Gruß
 
G

GTfan

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moin,

wenn du Papiere zu dem Fahrzeug hast, reicht eine ganz normale TüV-Prüfung, eine Vollabnahme ist da nicht mehr nötig.

Alles weitere stimmt so weit. Hubstreben bekommt man im Ersatzteilhandel, neue Kugelösen für Unterlenker usw auch, die müssen dann nur angeschweißt werden.

mfG
GTfan
 
M

maxxel88

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Ich hänge mich hier einfach mal mit rein weil meine Frage hier auch rein passt....

Und zwar habe ich einen Deutz D30S Bj. 1962 gekauft und der hat seit 2007 keinen TÜV mehr. Habe jetzt nach und nach alles soweit in Ordnung gebracht um TÜV zu bekommen. Ich ging egtl. auch davon aus dass ich eine Vollabnahme brauche weil ja schon so lange keine HU mehr durchgeführt wurde. Papiere sind vollständig vorhanden. Ich habe jezt mal folgendes in Ordnung gebracht:

-Batterie auf dem Halteblech sauber fixiert mit Gewindestangen
-Bremsen eingestellt
-Warnblinkanlage und Blinkanlage funktionieren
-Beleuchtungseinrichtung funktioniert
-Hupe funktioniert
-Gelenke der Lenkung sind spielfrei und neue Schutzkappen verbaut
-Bremslicht funktioniert

Jetzt ist nur noch folgendes, die hinteren Reifen haben die Größe 9,5 - 32 AS und sind nirgends in den Papieren eingetragen. Allerdings waren die schon seit mehreren TÜV Prüfungen drauf und wurden scheinbar nie bemängelt. Darf ich diese Größe fahren? Und mein Zugmaul wurde gestohlen, ist das ein Problem dass keines vorhanden ist?

Danke und Gruß,

Max
 
F

F1L612/53

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Hallo Max,

eine sogenannte Vollabnahme brauchst Du nicht, wenn Du Papiere zum Fahrzeug hast. Dann reicht eine ganz normale HU.
Wenn mich nicht alles täuscht, ist 9-32 AS eine normale Größe für den D30S gewesen, je nach Wunsch.
Und die "neue" Bezeichnung für den 9-32 AS ist 9,5-32 AS. Sollte also problemlos eingetragen werden können.
Zum Zugmaul: Leih Dir doch einfach irgendwo bei Dir in der Nähe eins für die Prüfung. Danach hast Du 2 Jahre Zeit, um ein ordentliches Zugmaul aufzutreiben.

MfG

Jürgen
 
M

maxxel88

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AH OK, das sind also zwei Bezeichnungen, meinen aber den gleichen Reifen. Gut zu wissen.

Zum Zugmaul...muss denn eines verbaut sein für den TÜV?
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo maxxel88,
ja, ein Zugmaul muss dran sein. Welcher Typ und die Prüfnummer dazu steht auch in deinen Papieren. Wird normalerweise auf Verschleiß und Drehbarkeit geprüft, kommt aber auch ein wenig auf den Prüfer an, wie genau er sich das ansieht.

Gruß
Jürgen
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo Michael,
bist Du da ganz sicher?

Heißt es nicht auch immer, "Alles was angebaut ist muß auch funktionieren!?"

Sprich: Wenn ein drehbahres Zugmaul angebaut ist, dann muss es auch drehbar sein?

Ich hab da noch so eine vage Erinnerung an die Achziger Jahre, als bei meinem alten Käfer die nicht vorgeschriebenen Nebelscheinwerfer beim TÜV Termin nicht leuchten wollten......

Obwohl, an meinem D15 hat auch noch nie ein TÜVler das Zugmaul gedreht. Nur geguckt ob es zuviel wackelt....
 
G

GTfan

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moin,

was an Licht dran ist, muss auch funktionieren. Ein drehbares Zugmaul wird anders gehandhabt.

mfG
GTfan
 
Replay

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Meinem Hatz wurde letztes Jahr die Plakette verweigert, weil das Zugmaul, das nie benutzt wird sich nicht drehen ließ!
Als ich dem Prüfer gesagt habe das ich es sowieso nicht brauche und abschraube sagte er mir eine Zugmaschine ohne Zugmaul bekommt bei ihm keinen TÜV. War zum Glck nix großes, war aber trotzdem ärgerlich

Gruß Markus
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo GTfan,
diese Aussage irritiert mich ein wenig und ich hoffe, Du kannst das ein wenig näher erläutern.
moin,

was an Licht dran ist, muss auch funktionieren. Ein drehbares Zugmaul wird anders gehandhabt.
Arbeitsscheinwerfer oder Kabineninnenbeleuchtung fallen m.E. eigentlich nicht darunter, weil es für den Straßenverkehr ja wohl nicht wirklich eine Rolle spielt. Müssen aber auch solche Beleuchtungselemente wirklich intakt sein?

Aber warum sollte bei einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, wo gerade das Zugmaul in den Fahrzeugpapieren mit einem Typ und einem Prüfzeichen eingetragen ist, die Prüfung anders gehabt werden?

Seit wann und wo steht das, dass die Funktionsfähigkeit des eingetragenen drehbaren Zugmaultyps nicht geprüft werden muss? Wie hat die Prüfung denn auszusehen?

Markus hat aus Erfahrung geschrieben, ohne Zugmaul keine Abnahme als Zugmaschine, mir leuchtet das schon ein. Keine vollständige Funktionsfähigkeit einer typgeprüften Fahrzeugverbindungseinrichtung spricht dann auch gegen eine erfolgreiche Abnahme, oder hat der Prüfer hier seine Kompetenz überschritten?
Gruß
Jürgen
 
G

GTfan

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Hallo GTfan,
diese Aussage irritiert mich ein wenig und ich hoffe, Du kannst das ein wenig näher erläutern.
moin,

was an Licht dran ist, muss auch funktionieren. Ein drehbares Zugmaul wird anders gehandhabt.
Arbeitsscheinwerfer oder Kabineninnenbeleuchtung fallen m.E. eigentlich nicht darunter, weil es für den Straßenverkehr ja wohl nicht wirklich eine Rolle spielt. Müssen aber auch solche Beleuchtungselemente wirklich intakt sein?
moin,

Arbeitsscheinwerfer sind in der Regel für die Benutzung im Straßenverkehr nicht zugelassen und gehen den TÜV damit nicht an. Der muss die Verkehrssicherheit prüfen.
Was an StVZO-relevanter Beleuchtung montiert ist, muss funktionieren, beispielsweise ein dritter und vierter Blinker an einem Fahrzeug, das aufgrund seines Radstandes eigentlich nur zwei Blinker braucht. Wenn jedoch ein Bremslichtschalter an einem Schlepper ist, der unter 25 km/h läuft, braucht deswegen noch kein Bremslicht angeschlossen sein. Da die Nebelscheinwerfer zusätzliche Scheinwerfer sind, müssen sie jedoch funktionieren. Es sei denn, man deckt sie ab wie bei vielen historischen Rallye-Wagen die Zusatzscheinwerfer (Sind ja quasi Arbeits-Scheinwerfer :D )

Dass eine Zugmaschine ohne ein Zugmaul wenig Sinn hat, ist klar. Die Prüfer haben die Funktionsfähigkeit und Spielfreiheit zu prüfen. Nach der Drehbarkeit hat bei mir schon länger niemand mehr gesehen, den Bolzen des automatischen Zugmauls am Unimog haben sie aber alle begutachtet.
Meiner Meinung nach sollte man auch die Drehbarkeit überprüfen, ja. Aber wenn es nicht angewendet wird...

mfG
GTfan
 
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maxxel88

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Also jetzt noch mal ganz konkret...Ich werde ohne Zugmaul keinen TÜV bekommen? Ich will ja nicht mal was ziehen, hab ja auch gar keinen Anhänger. Das Problem ist dass es kurz vor dem Kauf des Traktors gestohlen wurde als er an der Straße stand. Und jetzt hunderte von Euros ausgeben für etwas das ich nicht brauchen werde finde ich ärgerlich.
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo,

da musst Du Dir keine Sorgen machen, ich fahre mehr als 4 Jahre ohne Zugmaul
zum TÜV und dieses ohne Beanstandung.

Der Grund ist, ich ziehe nur einen Wohnwagen aber mit abgenommener
Kupplungskugel.

Gruß Pm
 
Intrac Suchti

Intrac Suchti

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Hallo,
Warum sollte das Zugmaul wenns nicht mal vorhanden ist von bedeutung sein?
Unser Intrac hat zwar eins, aber das war beim Tüv noch nie dran, weils eh kaum bis gar nicht genutzt wird. Auch bei zwei von drei Mogs fehlt das Ding obwohl mal eins dran war. Juckt keinen.
Also wo steht das nieder geschrieben? Wenns dran ist sollte das natürlich funzen.

Wo darf das Zugmaul kein Spiel haben? Darf es an der Rasterschiene etwas wackeln?
Also hab ich das richtig verstanden, man darf jeweils nur eine Art von Zugmaul fahren umd kein anderes, selbst wenn das an einem anderen Schlepper ok ist?

Gruß
Jerome
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo zusammen,


ist das Zugmaul (allgemeiner: Die oder eine Anhängevorrichtung) in den Papieren eingetragen, muß es (oder sie oder müssen sie) auch vorhanden und funtionsfähig sein. Bei Zugmaschinen ist das in der Regel der Fall, und Ackerschlepper gehören zu den Zugmaschinen.


Arbeitsscheinwerfer erscheinen zumindest bei Traktoren vor 1990 nicht in den Papieren und können demzufolge auch nicht Gegenstand einer Hauptuntersuchung alias TÜV-Prüfung sein.


Es ist immer schlecht, aus praktischen Erfahrungen auf den Gesetzestext schließen zu wollen. Vielleicht hat der eine oder andere schon mal gehört, daß Theorie und Praxis nicht immer im Einklang stehen.


Gruß
Michael
 
K

Kurt

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In der FZV §2 16. steht folgendes:

"land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;"

D.h. für mich, ein Zugmaul muß nicht zwingend vorhanden sein. Es gibt ja Geräte in der Landwirtschaft die kein Zugmaul benötigen oder die woanders angehängt werden als im Zugmaul. Z.B. Pflug, Egge oder Ackerschiene, Zugpendel usw.
Ich bin auch schon ohne Zugmaul zum TÜV gefahren. Da hing eben der Mulcher am Schlepper.
 
Thema: Vollabnahme

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