Hallo Micha,
also ich habe damals jede Menge recherchiert. Zum Einen hat mit die Straßenverkehrsbehörde damals mitgeteilt, dass ein grünes Wiederholungskennzeichen nur dann geht, wenn es auch was zu wiederholen gibt. Zum Zweiten hat mich meine Versicherung darauf hingewiesen, dass jedes Fahrzeug, welches im Straßenverkehr teilnimmt, versichert sein muss. Auch irgendwo abstellen, ist eine Teilnahme. Normalerweise ist dann der Wagen also über den Schlepper mit versichert, wenn er sich z.B. in Bewegung setzen und Schaden produzieren würde. Da es aber das grüne Schlepperkenzeichen nicht mehr gibt, wäre der Wagen nicht versichert.
Das alles hat mich damals auf den Weg gebracht, das nicht zu riskieren.
Was jeder macht, muss natürlich jeder selbst wissen. Ich kenne bei uns in der Gegend auch noch genug Gummiwagen, die eine grünes Kennzeichen von einem Schlepper dran haben, der schon vor meiner Geburt verschrottet wurde.
Die Frage ist immer, was ist, wenn was passiert? Wer muss evtl. wofür nötigenfalls privat haften.
Meine Meinung ist, es immer so sicher wie möglich zu machen und nicht auf richterliche Entscheidungen zu warten.
Howdy, Manni