Moin,
also hier sind meine Kopfgedanken zu diesem Thema.
1. Anhänger? Wo?
Als Anhänger (umgangssprachlich auch: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.
Also ich sehe auf dem Foto keinen Anhänger!!
Gem. StVZO sind hier zu Lande 2 Anhänger hinter ZM erlaubt.
2. Was kann es sein?
Es könnte sich jedoch um das SCHLEPPEN (nicht ABSCHLEPPEN) von Kfz handeln.
Beim Schleppen wird ein Kfz von einem anderen gezogen. Das gezogene Kfz muss dabei roll-, manövrier- und bremsfähig sein. Der Führer des schleppenden Kfz muss aufgrund der Anzahl der Achsen des gebildeten Gespannes die Vorschriften für Lkw (Gesamtgewicht, Anzahl der Achsen) beachten, z.B. fahrerlaubnisrechtlich Z.B. in Deutschland gilt ein an Seil oder Stange gezogener Pkw als Anhänger mit einem Achsabstand von mehr als 1 m. Somit muss der Fahrer im ziehenden Fahrzeug den Lkw-Führerschein der alten Klasse 2 bzw. neu CE besitzen. Der Fahrzeugführer im gezogenen Fahrzeug muss den entsprechenden Führerschein nur für dieses Fahrzeug haben. Weiterhin muss für das Schleppen (mind. in Deutschland) die Beleuchtungsanlage des ziehenden Fahrzeuges durchgängig sein. Dies wird z.B. mit einem Beleuchtungsbalken erreicht, welcher am Heck des gezogenen Fahrzeuges angebracht und in der Anhängersteckdose des ziehenden Fahrzeuges eingesteckt ist. Fahrzeuge über 4 Tonnen dürfen nicht mit einem Seil geschleppt werden! Für das Schleppen (mind. in Deutschland) ist eine sogenannte "Schleppgenehmigung" zwingend erforderlich. Diese wird in der Regel von den Landratsämtern ausgestellt. An Abschleppunternehmen werden jährlich gültige Pauschalgenehmigungen ausgestellt, welche meist nur für ein Bundesland gültig sind. Privatpersonen oder andere welche einen Schleppvorgang ausführen wollen, erhalten eine Einzelgenehmigung. In dieser sind in der Regel der genaue Tag, die Uhrzeit und die Strecke vermerkt, in welcher der Schleppvorgang durchgeführt werden darf. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften führt zu erheblichen Strafen, ggf. Führerscheinentzug und im Schadenfall zum Verlust des Versicherungsschutzes!
Das in aller kürze
Gruß
Rüdiger