Fragen zur Grünen Nummer

Diskutiere Fragen zur Grünen Nummer im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Experten, ich möchte jetzt meine Perle Anmelden, der Vorbesitzer hatte meinen Deutz mit Grüner Nummer stehen gehabt, und war kein Bauer...
AndyD40

AndyD40

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Hallo Experten,

ich möchte jetzt meine Perle Anmelden, der Vorbesitzer hatte meinen Deutz mit Grüner Nummer stehen gehabt, und war kein Bauer oder hatte ihrgend welche Großen Grundstücksflächen.

Da ich gelesen habe das man nicht so einfach eine Grüne Nummer bekommt, wollte ich einfach wissen ob vielleicht jemand weiß, ob es auch sowas gibt das man den Traktor bei der Zulassungstelle auf Grüne Nummer anmeldet und angibt das man den Traktor nur für Holztransporte und vielleicht Bauern bei der Ernte hilf benötigt ?

Und das man z.b. die Grüne Nummer bekommt, und ich einfach z.b. 25% weniger zahle als Normal ( Schwarze Nummer ) .

Mir geht es einfach nur darum, ich sehe es ihrgend wie nicht ein So viel Steuern zu zahlen wo ich nur 20 KM in Jahr auf der Straße fahre, wenn überhaupt.

Viele Grüße
Andy
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Andy,

zum grünen Kennz.: da es in unserer Republik unterschiedliche Auffasung zum Erteilen eines grünen Kennzeichens, seitens der Finanzämter, gibt, schlage ich vor Du fragst höflich bei deinem Finanzamt nach.

Die Nutzung ist allerdings eingeschränkt bei einem gr. Kennz. = lof

Bei unsachgemäßer Nutzung, kann es durchaus zu einem Starfverfahren kommen. Die Frage ist nun ob sich das rechnet. Geschehen kann immer etwas.


Für die Zulassung mit schw. Kennzeichen spricht, das Du überall hinfahren kannst und alles machen kannst.

Ich zahle für meinen D40 ca. 160 Euro im Jahr an Steuern, das ist es mir aber auch wert.

Versicherungsmäßig liege ich bei ca. 55 Euro im Jahr = Haftpflicht.


Eine weitere Möglichkeit ist das Saisonkennzeichen, was die Nutzung aber nur für einen bestimmten Zeitraum erlaubt.


Es liegt also an Dir, was es Dir wert ist.




Gruß

Rüdiger
 
AndyD40

AndyD40

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Hallo Rüdiger,

das ist mir alles 100% klar das ich mit Grüner Nummer nicht alles machen darf, bloß wie gesagt ich habe mir den Schlepper für Holztransporte zugelegt und ab und zu helfe ich unseren Bauern.

160€ für Schwarze Nummer für den Deutz ist eigentlich nicht die Welt aber verstehe mich bitte nicht falsch, 20 km auf die Straße fahren und 160€ abdrücken ist für mich viel zu viel :D :D :D

Und dann hast du auch noch den nachteil bei Schwarzer Nummer das du einen Anhänger mit Grüner Nummer nicht ziehen darfst :( mit Grüner schon ;)

Gruß Andy
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

es ist unerheblich ob der Traktor grünes Kennz. oder schwarzes Kennzeichen hat, wenn Du einen Anhänger ziehen willst. Der Anhänger kann zu gelassen sein oder zulassungsfrei sein.

Wichtig íst, das ersich im lof-Einsatz befindet.


Eine Ausarbeitung folgt in kürze.


Gruß

Rüdiger
 
Michael Roth

Michael Roth

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Hallo Rüdiger,
aber einen grünen Hänger darf man doch nicht mit einem schwarzen Traktor ziehen, oder doch?

Michael
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

ja man kann.

Schaffe es heute nicht mehr etwas mehr dazu zu schreiben, Dienst eben und alles geht nicht.

Morgen versuche ich etwas neues zu diesem Thema zu schreiben.

Unsere Bürokratie ist immer für eine Überraschung gut.


Gruß

Rüdiger
 
H

HarryS

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Hallo Andy,

ich habe das mit der grünen Nummer hinter mich gebracht undauch hier irgendwo geschrieben.

Bei der Zulassungsstelle eine Grüne Nummer verlangen. Die Zulassungsstelle leitet das weiter ans Finanzamt.

Vom Fiskus bekommst ein Schreiben und da muß die Flächennummer deines Grundstückes angegeben sein. Ich hab die Streuobstwiese angegeben und die hat 2 Ar

Wenn kein Grundstück vorhanden, kannst mit deinem Bauer reden, ob er Dir eines Verpachtet. Da bei der Steuererklärung der Bauer die Pacht angeben und versteuern muß besteht folgende möglichkeit. Nehmt einen sehr geringen Pachtbetrag zB. 50 Euro im Jahr.

Was der Bauer da abführen muß liegt im Centbereich.

HarryS
 
AndyD40

AndyD40

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Hallo Rüdiger,

was Michael schreibt ist eigentlich richtig, soviel wie ich weiß darf man keinen Anhänger ziehen mit Grünen Kennzeichen, wenn er Angemeldet ist oder auch nicht.

Habe ich ein Traktor mit Schwarzen Kennzeichen darf ich kein Hänger hinter meinen Deutz machen der ein Grünes Kennzeichen hat oder nicht mal Angemeldet ist.

Hast der Traktor Grün und der Hänger auch ist dies alles kein Problem, solange du dies alles Forst oder Landwirtschaftlich machst. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Hallo HarryS

Problem bei mir ist, ich habe zwar Land gepachtet aber dies ist zu klein um Grüne Nummer zu kriegen ;(

Ich habe auch schon mit Bauern gesprochen ob die vielleicht noch Grundstücke haben die diese mindest Fläche haben, aber da kann mir keiner helfen.

Mein Grundstück ist dafür einfach viel zu klein.

Viele Grüße
Andy
 
kohlemann

kohlemann

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Warum sollte man mit grüner Zugmaschine keinen schwarzen Anhänger ziehen dürfen?
Der Anhänger ist doch dann angemeldet und versteuert,mehr geht nicht.
Gruß Ralf
 
AndyD40

AndyD40

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Ralf,

vielleicht habe ich das alles ein bißchen jetzt verdreht, es geht darum das ich kein Hänger ziehen darf der Grün Angemeldet ist und ein Schlepper habe der Schwarze Nummer hat.

Gruß Andy
 
DX 3 S

DX 3 S

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Moin Andy,

auch ein Trecker mit schwarzer Nummer darf zu lof - Zwecken eingesetzt werden. In diesem Fall darf dann auch ein Anhänger mit grüner Nummer angehängt werden. Liegt keine lof - Tätigkeit vor, darf kein "grüner" Anhänger gezogen werden.

Gruß Martin
 
AndyD40

AndyD40

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Hallo Martin,

Das wuste ich noch nicht aber man lernt ja :) dann brauche ich ja keine Großen gedanken machen.

So habe dann heute noch mit unseren Finanzamt gesprochen, es gibt bei uns keine Ausnahmen für mithilfen bei der Ernte oder Sonstiges.

Wenn man bei uns Grüne Nummer haben möchte muß man in BG sein, und auch das Land was man hat zu Ernte nutzen.
Wenn ich z.b. jetzt eine kleine Weide habe und Kuhe sind drauf und nur zum Futter bringen nutze, ist dies kein Grund eine Grüne Nummer zu bekommen 8o

Viele Grüße
Andy
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo Andy
Genau so ist es, irgendwo steht auch was von einer funktionierenden Landwirtschaft. Landbesitz alleine nützt nichts.
Eine andere Alternative für deine 20 km ist die 6 km/h Regelung. Brauchst nur einmal zum TÜV und dann nie wieder. Steuern fallen ganz weg und eine Versicherung kostet auch recht wenig.
Bis bald
Marcus
 
Stoss30

Stoss30

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Hallo,
wie schon mehrfach gesagt wurde, wird dies von Region zu Region unterschiedlich gehandhabt. Ich gab nur eine gepachtete Streuobstwiese mit 15ar an, und bekam die Steuerbefreiung.
 
Lars

Lars

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Eben, wie Stoss schon schreibt,
das ist eben von Bundesland zu Bundesland und eventuell sogar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich.

Grundsätzliches hat Rüdiger ja erklärt.
Wie und ob man ein grünes Kennzeichen bekommt, sollte wohl immer direkt mit der zuständigern Zulassungsstelle und dem Finanzamt abgeklärt werden.

Gruß
Lars
 
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Dieseldeutz

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Marcus Göbel schrieb:
Hallo Andy
Genau so ist es, irgendwo steht auch was von einer funktionierenden Landwirtschaft. Landbesitz alleine nützt nichts.
Eine andere Alternative für deine 20 km ist die 6 km/h Regelung. Brauchst nur einmal zum TÜV und dann nie wieder. Steuern fallen ganz weg und eine Versicherung kostet auch recht wenig.
Bis bald
Marcus

Hallo Zusammen,

So weit ich weis stellt sich der TÜV inzwischen quer, was die 6km/h Abnahmen angeht. Lediglich die Fahrzeuge die die 6km/h schon haben, haben Bestandschutz. Bin mir aber nicht sicher, ob es der eine oder andere TÜV nicht doch noch macht.

LG
Dieseldeutz
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo Dieseldeutz
Habe den TüV Ing gefragt, der sagt ist kein Problem. Wieso sollte er sich auch quer stellen, wenn das Fahrzeug nur max 6 km fahren kann und mit handelsüblichen Mitteln nichtmehr rückgebaut werden kann ? Was nichtmehr geht, ist Autos und LKWs auf 6 km zu drosseln.
Bis bald
Marcus
 
D

Dieseldeutz

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Hallo Zusammen!

Ich habe hier einige Links zum Grünen Kennzeichen.

1. Anträge auf Steuerbegünstigungen in:

NRW,

http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/visit.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=555

RLP,

http://www.fin-rlp.de/80Service/Vordrucke/allgemein/Kr_12.pdf

Neidersachsen,

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4385492_L20.pdf

und Bayern,

http://www.steuer.bayern.de/Vordrucke/23_kfz/Antrag-nach-§3-Nr-7-KraftSt-LuF.pdf

2. Ein wie ich finde interessanter Link zum Thema Kraftfahrt-Steuerbegünstigungen.
Hier sind vorallem die Punkte 12 ff. interessant.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug-Steuervergünstigung


Ich hoffe, dass sie dem einen oder anderen helfen werden.

LG
Dieseldeutz

Leider zeigt der Link für NRW nicht direkt das Formular an.
Ihr finden das Formular folgendermaßen:

Auf Berechnungen/ Vordrucke klicken,
dann auf Vordrucksammlung.
Es folgt nun die Auswahl KFZ-Steuer, dann zu den Vordrucke.
Nun müsst ihr nur noch das Formular Erklärung und Verplfichtung über die Verwendung von Kraftfahrzeugen für Fahrten im Sinne des §3 Nr.7 KraftStG auswählen.
Ist kompliziert, geht aber nicht anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Florian

Florian

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Hallo,

bei uns in BW sind alle Grundstücke, die lof genutzt werden (könne) BG-beitragspflichtig.

Auf Antrag wird man aber (bis zu einer bestimmten Größe) von der Beitragspflicht befreit.

Notfalls würde ich raten, bei der BG das Ganze vorzutragen und eine Bestätigung (z. B. Beitragsbescheid) beim Finanzamt vorlegen.


Bei einer Steuerbefreiung musst du dann ja nur noch die schwarzen Nummernschilder grün machen (und evtl. in den Papieren vermerken) lassen.


Gruß
Florian
 
Thema: Fragen zur Grünen Nummer

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