Diskussion um Kupplungskugel, Ackerschiene, Anhängegeräte etc.

Diskutiere Diskussion um Kupplungskugel, Ackerschiene, Anhängegeräte etc. im Forum sonstige technische Teilgebiete im Bereich Allgemeine technische Fragen - Jetzt kommt dann wieder die Frage: was war zuerst da, die Henne oder das Ei.. ?(
Raini750

Raini750

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Kurt schrieb:
Nehmen wir mal folgenden Fall. 2 Schlepper vorhanden. Zwei davon mit orginal feststellbaren Ackerschiene, davon aber nur einer mit einer Verdrehsicherung. Ist eine doppelwirkende Hydraulik jetzt eine Sicherung oder nicht? Aber nur auf dieser ist der Kugelkopf. Natürlich eingetragen mit allem drum und dran. Damit ziehe ich gelegentlich den Viehtransporter. Nun ist der Schlepper mit eingetragenem Kugelkopf mal defekt. Ich muß aber unbedingt den Viehtransporter ziehen um eine kranke Kuh von der Weide zu holen. Ich darf ja nun nach deiner Fassung nicht einfach die Ackerschiene an den anderen Schlepper hängen. Und nun? Muß nun die Kuh warten bis der andere Schlepper wieder einsatzfähig ist? ?( Werde ich angezeigt wegen Tierquälerei, weil ich sie nicht legal transportieren kann. ?( Oder muß ich einen Transportunternehmer beauftragen und 3km legal durch den Matsch ziehen, weil sein LKW es anders nicht schafft? UAWG* vom TÜV und anderen.
*Um Antwort wird gebeten.

Kurt

Was möchtest Du uns mit diesem Gewirr sagen? ?(
a) Deine Schlepper sind grundsätzlich won jeder Eintragungpflicht befreit, weil Du eine kranke Kuh hast?,
b) Wer zwei gleiche Schlepper hat, braucht nur einen zulassen, und kann bei Ausfall den Ersatzschlepper straffrei benutzen?,
c) Dir geht ehe alles am A.... vorbei, und Du fährst wie Du willst?
d) k.A.

UAWG

Bei Punkt c) könnte ich mit Einschränkungen noch zustimmen, aber das würde ich hier nicht öffentlich posten. In den anderen Fällen würde ich Vorschlagen, dass wir erst das Thema Eintragungspflicht zum Abschluss bringen, nicht dass Sebastian den Fred nochmal teilen muss.

Gruß Rainer
 
U

uli0601

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Hallo,

@Michael...wenn da keine Nummer drauf steht wird es aller Wahrscheinlichkeit nach so sein wie es auf Wiki (siehe Link) steht...das Zugpendel wird also durch den Kugelkopf zum Bauartgenehmigungspflichtigen Teil....da könnte ich aber evtl. noch mal beim TÜV anrufen...

@Kurt...schön das Du mitlerweile den Kugelkopf auf der Ackerschiene, bei dem einem Schlepper, eingetragen bekommen hast... ;)

Ob die doppeltwirkende Hydraulik ansich als Hydraulische Sperre durchgeht kann ich momentan nicht sagen...denke aber, nach meinem technischen Verständnis, her nicht da ja das versehentliche Verstellen der Ackerschiene, über die Hydrauliksteuerung, nicht ausgeschlossen werden kann...

Lösungsvorschläge, wie Du die kranke Kuh, die ich nicht einfach auf der Weide lassen würde, von der Weide bringen könntest, hast Du selbst schon genannt.. ;) ob es jetzt allerdings irgendwelche "Notfallregelungen" gibt, also wenn jemand etwas "illegales" tut um Schaden abzuwenden und es bei diesem "Tun" dann zu einem z.B. zu einem Unfall kommt, weiß ich jetzt nicht...das wäre auch ein komplett neues Thema...

Ich bin mir aber, was das eigentliche Thema betrift, ziemlich sicher das die eine Ackerschiene auf mehreren Schleppern, als Wechselteil eingetragen, montiert werden könnte....

Gruß Uli
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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Also das mit dem versehentlichen verstellen, das kann kein Nachteil sein.

Jeder Bauer kann "versehentlich" seinen Pflug (oder anderes Arbeitsgerät) runtersetzen auf die Straße.
Bei voller Fahrt kann sich das Arbeitsgerät dann sehr schnell selbstständig machen. 8o
Mein 700Kg PKW Anhänger kann nicht weg, egal ob die Ackerschine voll oben ist, oder voll unten. Schleifen tut da auch nichts. ;)
 
U

uli0601

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Hallo,

@Stan Bolle..also in meiner BA steht drin das die Dreipunkthydraulik, bei Fahrten auf Öffentlichen Straßen und angebauten Arbeitsgeräten, also Z.B. Pflug, Grubber etc. , in der obersten Stellung mechanisch verriegelt werden muß....dazu gibt es einen Hebel. Allerdings weiß ich jetzt nicht ob dies auch von der Stvzo so vorgeschrieben ist.

Zum Anhänger...also wenn sich meine Ackerschiene, bei angehängten Autoanhänger, in die oberste Stellung bewegen würde, würde das die Kupplung vom Anhänger nicht überleben...der Anhänger würde sich dann erstmal Verabschieden... 8o (Verdrehgesicherte Ackerschiene!!!)

Gruß Uli
 
Raini750

Raini750

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@uli0601
Hallo Uli, Du hast noch eine PN in der Warteschlange.
Gruß Raini
 
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Kurt

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@Raini750
a) Ist nur ein angenommenes Beispiel. Ich persönlich habe gar keine Kuh.
b) Wer 2 Schlepper hat, sollte beide zulassen damit er flexibel ist. Nur, wenn ich ne Ackerschiene als bauartzulassungsfreies Teil habe, kann ich die ganz gemütlich wechsel. Von einem Schlepper zum andern. Wenn nun aber plötzlich das bauartgenehmigungsfreie Teil eine Nummer hat? Was dann? Dann gehört sie zum Schlepper und kann nicht mehr gewechselt werden. 8o Ob es geht, dass die Ackerschiene an mehreren Schleppern mit gleicher eingestanzter Nummer verwendet werden kann?
Im übrigen gibts auch noch andere Gesetze, nicht nur die StVZO.

@uli Ich hatte schon mehrere Schlepper. Aber bei keinem stand was in der Anleitung oder Papieren dass man auf öffentlichen Strassen in der obersten Stellung und verriegelt fahren muss. Nicht mal einen Knopf zum verriegeln in der obersten Stellung habe ich gefunden. ?( Mit der doppelwirkenden bin ich früher auch gerne die Egge nur ca. 50cm überm Boden gefahren. Einfach als Schutz der Autofahrer. Mit der einfachwirkenden vom Deutz bleibt die Egge eben oben.

Kurt
 
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uli0601

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Hallo,

@Kurt...wir sollten das mit dem Kugelkopf momentan mal unterbrechen, da Raini ein interessantes Dokument gefunden hat...das lege ich jetzt dem TÜV vor was die dazu sagen.....

Wenn eine Ackerschiene mit so einem Kopf eine Nummer hätte könnte die, meines Erachtens, durchaus bei mehreren Schleppern eingetragen sein...

Was das Hubwerk betrifft so steht das in meiner BA unter "Unfallverhütung" drin...

Gruß Uli
 
D40+D50

D40+D50

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Hallo

sehr informativ dieser Trööt.....
...ok, ich geb's zu, ich hab keine Ahnung um was es euch eigentlich noch geht.



Kurt schrieb:
....Ob es geht, dass die Ackerschiene an mehreren Schleppern mit gleicher eingestanzter Nummer verwendet werden kann?
.......
Kurt

bei Ackerschienen weis ich es nicht, aber bei meiner AHK ist das so.
Ich habe nur eine AHK für beide Schlepper, die ist bei beiden eingetragen.
Das gleiche gilt sinngemäß übrigens auch für meine Reifen.
Die Größen sind bei beiden Schleppern eingetragen, ich könnte sie also nach Belieben rüber und nüber schrauben. ;)

Aber ich wollte euch nicht unterbrechen.

Norbert :]
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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..also ich nutze das anheben der Ackerschiene zum Abladen des Anhängers.
Dabei hab ich das festgestellt. Ich hätte es gerne noch höher, dann wäre es wie abkippen.

Edet: so ein kleines Hebelsche hab ich auch an der Hydraulik. Der verhindert, das ich mit dem normalen Hebel nicht mehr die Ackerschine absenken kann. Hochheben geht sehr wohl.
Klar hab ich auch eine verdrehsichere Ackerschiene.
 
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uli0601

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Hallo,

ich habe nun mal u.a. Kontakt zum Hersteller z.B. meines Kugelkopfes gehabt. (WGF Fahrzeugtechnik) Das Problem mit diesem Kugelkopf ist dort z.B. bekannt. Die Leute bearbeiten dort regelmäßig Anfragen bezüglich der Freigabe dieser Kugelköpfe zur Montage an Ackerschienen. Dies ist jedoch ausdrücklich in der ABE nicht freigegeben...D.h. das der Anbau eines solchen Kopfes immer einer Begutachtung (Änderungsabnahme) durch einen Sachverständigen bedarf...In der ABE ist sogar von einer 100% festen Verbindung des Kugelkopfes zum Fahrzeugrahmen die Rede. D.h. das die Montage in der Regel nur an einer 100% festen Ackerschiene (mit Eintragung/Änderungsabnahme)) möglich ist oder eben an einem eigenen Bock oder Konsole(mit Eintragung/Änderungsabnahme), wie bereits in mehreren Beispielen gezeigt.
Es ist aber durchaus auch möglich das der Kopf auch an einer feststellbaren Ackerschiene, also so wie bei mir, eingetragen wird. (Ermessenspielraum des Sachverständigen)

Was das Dokument vom DLG betrifft so habe ich dazu noch keine Antwort erhalten....d.h. nach diesem Dokument sollte es Köpfe geben in deren ABE die Montage an Ackerschienen, ohne Änderungsabnahme, freigegeben wäre...

Gruß Uli
 

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