Diskussion um Kupplungskugel, Ackerschiene, Anhängegeräte etc.

Diskutiere Diskussion um Kupplungskugel, Ackerschiene, Anhängegeräte etc. im Forum sonstige technische Teilgebiete im Bereich Allgemeine technische Fragen - Jetzt kommt dann wieder die Frage: was war zuerst da, die Henne oder das Ei.. ?(
passer montanus

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christiand4006 schrieb:
Moin

Warum ist es eigentlich verboten einen Anhänger über einen Kugelkopf der an der Ackerschine befestigt ist im öffentlichen Staßenverker zu Fahren?

Gruß
Christian

Hallo,

Es ist nicht verboten, wenn ein Gutachten erstellt wurde. Siehe Kopie des Fahrzeugbriefes meines Trecker.
Es handelt sich um die erste Version meiner Anängervorrichtung.
Voraussetzung ist natürlich, eine starre Ackerschiene!
Es handelt sich hier um eine originale Ackerschiene.

Die verwendete Kupplungskugel hat eine Zentralbefestigung, und darf nicht in Verbindung mit der im Bildanhang befindlichen Anhängerkupplung betrieben werden! (Herstellerangaben!)

Gruß PM
 

Anhänge

  • Fahrzeugbrief Trecker 002a.jpg
    Fahrzeugbrief Trecker 002a.jpg
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  • Anhängerkupplung.jpg
    Anhängerkupplung.jpg
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Stan_Bolle

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@PM

Ein Trecker...besonders ein F1L514/xx bringt auch einen Anhänger nicht so ins taumeln, das die abgebildete Kupplung notwendig ist... :rolleyes:
 
passer montanus

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Stan_Bolle schrieb:
@PM

Ein Trecker...besonders ein F1L514/xx bringt auch einen Anhänger nicht so ins taumeln, das die abgebildete Kupplung notwendig ist... :rolleyes:

Das ist richtig, nur zu viele fahren mit solch einem Ding
zum Treckertreff weil die Kupplung sich zufällig am
vorhandenen Wohnwagen befindet.
Die Mutter der Kupplungskugel löst sich während der Fahrt.

PM
 
K

Kurt

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Eine Verwendung der xxxx in Verbindung mit Kugelbolzen mit Schraubbefestigung ohne zusätzliche formschlüssige Sicherung ist nicht zugelassen.
Herstellerangaben.

Also ist das mit zusätzlich formschlüssig gesichertem Kugelbolzen doch erlaubt?
Apg 8,30

Kurt
 
passer montanus

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Hallo

EIN KLARES NEIN!
Dieses kann mit der Methode des genauen Lesens
der Betriebsanleitung der Herstellerfirmen nachgeprüft werden.

Die Muttertn können sich lösen und haben sich auch schon
gelöst.

PM


@ Kurt
Ich bin an einer neu entstehenden oder weiterführenden
Geschichte "Die unendliche nicht interessiert"
 
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Die Muttern könnte man ja Sichern !

zB. mit drei kleinen Schweißpunkten
 
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D

D50.1S-WW

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Hallo,

Kurt:
praktisch hast Du recht - rechtlich verboten weil es eine Veränderung des Bauteils bedeutet und somit die BA erlischt.

Vote2403:
du hast das Problem nicht verstanden. Es geht darum das sich bei dieser "Antischlingerkupplung" die Kupplungskugel nicht drehen können darf (jo......schei.....Deutsch).

Bei Verwendung von der mir konstruierten Konsole gibt es auch das Problem nicht weil hier eine Kugelkopfkupplung mit Flansch verwendet wird!

Gruß
Friedhelm
 
Stan_Bolle

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...das ganze nur, weil mancher "Hänger" auch noch "schlingert"... :D
 
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D50.1S-WW schrieb:
Hallo,

Kurt:
praktisch hast Du recht - rechtlich verboten weil es eine Veränderung des Bauteils bedeutet und somit die BA erlischt.

Vote2403:
du hast das Problem nicht verstanden. Es geht darum das sich bei dieser "Antischlingerkupplung" die Kupplungskugel nicht drehen können darf (jo......schei.....Deutsch).

Bei Verwendung von der mir konstruierten Konsole gibt es auch das Problem nicht weil hier eine Kugelkopfkupplung mit Flansch verwendet wird!

Gruß
Friedhelm

Aha , aber....... :D
 
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Stan_Bolle

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...fangt aber nun nicht wieder die Diskussion an, mit enthärten der Ackerschiene oder des Kugelkopfes.... X(

...metalllurgischen Veränderungen oder so ein Schotter... 8o 8o
 
K

Kurt

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Kurt: praktisch hast Du recht - rechtlich verboten weil es eine Veränderung des Bauteils bedeutet und somit die BA erlischt.

Soviel ich weiß hat der Kugelkopf 2 Schlüsselflächen. Da lässt sich sicher was konstruieren das keine Gefügeänderungen der Ackerschiene bewirkt. ;) Z.B. ein Stück "Eisen" bei dem links und rechts und in der Mitte ein Loch ist. Links und rechts wird geschraubt. Nur das mittlere Loch sollte eben 2 paralle Seiten im Abstand der Schlüsselweite haben. Ein Loch muss ja bekanntlich nicht rund sein.
Wer natürlich will der darf sich das gerne von jemanden ausrechnen, abnehmen und eintragen lassen oder eben auf den Anhänger verzichten.

Kurt
 
U

uli0601

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Hallo,

kuzer Zwischenbericht...Habe jetzt mal mit dem TÜV telefoniert.
Danach wäre ein Kugelkopf mit Prüfzeichen auf einer festen Ackerschiene bei Schlepper bis 25 Km/h sogar ohne Eintragung zulässig!
Diese Aussage steht aber erstmal noch unter Vorbehalt da der Sachverständige die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erst noch raussuchen muß.

Wie geschrieben darf sich die Ackerschiene nicht bewegen können. D.h. dies ist auf jeden Fall gegeben wenn es sich um eine prinzipiell feste
Ackerschiene oder eine, z.B. durch Umhängen der Hubstreben, feststellbare Ackerschiene handelt.
Ob der Kugelkopf auch an einer z.B. Doppeltwirkenden Hydraulik oder sogar an einer einfachwirkenden Hydraulik in Betrieb genommen werden darf konnte jetzt in dem ersten Gepräch nicht abschließend geklärt werden..

Da es auch Schlepper gibt die z.b. wie meiner etwas schneller als 25 Km/h, also z.b. 28 Km/h(jeweils BbH), laufen wäre das dann allerdings, eigentlich, Eintragungspflichtig..

Gruß Uli
 
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4506TOT

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Hi, die Regelung bis 25 Kmh gefällt mir. Ich muss bald zum TÜV und könnte dann ja mit montierter Schiene vorfahren. ;)Ich wate sehnsüchtig auf deinen Abschlußbericht. Die Reglung mit der feststehenden Ackerschiene, ich meine hier die Hub- Blockierung, trifft die auch auf Rangierkupplungen zu? MfG
 
U

uli0601

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Hallo,

@4506TOT, wenn Du mit "Rangierkupplung" meinst das der Kugelkopf nur für Rangierarbeiten auf Privatgelände hergenommen wird dürfte das keine Rolle spielen solange jetzt die BG, bei LOF Betrieben, nicht mitreden will, in jedem Falle sollte aber die Sicherheit immer an erster Stelle stehen...
Fahr ruhig mal mit der Kupplung zum TÜV...mal sehen was die Leute da sagen.

Aber warten wir mal aber was da noch rauskommt.. ;)

Gruß Uli
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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@uli0601

Was soll da für andere hier im Forum bei herausspringen.

Ich war seit der Montage des Kugelkopfes an der Ackerschiene unseres D30S schon 3 mal beim TÜV.

Die sehen was die sehen wollen.
Beim 1. Mal vor 5 Jahren, waren die Reifen porös, 2 Jahre später kein Wort davon. Na gut, nun hab ich neue drauf, so das keine Klagen mehr kamen.

Ob mein Kugelkopf zu übersehen war??
Ja klar, blitzblanker Chrom auf rostbrauner Ackerschiene.
Das ist wirklich schlecht zu sehen. ;)
 
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...der dient ja auch nicht der Verkehrsicherheit ,hättest du nen anhänger beim Tüv dahinter gehabt hätten sie die wohl mal ran gebeten :D
 
M

M1002

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Mann, schweißt die blöde Kugel endlich fest!!! :baby: :baby:

ist ja nicht auszuhalten, 6 Seiten nur wegen einer bescheidenen 50er Kugel. Grrr


Grüße
Friedhelm
 
Schoscho

Schoscho

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Wird wohl die schwierigste Frage hier im Forum seit der erste Deutz auf den Acker kam, nach der 6000er Antwort bitte den Deutz verschrotten und meinen F1 kaufen Anhängerkupplung ist eingetragen! ;(
Gruß Schoscho
 
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