Entscheidungshilfe Anhänger für F1L514/50

Diskutiere Entscheidungshilfe Anhänger für F1L514/50 im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen, ich plane mir einen Einachs-Anhänger zuzulegen mit ABE der zu meinem kleinen Knubbel passen würde. Nun hab ich festgestellt, das...
S

swd40

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Moin,
Da würde ich einen mit 2 Schraubpunkten und Typenschild mittels Winkeleisen auf die Ackerschien schrauben, und die dann vom TÜV eintragen lassen.
eben das geht nur bei fester Ackerschiene. Mit Heckhydraulik darf der Kugelkopf nicht auf die Ackerschiene. Da geht halt nur was an die Anhängeschiene vom Zugmaul, wie oben schon geschrieben z.B. von Dübbert.

Gruß,

Josef
 
Heischniggl

Heischniggl

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Hallo Josef,

da hast du Recht, ich bin ja auch von einer festen Ackerschiene beim /50 ausgegangen.

Grüße Christoph
 
Pumpe

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Hallo Leute,

also erstmal vielen herzlichen Dank für eure Tipps und Meinungen :thumbup: :thumbup: .

Ich tendiere allmählich zu der Kugelkopflösung und PKW-Anhänger.....entgegen meiner ersten Zugmaul-Meinung.
Ok....ich wusste es nicht und musste erstmal Infos holen wegen einem Überblick.

Ich denke ich werd erstmal vorstellig bei den TÜV-Leuten und mal ihre Wünsche und Vorgaben erfragen......dann seh ich weiter.

Gruss Andreas
 
Pumpe

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Hallo nochmal,

ich hab mal einwenig in der Suche hier rumgekramt und folgendes gefunden.

Bitte den Beitrag 43 lesen in dem Thread:

Zulassung (?) von Anhänger

Kann diesen Kernsatz irgendjemand hier als WAHR bezeichnen? So richtig blicke ich das nicht mehr....wie seht ihr das so?

Natürlich frag ich mal auf der Zulassung nach....

Wenns so ausschaut wie das in dem Beitrag geschrieben steht müsste ich rein gar nichts ändern im Bez. auf Anhängeranschaffung ?(


Ich hab bisnun einen nicht zugelassenen Anhänger mit Folgekennzeichen und 25km-Schild am Hänger bewegt, und dachte das wäre Illegal. Traktor hat schwarze Saisonnummer, und ich bewege den Hänger NUR an dem Schlepper.

Der Paragraphenwald ist einfach nur zum Ko.... !! ;(


Gruss Andreas
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin Andreas,

meines Wissens gilt das nur für LoF-Zwecke und wenn der Trecker in einem LoF Betrieb läuft (auch mit schwarzen Kennzeichen). D.h. wenn du als "Städter" einen Trecker mit schwarzen Kennzeichen hast und deine Pflastersteine transportieren willst, wäre das bei Nutzung eines Wiederholungskennzeichens und 25 kmH Schild höchst illegal.

Wenn ich allerdings mit dem Trecker meines Vaters (LoF-Betrieb) mit schwarzem Kennzeichen und einem Anhänger mit Wiederholungskennzeichen, sowie 25KmH Schild Mist für den Betrieb Transportieren will, wäre das erlaubt.

Bei beiden Beispielen setzt ich natürlich voraus, dass die Anhänger verkehrssicher sind...

MfG Kai
 
Marcus Göbel

Marcus Göbel

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Hallo, die Zulassungsstelle in deiner Nähe, wollte alles stilllegen, als wir verpetzt worden sind. Ein Bekannter hat auf der Zulassung MTB gesagt, als er kein schwarzes Kennzeichen für den Anhänger bekommen hat, wir hätten das auch..... Das ist jetzt 15 Jahre her, seitdem BG und grüne Nummer.
Bis bald Marcus
 
K

Kobold 514

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Hallo Andreas und Marcus,

von der gleichen Zulassungsstelle habe ich vor vielen Jahren mal ein schwarzes Folgekennzeichen bekommen - hochoffiziell und ohne Probleme.
Irgendwann wollte ich mal ein Zweites haben für einen anderen Anhänger, da hat man mir erklärt: Das geht ganz und gar nicht, völlig unmöglich, absolut verboten...

Gruß Reinhard
 
Pumpe

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einen Trecker mit schwarzen Kennzeichen hast und deine Pflastersteine transportieren willst, wäre das bei Nutzung eines Wiederholungskennzeichens und 25 kmH Schild höchst illegal.
:D Dann weiss hier wohl auch keiner, wie der Satz aus dem genannten Thread zustande gekommen ist . Den hatte schliesslich "Rüdiger" eingestellt, der in solchen Sachen FIT erscheint.


...wollte alles stilllegen, als wir verpetzt worden sind. Ein Bekannter hat auf der Zulassung MTB gesagt....
Das kann man sich auch (leider) vorstellen, das andere aus Missgunst evtl. wie die Füchse auf andere aufpassen. Ätzend.

Nunja.....in Sachen Kugelkopf hab ich mittlerweile von der Dekra eine "Broschüre" zugemailt bekommen, die man auch im Net findet bei entsprechender Ausdauer... :S
Auf spezifische Fragen rund um das Thema "wie/was/richtig/falsch" erhalte ich bis jetzt keine Antwort von denen....zumal ich ja "nur" an Legalität interessiert bin.

Ich mach das jetzt nur noch LIVE wenn ich eine greifbare Person vor mir habe.

Die Zulassung hat übrigens den erwähnten Satz aus dem Thread heute als nicht zutreffend deklariert. Also wirds ein Hänger mit ABE am Kugelkopf........denke ich zumindest.


Gruss Andreas
 
O

Onkel Holger

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Hallo ,
um meinen Senf auch noch dazuzugeben, der Anhänger bei Traktorpool ist ein Krüma, heißt Krüger Maschinenbau Walthershausen . Ich habe einen HK2000M Hinterkipperanhänger dort gekauft, mit Straßenzulassung für schwarze Kennzeichen, Schwerlaststützrad und Seilzugbremse. Die Bremse ist mehr eine Feststellbremse, hilft aber schon ein wenig Berg ab.
Die Ladefläche ist nicht soo groß, aber ich fahre lieber zweimal, als von Hand abladen müssen (in der Hauptsache Holz, Grünschnitt, Laub etc.), uns sehr wendig ist man auch.
Zulassung ging bei mir auch nur auf schwarz, da nur ein paar verpachtete Wiesen, das akzeptiert Finanzamt nicht, und wenn, dann kann es passieren das nach Jahren ein anderer Bescheid ausgestellt wird und man zahlt nach- vielen Dank auch.


Grüße Holger
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Hallo Holger,
was bezahlst Du an Versicherung, Steuer?
Danke für die Antwort.

Gruß Norbert
 
O

Onkel Holger

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Hallo Norbert,
Versicherung 50 Euro/Jahr Haftpflicht und glaube ich 75 Euro Steuern. Die steuern berechnen sich nach Gewicht

Zitat Bussgeldkatalog. org:


Die Berechnung der Kfz-Steuer ist bei Anhängern denkbar einfach: Je 200 Kilo Gewicht müssen Sie 7,46 Euro jährlich entrichten. Die zulässige Gesamtmasse des Hängers dient hierbei als Basis. Zudem bezieht die Berechnung nicht das exakte Gewicht ein, sondern setzt schlicht pro angefangenen 200 kg den Pauschalbetrag fest.

Ein Anhänger mit 750 kg kostet somit genauso viel wie ein 800- oder 650-kg-Hänger.
Beispielrechnungen: Die Steuern für einen Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht berechnen Sie folgendermaßen:
750/200 = 3,75 aufgerundet 4
4 x 7,46 = 29,84
Es fallen also 29,84 Euro Steuern pro Jahr für diesen Hänger an. Bei einem deutlich schwereren Anhänger mit beispielweise 2.500 kg Gesamtgewicht sind bereits 96,98 Euro fällig.

bedeutet 2000kg/200kg=10
10 x7,46Euro =74,60 Euro

Gruß Holger
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo Holger,

an welchem Schlepper fährst du den Anhänger?

Weil auch wenn er zugelassen ist. In dieser Ausführung gilt er laut StVZO als "ungebremst".

Daher müsste der Schlepper eine Leermasse von 2 x Anhänger Gesamtmasse , also 4.000kg haben.

Gruß Martin
 
O

Onkel Holger

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Hallo Martin,

erstmal muss ich mich korrigieren,
Habe jetzt in den Unterlagen nachgesehen, die Steuer für 2 t zulässiges Gesamtgewicht beträgt 59,00 Euro, da das ein landwirtschaftl. Starrdeichsel Anhänger ist. Schon mal besser als 75 Euro.
Ich habe einen Deutz D30. Rein optisch passt es gerade noch, kannst aber den Deutz bei 12% Steigung schon ganz schön zum Schnaufen bringen.Hatte bisher einen Pferdeanhänger, natürlich ohne Papiere.Die Ladefläche war um einiges größer aber eben auch kein Kipper und keine Chance auf Straßentauglichkeit.

Weil mir die Paragraphen letztes Jahr über den Kopf wuchsen, habe ich direkt schriftlich bei der Polizeidirektion Chemnitz angefragt und um Übersetzung gebeten.Habe auch prompt Antwort bekommen.

Es ist so: Bauartbedingte Geschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h und ungebremst, dann darf die Achslast! mehr als 0,75 t betragen, nähmlich maximal 3 Tonnen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf natürlich nicht überschritten werden-logisch sonst ist er überladen.
Nicht alle Beamten kennen sich damit aus, deswegen bin ich hartnäckig geblieben, bis ich zwei unabhängige Antworten per Mail bekam. Das Zettelchen ausgedruckt und mit in die Papiere gesteckt, da soll mir einer was!
Ich habe mich vergangenes Jahr mit den gleichen Fragen rumgeschlagen.Größere Hänger oder 3-Seitenkipper bleibt ein Traum.Trotzdem möchte ich den Anhänger nicht mehr hergeben, auch wenn es nur ein Hinterkipper ist.
Habe nach Anlieferung paar Verbesserungen vornehmen müssen wie Farbe von Bremsbacken schleifen,Bremshebel gangbar machen, da nur ein Rad bremste , Gewindespindel vom Stützrad von Spänen aus der Fertigung befreien und schmieren, kräftig gegen Stützradklappmechanik treten und schmieren. überall Farbe drin. War bisschen satt, weil das ja nun kein Chinaböller ist.
Im Nachhinein halb so wild.
Grüße Holger
 
Pumpe

Pumpe

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@Onkel Holger....

In der Beschreibung war nichts zu lesen über das Mass Höhe der Zugöse zum Boden.
Kannst du mir das Mass mal nennen?
Bei meinem Klopfer, der ein starres Zugmaul hat, beträgt das Mass 640mm (Unterkante Zugmaul zur Strasse).

Gibts an dem Hänger noch Verstellmöglichkeiten im Bz. auf die Höhe? Ich denke eher nicht....oder?

Gruss Andreas
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo Holger,

ja, am Trecker bis 25kmh gilt die Beschränkung auf 750kg für ungebremste Anhänger nicht.
Aber nur, wenn die Leermasse des Zugfahrzeugs doppelt so hoch wie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist.
Der D30 müsste demnach eine Leermasse von 4.000kg haben....

Auch das ist an vielen Stellen im Forum schon bis zum Erbrechen diskutiert worden.

Interessanterweise verschweigt das der Verkäufer aus Waltershausen gerne,
vermutlich, weil sonst kaum jemand die Anhänger kaufen würde...

Gruß Martin
 
Pumpe

Pumpe

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@Oberwesterwälder

schön...solch einen Satz hatte ich mir eigentlich von der Dekra erhofft und lese ihn jetzt von dir :thumbup: .

Wie würde das bei meinem Klopfer ausschauen wenn ich mir einen gebremsten Hänger hole?

Der F1L514/50 hat ein Leergewicht von 1280kg....zul. ges.Gew. von 1800kg.....zul.Achslast hinten 1200kg.

Gruss Andreas
 
O

Onkel Holger

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Hallo zusammen, die Polizeidirektion hat geschrieben, dass die Leermasse keine Bedingung ist. Sonst würden die kleinen Traktoren keine Anhänger ziehen dürfen, weil diese immer zu leicht sind.
Die Kuppelhöhe beträgt 700 mm, das umdrehen der Öse ist theoretisch kein Problem, da nur eine Flanschplatte mit vier Schrauben, macht aber eigentlich keinen Sinn, da dann die Kuppelhöhe nur ca. 300 mm entspricht.
Dem Hersteller ist das freilich egal, bin damals drauf gekommen, weil auf den Bildern ein Hänger an einem Proton zu sehen war, der ungefähr die gleiche Masse hat wie mein D30.


Grüße Holger
 
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