passer montanus
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christiand4006 schrieb:Moin
Warum ist es eigentlich verboten einen Anhänger über einen Kugelkopf der an der Ackerschine befestigt ist im öffentlichen Staßenverker zu Fahren?
Gruß
Christian
Hallo,
Es ist nicht verboten, wenn ein Gutachten erstellt wurde. Siehe Kopie des Fahrzeugbriefes meines Trecker.
Es handelt sich um die erste Version meiner Anängervorrichtung.
Voraussetzung ist natürlich, eine starre Ackerschiene!
Es handelt sich hier um eine originale Ackerschiene.
Die verwendete Kupplungskugel hat eine Zentralbefestigung, und darf nicht in Verbindung mit der im Bildanhang befindlichen Anhängerkupplung betrieben werden! (Herstellerangaben!)
Gruß PM
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