mandeutzman
Threadstarter
- Beiträge
- 832
- Likes
- 334
Hallo Richard,
für Anhänger, Zelte und Wohnwagen ja.
Leute die im oder auf oder unter dem LKW schlafen gilt folgende Gleichung:
Ausstellungsplatz = Übernachtungsplatz
Wenn es so gewünscht wird.
Grüße mandeutzman
für Anhänger, Zelte und Wohnwagen ja.
Leute die im oder auf oder unter dem LKW schlafen gilt folgende Gleichung:
Ausstellungsplatz = Übernachtungsplatz
Wenn es so gewünscht wird.
Grüße mandeutzman