Hallo Martin,
erstmal muss ich mich korrigieren,
Habe jetzt in den Unterlagen nachgesehen, die Steuer für 2 t zulässiges Gesamtgewicht beträgt 59,00 Euro, da das ein landwirtschaftl. Starrdeichsel Anhänger ist. Schon mal besser als 75 Euro.
Ich habe einen Deutz D30. Rein optisch passt es gerade noch, kannst aber den Deutz bei 12% Steigung schon ganz schön zum Schnaufen bringen.Hatte bisher einen Pferdeanhänger, natürlich ohne Papiere.Die Ladefläche war um einiges größer aber eben auch kein Kipper und keine Chance auf Straßentauglichkeit.
Weil mir die Paragraphen letztes Jahr über den Kopf wuchsen, habe ich direkt schriftlich bei der Polizeidirektion Chemnitz angefragt und um Übersetzung gebeten.Habe auch prompt Antwort bekommen.
Es ist so: Bauartbedingte Geschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h und ungebremst, dann darf die Achslast! mehr als 0,75 t betragen, nähmlich maximal 3 Tonnen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf natürlich nicht überschritten werden-logisch sonst ist er überladen.
Nicht alle Beamten kennen sich damit aus, deswegen bin ich hartnäckig geblieben, bis ich zwei unabhängige Antworten per Mail bekam. Das Zettelchen ausgedruckt und mit in die Papiere gesteckt, da soll mir einer was!
Ich habe mich vergangenes Jahr mit den gleichen Fragen rumgeschlagen.Größere Hänger oder 3-Seitenkipper bleibt ein Traum.Trotzdem möchte ich den Anhänger nicht mehr hergeben, auch wenn es nur ein Hinterkipper ist.
Habe nach Anlieferung paar Verbesserungen vornehmen müssen wie Farbe von Bremsbacken schleifen,Bremshebel gangbar machen, da nur ein Rad bremste , Gewindespindel vom Stützrad von Spänen aus der Fertigung befreien und schmieren, kräftig gegen Stützradklappmechanik treten und schmieren. überall Farbe drin. War bisschen satt, weil das ja nun kein Chinaböller ist.
Im Nachhinein halb so wild.
Grüße Holger