Entscheidungshilfe Anhänger für F1L514/50

Diskutiere Entscheidungshilfe Anhänger für F1L514/50 im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen, ich plane mir einen Einachs-Anhänger zuzulegen mit ABE der zu meinem kleinen Knubbel passen würde. Nun hab ich festgestellt, das...
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Oberwesterwälder

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Hallo Holger,

Ich kann gut verstehen, das du am deiner Info durch die Polizei festhältst.
Schließlich hast du eine Menge Geld in die Hand genommen, um mit deinem D30 und Anhänger legal unterwegs zu sein.

Um so mehr tut es mir leid, dir sagen zu müssen, das du da auf dem Holzweg bist.

Dein Anhänger gilt in der BRD als ungebremst.
Lediglich mit Auflauf- oder Druckluftbremsen ausgestattete Anhänger werden als gebremste Anhänger anerkannt.
Auch die früher weit verbreiteten Umsteckbremsen gelten nicht mehr (bei "neuen"Anhängern).

Und den Rest kannst du in der STVZO Paragraph 41 nachlesen.
(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen.

Gruß Martin
 
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Musste auch schon die Erfahrung machen, dass die Polizei nicht alles weis..., hatte damals das Thema: Bestandsschutz zullassungsfreier Maschinenanhänger (Baukran) mit altem 3er Führerschein hinterm Schlepper, bzw. Unimog.
Erst hieß es verboten, ohne Begründung. Auf Nachfragem warum und Hinweis auf die entsprechenden Gesetzestexte war´s dann auf einmal erlaubt, allerdings mit dem Hinweis, sich auf einen speziellen Beamten zu berufen, im Falle einer Kontrolle. Schriftlich gab´s da gar nix...
Da der Kran mittlerweile verkauft ist, ist mir das auch egal. Aussage von der Polizei war damals auch, die Beratung wäre nicht Ihre Aufgabe, sonder die der Zulassungsstelle. Da dort aber nur Ahnungslose sitzen, bräuchte ich da gar nicht nachzufragen...

Solange nix passiert, wirst du mit deinem Hänger keine Probleme bekommen, wenn was passieren sollte, kann es zu Überaschungen kommen...

Klar schreiben die Händler nix dazu, die wenigsten schreiben ja auch bei den nicht zulassungsfähigen Hängern dazu, dass sie nicht auf die Straße dürfen. Probleme werden nun mal gerne verschwiegen...
 
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