Hallo,
@Deutz8608Alex, das Thema mit dieser Grünen Nummer wurde schon öfter dikutiert. Nach wie vor ist das eine eher undurchsichtige bzw. schwer zu durchschauende Angelegenheit, auch für die Leute in den Zulassungsstellen oder den Leuten in den Finanzämtern welche das im Endeffekt zu entscheiden haben ob die Berechtigung für eine Grüne Nummer da ist.
Prinzipiell hat sich aber folgendes herauskristallisiert:
Eine Mindestgröße an Fläche, welche Land oder Forstwirtschaftlich genutzt wird, scheint nicht definiert zu sein...wobei es aber die Defintion gibt das die Fläche eines größeren "Hausgartens" überschritten sein muß.
Es muß eine Teilnahme am wirtschaftlichen Warenverkehr nachgewiesen werden, d.h. es müssen Produkte von diesen Flächen verkauft werden.
Eine Mitgliedschaft in einer BG ist, z.B. bei Waldbesitzern, eigentlich immer vorhanden da dies zwingend ist, auch Besitzer normaler Flächen müssen bei der BG gemeldet sein außer es handelt sich um "Brachland".
(So ist mein Informationsstand da ich das mal mit der BG durchdiskutiert habe wegen dem Grundstück meiner Mutter das nicht genutzt wird aber trotzdem Beiträge zu zahlen sind)
Es ist offensichtlich immer eine Auslegungssache der örtlichen Finanzbehörden in wie weit die die, seit längern bestehenen, Gesetze anwenden bzw. umsetzen.
Leute die heute noch mit "Grüner" rumfahren obwohl offensichtlich keine Land oder Forstwirtschaft mehr vorhanden ist handeln nicht Rechtens.
Produkte zuzukaufen und dann weiterzuverkaufen ist übrigens ein Gewerbe welches keine Berechtigung zur Grünen Nummer nachsichzieht! Echte Land und Forstwirschaft ist jedoch kein Gewerbe!
Was trifft für dich von dem genannten zu?
Gruß Uli