Diskussion um Kupplungskugel, Ackerschiene, Anhängegeräte etc.

Diskutiere Diskussion um Kupplungskugel, Ackerschiene, Anhängegeräte etc. im Forum sonstige technische Teilgebiete im Bereich Allgemeine technische Fragen - Jetzt kommt dann wieder die Frage: was war zuerst da, die Henne oder das Ei.. ?(
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D50.1S-WW

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Hallo,

also erstmal.....

Auch eine Bohrung in einer Ackerschiene kann ma recht unproblematisch aufbohren.

Das Ding auf einer vernünftigen Standbohrmaschine aufspannen, passender Bohrer rein, langsame Drehzahl und Vorschub und .......gut kühlen oder noch besser Bohröl. Das gleiche gilt für ne Magnetbohrmaschine....auch bei jedem Stahlbauer vorhanden.
Ne Sache von Minuten und selbst wenn Du deinem Schlosser ne halbe Stunde zahlen mußt bist Du mit 20 € dabei.

Denn so hart sind die nicht! Die meisten werden aus S 355 (St 52) gefertigt. Und das ist absolut nichts besonderes!

Aber einen Kugelkopf auf der Ackerschiene bekommt man in der Regel nicht eingetragen bzw. ist das ziehen von Anhängern mit auf der Ackerschiene montierten Kugelköpfen schlichtweg verboten. Auch wenn der Kugelkopf selbst über eine Betriebserlaubnis verfügt.

Warum das so ist konnte mir der Ingenieur beim Tüv auch nicht erklären.....aber es ist halt so.

Aus diesem Grund hab ich neulich einem Bekannten ne Konsole für seinen Fendt 305 LS konstruiert, hab mir die Zeichnung vom Tüv absegnen lassen und dann das Ding gebaut. Daran wurde dann ne Westfalia Flanschkupplung montiert und das ganze dann beim Tüv zur Einzelabnahme vorgestellt.

In diesem......und nur in diesem Punkt hat 4zylinderflo absolut recht.

Wichtig ist dabei die richtige Höhe und den Freiraum für einen Schwenkwinkel von 30° nach beiden Seiten einzuhalten. Das heißt der Kugelkopf muß so weit nach hinten bis der Winkel vom Kugelkopf aus zwischen der Längsachse des Schleppers bis zur hinteren Innenkante der Hinterräder min. 30° beträgt.

Gruß
Friedhelm
 
Lasca34

Lasca34

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Klaus D5006 schrieb:
......Der Kugelkopfbund sitzt maßhaltig in der Bohrung durch den masshaltigen Dorn ....

Hallo Klaus,

da liegt offenbar ein Mißverständnis vor. Solange nur ein Kugelkopfbolzen montiert werden soll, erwarte auch ich keine Probleme. Die fangen erst an, wenn man an ein auf diese Weise aufgeweitetes Loch ein Gerät anhängen will.

Was die Ackerschienen aus Baustahl betrifft: Vielleicht gibt es da sehr viele unterschiedliche Stahlsorten, darunter auch St 52. Bzgl. des Aufbohrens hast Du Deine Erfahrung; das ist unbestritten. Mein Eindruck war bisher, daß jene Ackerschienen, die nicht in Nullkommanix die o.a. Langlöcher aufweisen, aus höherfestem Material gefertigt worden sind. Materialanalysen kann ich jedoch nicht vorweisen.

Gruß
Michael
 
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uli0601

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Hallo,

Also was diese Ackerschienen bzw.die komplette Dreipunktaufnahme betrifft ist dies ganz interessant: (hat Kurt mal entdeckt)

Zitat Anfang

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
1.Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35c);
1a.Luftreifen (§ 36 Abs. 1a);
2.Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2);
3.Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;
4.Frontschutzsysteme (§ 30c Abs. 4);
5.Auflaufbremsen (§ 41 Abs. 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Abs. 18 genannten Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in der vorgesehenen Form bescheinigt ist;
6.Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von
a)Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z.B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),
b)Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
c)Zugeinrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,
d)Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,
e)Langbäumen,
f)Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;

Zitat Ende

Man beachte hier Absatz 6 b..

Wenn sich also eine Ackerschiene feststellen läßt, also das selbige nicht ausweichen, z.B. hochschlagen kann dürfte einer Montage eines Kugelkopfes auf so einer Schiene nichts entgegenstehen..

Zitat Anfang

§ 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
(1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, daß die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist. Die Zuggabel von Mehrachsanhängern muß bodenfrei sein. Die Zugöse dieser Anhänger muß jeweils in Höhe des Kupplungsmauls einstellbar sein; dies gilt bei anderen Kupplungsarten sinngemäß. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für Anhänger hinter Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 2 t beträgt.

Zitat Ende

Bei vielen Schleppern kann man die Dreipunkthydraulik, also damit die Ackerschiene, schon ohne irgendwelche Umbauten "feststellen"...und damit eine Verbindung nach §43 herstellen. (Wird von manchen Sachverständigen auch so gesehen, allerdings habe ich persönlich noch keine solche eingetragene Kugelkopfkupplung auf einer Ackerschiene gesehen...)
Ich werde das jetzt mal noch mal beim TÜV in Neustadt nachfragen..

Gruß Uli
 
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uli0601

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Hallo,

also bei meinem Schlepper kann man die beiden Hubstreben von den Hubarmen abnehmen und am Getriebeblock einhängen...wenn ich evtl. meine Kiste heute noch aus der Scheune hole mache ich mal ein Bild...(dies betrachte ich jetzt nicht als "Umbau" in dem Sinne da ja keine Bauteile dazu angefertigt werden müssen...)

Dadurch kann sich die Ackerschiene in keiner Richtung mehr bewegen..

Viele Schlepper, meiner leider noch nicht, haben zudem die Möglichkeit die Ackerschiene, über die Dreipunkthydraulik, auf eine "Normhöhe" zu fahren. d.h. die Ackerschiene hebt nicht mehr komplett aus sondern nur noch ein Stück und bleibt dort stehen...

Gruß Uli
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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...also ST52 Stahl war so in den 50er und 60er (Geburtsdaten der Deutz-Oldies) schon ein guter Baustahl zur Verwendung im Fahrzeugbau.

So ein Material soll sich schweißen lassen, nicht verbiegen, spröd Bruch sicher sein, kerbfest...und und...und viel kosten darf er auch nicht.

zum Bohren: wer mag, darf ja mal einen Vergleich starten, Schlossermaterial aus dem Baumarkt (ST37) gegen "guten" Stahl von der Schlosserei (ST52-3 oder modern E355J2G3 oder Werkstoffnummer 1.0577)

Dann gehen die Augen auf. ;)
 
Klaus D5006

Klaus D5006

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Stan_Bolle schrieb:
...also ST52 Stahl war so in den 50er und 60er (Geburtsdaten der Deutz-Oldies) schon ein guter Baustahl zur Verwendung im Fahrzeugbau.

So ein Material soll sich schweißen lassen, nicht verbiegen, spröd Bruch sicher sein, kerbfest...und und...und viel kosten darf er auch nicht.

zum Bohren: wer mag, darf ja mal einen Vergleich starten, Schlossermaterial aus dem Baumarkt (ST37) gegen "guten" Stahl von der Schlosserei (ST52-3 oder modern E355J2G3 oder Werkstoffnummer 1.0577)

Dann gehen die Augen auf. ;)

Hallo Stan_Bolle,

der St 52-3 ist ein unlegierter Baustahl mit wenig Kohlenstoff! Zäh, schweißbar und noch relativ gut zu bearbeiten.

Spannend wird es erst wenn du einen ungehärteten hochlegierten Werkzeugstahl bearbeiten mußt. Mit einem stumpfen Bohrer kann es dir passieren, daß der Stahl beim Bohren gehärtet wird. Da kommt dann Freude auf! Da ist der ST 52-3 Gießkannenblech dagegen.

Gruß Klaus
 
Stan_Bolle

Stan_Bolle

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Klaus D5006 schrieb:
Spannend wird es erst wenn du einen ungehärteten hochlegierten Werkzeugstahl bearbeiten mußt. Mit einem stumpfen Bohrer kann es dir passieren, daß der Stahl beim Bohren gehärtet wird. Da kommt dann Freude auf! Da ist der ST 52-3 Gießkannenblech dagegen.
Gruß Klaus

Ich hab ja auch extra Baustahl hingeschrieben.
...auch da gibt es schon deutlich merkbare Unterschiede beim Bohren. :rolleyes:
 
Klaus D5006

Klaus D5006

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Hallo,

klar ist der St 52-3 schlechter zu bearbeiten wie ein St 37. Aber immer noch gut beherrschbar mit normalen Werkzeugen!

Wenn ich den Thread neutral durchlese, könnte man meinen, daß die Ackerschiene aus einem unbezwingbaren Teufelsstahl besteht.
Oder aus dem Stahl von King Arthurs Schwert. ;)

Nicht das wir die Ackerschiene in Excalibur umtaufen müssen! :D :D

Das möchte ich für die Nachwelt vermeiden!

Gruß Klaus
 
Stan_Bolle

Stan_Bolle

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...ich ging damit auch nur auf Lascas Meinung ein, es gäbe "weiche" und "harte" Ackerschienen.

Das stimmt. Ich kenne aber keine Materialunterschiede bei Deutz, sehr wohl aber bei anderen Herstellern.
 
K

Kurt

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Aber einen Kugelkopf auf der Ackerschiene bekommt man in der Regel nicht eingetragen bzw. ist das ziehen von Anhängern mit auf der Ackerschiene montierten Kugelköpfen schlichtweg verboten. Auch wenn der Kugelkopf selbst über eine Betriebserlaubnis verfügt.

Warum sollte man einen Kugelkopf eintragen?

Warum das so ist konnte mir der Ingenieur beim Tüv auch nicht erklären.....aber es ist halt so.

Vielleicht hatte er den §22 STVZO nicht ganz gelesen? Kommt ja auch selten vor.
Statt den Ingenieur raus zu hängen sollte er eben in den Unterlagen blättern. Das kann kein Mensch alles im Kopf haben.

Wie man die Hydraulik feststellt. Da gibts verschiedene Möglichkeiten. Unser letzter Schlepper hatte z.B. ne doppelwirkende Hydraulik. Aber man konnte auch die Unterlenker in eine Halterung einhängen. Praktisch doppelt gemoppelt.

Kurt
 
passer montanus

passer montanus

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Zitat Anfang
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
Zitat Ende

Hallo,

wird nun das Gutachten meiner auf die Ackerschiene geschraubten Kupplungskugel von einem "Amtlich anerkannten Gutachter" erstellt, dann ist alles "Amtlich" und entspricht §22a.
Ja so war dieses bei meiner ersten Kupplungskugel.

Nach dem Tausch des Wohnanhängers war die Kupplungskugel
zu hoch und mußte abgesenkt werden.

Eine von mir entworfene Konstruktion hat mein Schwiegersohn
mit dem PC bearbeitet und berechnet. siehe Anhang.
Die Berechnung wurde von einem Amtllich anerkannten Gutachter
anerkannt und nach der Montage und Kontrolle gestempelt.

Gruß PM
 

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uli0601

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Hallo,

@Kurt...ob der Kugelkopf eintragungspflichtig ist oder nicht dürfte jetzt die Frage sein. Ich denke eher das diese zus. Anhängevorrichtung eintragungspflichtig ist denn eine sichere Anhängevorrichtung nach §43 SZVZO ist nur unter bestimmten Vorausetzungen gegeben...

So darf sich, nach meiner Einschätzung, die Ackerschiene, beim Betrieb eines Anhängers, nicht bewegen können.

Bei meinem Schlepper ist dies praktisch nur gegeben wenn ich die Hubstreben umhänge, also von den Hubarmen entferne und in die Original vorhandenen Halterungen einhänge.
Ich kann mir gut vorstellen das dies im Falle einer Eintragung so ibn den Ppieren stehen wird. (Mein Kugelkopf ist nicht eingetragen da es sich um eine "Rangiervorrichtung" für die Verwendung auf dem Hof handelt)

Das "Feststellen" über eine doppeltwirkende Hydraulik ist meiner Einschätzung nach keine sichere Angelegenheit nach §43 da ein "versehentliches" Verstellen während der Fahrt nicht ausgeschlossen werden kann...in meiner Gegend hat vor kurzem ein Landwirt eine Fuhre Getreide "versehentlich" auf einer Staatstraße, während der Fahrt, abgeladen!!!

Ich werde mich aber dazu, wie geschrieben, ,mal beim TÜV umhören da ich dann evtl. meinen Kopf eintragen lasse.

@PM...bei deiner Vorrichtung handelt es sich um ein extra angefertigtes Bauteil, dies ist selbstverständlich durch eine Einzelabnahme, wie auch geschehen, abzusegnen.
Bei der reinen Montage eines Kugelkopfes auf bereits vorhandene Bauteile welche zudem nicht verändert worden sind liegt eigentlich ein anderer Fall vor, sieh oben.

Schöne Weihnachten an alle..

Gruß Uli
 
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D50.1S-WW

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Hallo,

ja uli, Du hast recht.

Zudem wird ja heute in vielen Bereichen eine "Redundanz" also "Fehlersicherheit" verlangt bzw. beführwortet.
Ich denke da ist auch der Spielraum der Gutachter zu sehen die diese Dinge betrachten.

Es ist also immer einfacher ein System eintragen zu lassen bei dem man keine Fehler machen kann.

Natürlich ist es denkbar das bei einem Traktor wo man die Hubstreben an feste Punkte umhängen kann, dies so in der Eintragung formuliert wird. Zudem müssen aber auch die Unterlenker seitl. arretiert werden. Da sind also schon 2 Sachen an die der Fahrer denken muß wenn er seinen Anhänger anbringt.

da wundert es wohl niemanden das dem Punkt die Auslegung der StVO von Gutachter zu Gutachter auch mal unterschiedlich sein kann.

Eine spezielle Konsole die diese fehlerquellen ausschließt ist also immer Erfolgversprechender.

Hier mal meine im vorangegangenen Beitrag erwähnte Konsole.

Gruß
Friedhelm
 

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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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...das es zu unterschiedlichen Ansichten kommt bei den TÜV´lern und anderen, die Vorschriften lesen, liegt an der deutschen Sprache.
Da ist es bisweilen unmöglich etwas ein eindeutig zu beschreiben.

Ich schreibe folgenden Satz mal absichtlich in alles "klein". Wenn man Sprache hört, hört man ja auch keine Großschreibung. Sprecht den Satz so aus, das er eindeutig wird.

"ich habe liebe genossen in moskau". 8o
 
Klaus D5006

Klaus D5006

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Stan_Bolle schrieb:
...das es zu unterschiedlichen Ansichten kommt bei den TÜV´lern und anderen, die Vorschriften lesen, liegt an der deutschen Sprache.
Da ist es bisweilen unmöglich etwas ein eindeutig zu beschreiben.

Ich schreibe folgenden Satz mal absichtlich in alles "klein". Wenn man Sprache hört, hört man ja auch keine Großschreibung. Sprecht den Satz so aus, das er eindeutig wird.

"ich habe liebe genossen in moskau". 8o

Hallo Stan_Bolle,

ich werde ein Teufel tun, bis jetzt hatte ich besinnliche Weihnachten Zuhause :D :D
 
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christiand4006

christiand4006

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Moin

Warum ist es eigentlich verboten einen Anhänger über einen Kugelkopf der an der Ackerschine befestigt ist im öffentlichen Staßenverker zu Fahren?

Gruß
Christian
 
Stan_Bolle

Stan_Bolle

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christiand4006 schrieb:
Moin

Warum ist es eigentlich verboten einen Anhänger über einen Kugelkopf der an der Ackerschine befestigt ist im öffentlichen Staßenverker zu Fahren?

Gruß
Christian

...wer lesen kann ist klar im Vorteil.... :D :D :D
 
christiand4006

christiand4006

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oh das muss ich erst noch lernen :D

Ich meihen was ist den daran so schlimm wenn die Ackerschine sich ein bissen hin und her berwegt.

Gruß
Christian
 
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Kurt

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So darf sich, nach meiner Einschätzung, die Ackerschiene, beim Betrieb eines Anhängers, nicht bewegen können.

In Zeiten luftgefederter PKW-Anhänger ist eine Niveuregulierung am Schlepper auch nicht ganz verkehrt. Genau so vereinfacht es das ankuppeln ungemein.
Warum habe ich eine Sperre am Tankwagen damit ich nicht bei eingeschaltetem Nebenantrieb wegfahren kann? Und warum habe ich das beim Kipper nicht? Zur Sicherheit? Wieviele Tanks sind schon an Brücken hängen geblieben und wieviele Kipper?

Warum werden Vorschriften "falsch" ausgelegt? Weil man sie nicht kennt, weil man sie falsch "anwendet", eine veraltete Fassung vorliegen hat, usw.

Kurt
 
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