Brennholzverkauf im Nebenerwerb Lohnt sich?

Diskutiere Brennholzverkauf im Nebenerwerb Lohnt sich? im Forum Holzverarbeitung im Bereich die tägliche Arbeit - Hallo Deutzgemeinde, Ich bin seit einiger Zeit am Überlegen und recherchieren ob es sich für mich Lohnen würde Brennholz zu Schlagen und zu...
Lasca34

Lasca34

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Vermutlich wird sich aber das FA nicht wirklich dafür interessieren, wenn Du einmal im Jahr 30 RM Brennholz verkaufst.
Davon gehe auch ich aus. Und davon:
Und nun erkläre Du mal jemandem, daß Du nicht nur "übriges" Brennholz verkaufst, sondern auch noch ständig in den Wald läufst, um neues "übriges Holz" zu schlagen und das dann erneut zu verkaufen. Versuchen kann man das ja mal, aber es besteht die Gefahr, daß Du daraufhin einen Persilschein ausgestellt bekommst und in der Anstalt landest. Vorsicht also! Wenn der Richter zu der Überzeugung gelangt, daß Du die Geschichte mit dem "übrigen" Holz allen Ernstes selber glaubst, ist es sehr schnell vorbei mit Jacken, in denen man seine Arme frei bewegen kann.
Gruß
Michael
 
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DeutzPowerForever

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Puh hört sich alles relativ Kompliziert an :D
Muss mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen ob sich der ganze Papierkram wirklich lohnt. Aber danke für die Zahlreiche unterstützung von euch. ;)
Mfg:)
 
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DeutzPowerForever

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es geht mir immerhin gerade mal um vllt 30-50 rm im jahr
 
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DeutzPowerForever

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dem link entnehme ich das es legal ist das Brennholz gelegentlich zu Verkaufen ohne ein Gewerbe anzumelden?
 
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NisHeinrich

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...aus eigenem Wald brauchst kein Gewerbe,,,,wenn der Wald klein ist.
Das Finanzamt darfst nicht vergessen,,,zahlen musst aber wahrscheinlich nix.
Nis
 
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doppelfischkopp

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Sehe ich auch so. Gewerberecht und Steuerrecht sind zwei verschiedene Dinge.

Dem FA ist es egal, ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht.

Übrigens kann man ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. Selbst wenn Du ein Gewerbe anmelden würdest, die Gewerbesteuer dürfte in Deinem Fall auch bei 0 liegen, es sei denn Du erzielst astronomische Preise für Dein Brennholz.
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo dfk,
der Inhalt des Dokuments ist mir bekannt, gilt aber nur für Landwirte.

Brennholzverkauf im Nebenerwerb ist keine gelegentliche Vermarktung und darum geht es ja. Basti möchte seine Kasse aufbessern. Den Umstand der gelegentlichen Vermarktung hat auch schon den Bundesgerichtshof beschäftigt, das nur als Randnotiz. Jedenfalls ist eine gelegentliche Vermarktung zu verneinen, wenn diese planmäßig und auf Dauer angelegt ist. D.h. einmal 50 Festmeter an einen Käufer verkaufen ist ok, aber an 10 unterschiedliche Käufer jeweils 5 Festmeter und das jedes Jahr aufs Neue, kann erheblichen Ärger nach sich ziehen.

Vielmehr ist ausschlaggebend ob Basti überhaupt die selbstständige berufliche Tätigkeit im Sinne §§ 13 und 14 BGB als Land- oder Forstwirt ausübt. Solange der Wald nicht dem Basti persönlich gehört oder er ihn gepachtet hat, ist er kein Land- oder Forstwirt. Er wird deswegen nicht vom FA angehalten die Anlage L der Steuererklärung abzugeben, somit hat er auch keinerlei Freibeträge. Als Sohn eines Landwirts ist er mitarbeitender Familienangehöriger, nicht jedoch Chef.

Und selbst wenn er Land- oder Forstwirt wäre, müsste er einiges beachten. Viel Spaß beim Lesen.
Anhang anzeigen Holzverkauf.pdf

Gruß
Jürgen

PS: Nur zur Info. Kleinanzeigen in Tageszeitungen und bei Ebay werden mittlerweile regelmäßig kontrolliert, ob gewerbliche Hintergründe vorliegen könnten. Man bekommt dann einen Brief mit einem unschönen Inhalt. :S :S :S
 
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NisHeinrich

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PS: Nur zur Info. Kleinanzeigen in Tageszeitungen und bei Ebay werden mittlerweile regelmäßig kontrolliert, ob gewerbliche Hintergründe vorliegen könnten. Man bekommt dann einen Brief mit einem unschönen Inhalt. :S :S :S
...das liegt daran, das ein paar wenige Euro Steuerhinterziehung eine Straftat ist...
Einbruch in eine Wohnung aber nicht.
... Inhalt für Moderatoren ...

Ein Teil des Beitrages wurde entfernt
Raini750 Admin


Gehört nicht unbedingt zur Sache,,,regt mich aber trotzdem auf.Nis
 
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DeutzPowerForever

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Hi und wie sähe es aus wenn ich den Verkauf über die Großeltern laufen lassen würde?
 
N

NisHeinrich

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...mei mei mei.
renn zu Deinem Dorfschultes, häng ihm ein Gespräch auf.
...dann sind die Probleme mit dem Gewerbeschein erledigt.
...und gebe es bei der Steuererklärung mit an.
Alles bringt allerhöchstwahrscheinlich eine Belastung von 0€ mit sich,,,
,,,,und alle Päbste sind zufrieden.
Nis
 
dickerboe

dickerboe

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Hallo Basti
Rechnen wir einmal ganz einfach.
Dein Stundenlohn sollte sein 8-10 Euro
Der Stundenlohn Für deinen Traktor 10 Euro
Diesel, Motorsägenbenzin 2 Euro
Dazu kommen Verschleiß (Motorsäge Kette Seile usw.) 2 Euro

Jetzt sind wir bei 22-24 Euro Verkaufswert von deiner Fichte sollte sein 35 Euro.
Bleiben 12 Euro gewinn.
Jetzt kommt aber hinzu, da du nicht alleine das Holz stellen, rücken, spalten und verladen kannst, brauchst du einen Helfer der auch sein Geld will.
Kosten für den zweiten Mann auch 8-10 Euro.
Bleiben übrig 4 Euro gewinn.

Dann kannst du nur hoffen, daß kein Neider oder Umweltschützer dich wegen Steuerhinterziehung oder Umweltverschmutzung ( weil der Traktor sein Revier markiert) anschwärzt.
Selbst wenn du recht bekommst und nicht nachzahlen musst, war es den Ganzen Ärger nicht wert.

Gruß Oli
 
A

arikus

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Moin,

Ich würde vorher mit einem Steuerberater sprechen. Der nimmt zwar auch Geld, aber dann weißt du woran du bist.

Vergiss auch nicht die Kosten für eine Unfallversicherung, Forstwirtschaft ist sehr unfallträchtig und du bist jung und im Fall der Fälle...

Der Hinweis mit dem 2.Mann ist sehr wichtig. Alleine im Wald Bäume Fällen gleicht russischem Roulette.

Und auch der Hinweis mit den Neidern. Daher würde ich nix mal so privat nebenher machen. Ein Idiot reicht und es wird teuer. Wenn du gewerblich Holz machst musst du auch diverse Regeln einhalten, bzw. Deine Großeltern als Chef.

Und was sagt dein Lehrmeister zum Nebenjob? Wird auch nicht immer gerne gesehen.

Holz machen in den Kleinstdimensionen lohnt wirtschaftlich nicht, wenn man ehrlich zu sich selber ist. Als Hobby oder im großen Stil ist es was anderes.

Gruß Marc
 
D

doppelfischkopp

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Verkauf über Großeltern
Das wäre mein nächster Vorschlag gewesen.

Du hilfst Deinem Großvater und verkaufst in seinem Namen das Holz. BG existiert ja bereits. Den Gewinn meldet er dem FA, sofern er nicht pauschaliert. Und er könnte Dir im Gegenzug etwas schenken. Bei den Summen, um die es hier geht, könnte das möglich sein.

Selbstverständlich muß es sich dabei um gelegentliche Verkäufe handeln, siehe oben von Homer Jay beschrieben.

Selbstverständlich könntest Du auch einen Forst-Betrieb anmelden, denn Dein Großvater könnte Dir die Flächen auch unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Es gibt durchaus auch Nebenerwerbs-Forstbetriebe, das ist nicht ungewöhnlich. Aber dann würden natürlich alle Kosten (Grundsteuer, BG, LWK usw. usw.) auf Dich laufen. Und einen schönen Papierkrieg gibt es dann gratis obendrauf. ;)
 
D

DeutzPowerForever

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ich glaube ihr habt mich überzeugt das ganze besser doch sein zu lassen. Im grunde bleibt kaum was hängen und auf extra Papierkram hab ich auch keine Lust. :D ich geh unheimlich gerne im Wald und mache Holz aber diesen Aufwand ist es mir dann doch nicht wert ;)
Danke für die viele.Fachkompetenz.
Mfg Basti
 
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NisHeinrich

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...und somit haben alle "Bedenkenträger" mal wieder am Meisten recht.

Am Besten ist es im Bett zu bleiben und die Decke über den Kopf ziehen. ;)

Obwohl....auch das nichts nutzt, wenn in der Nachbarwohnung einer an der Gasleitung schweißt.. :D

Nis

PS: Ich habe mein Auto (ehem das vom Vadder) immer vor der Haustüre stehen lassen, wenn der Tank leer war.
Sobald da wieder.....na ihr könnt es euch denken... was so ein armer Student dann macht. So werden kosten minimiert... ;)
 
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NisHeinrich

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Hi Tim
Egal, mein Bett ist eh voll verkabelt.
Nis
 
M

mihp

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Ach Nis;

Zumindest eine recht amüsante Unterhaltung an diesem scheiss nassen ungemütlichen Herbsttag.

Aber "Bedenkenträger" ist Basti schon selber! Wer viel fragt- bekommt viele Antworten!
Es ging in der Ausgangslage alleine darum- ob es sich lohnt- um am Ende nicht bei Null zu landen! ok?
Das konnte sich Basti bereits im Vorfeld selber beantworten- so blöd und naiv ist keiner.
Nun plötzlich-9 Stunden später= (ohne das die Kettensäge läuft) "glaubt" er das er überzeugt ist .
" Und im Grunde bleibt kaum etwas hängen!"
Das "kaum" ist zumindest mehr als NULL!
Das war meine Frage schon am Anfang... welcher Ertag und welcher Stundenlohn sich der Herr gedacht hat...!?

Gruß- Michael
 
Thema: Brennholzverkauf im Nebenerwerb Lohnt sich?
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