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Christian...
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Irre ich mich, oder wird es mit einer solchen (nicht einmal geforderten) Bremslichtschaltung Probleme geben, was die noch ausstehende Nachrüstung der Warnblinkschaltung angeht?
Hallo Jan,
es macht die Sache zwar etwas komplizierter, aber überhaupt nicht unmöglich. Die Betonung liegt auf "etwas".
Es war damals üblich, daß hinten je Seite 2 Birnen vorhanden waren: je eine hinter rotem Glas und eine hinter gelbem Glas. Die roten waren einzig und allein für das Rücklicht zuständig, die Gelben fürs Blinken und, falls vorhanden, gleichzeitig fürs Bremslicht.
Beim bremsen leuchten die gelben Lampen dauerhaft (als Bremslicht). Wenn geblinkt wird, blinken sie (logisch, oder? ). und wenn gebremst und geblinkt wird, hat der Blinker Vorrang, also blinkt eine Seite (als Blinker) und eine Seite leuchtet dauerhaft gelb (als Bremslicht).
Es gibt entsprechende Nachrüst-Warnblinkschalter, die genau dieses Verhalten berücksichtigen.
Zulässig ist das ganze so auch, auch wenn das selbst manche TÜV-Prüfer nicht glauben wollen.