Pflichtmitgliedschaft Landwirtschaftliche BG

Diskutiere Pflichtmitgliedschaft Landwirtschaftliche BG im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Ich habe mal eine Frage,da ich als Nichtlandwirt ehrlich gesagt keine Ahnung von dieser Materie habe. Ich trage mich mit dem Gedanken,ein...
U

uli0601

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Hallo,

das Grundstück meiner Mutter ist als Landwirtschaftliche Nutzfläche im Kataster geführt, da wird dann auch wahrscheinlich der Grund für den jährlichen Bescheid liegen.

Da hilft dann eigentlich nur das Verpachten dieser Fläche wenn mann das Stück Wiese nicht verkaufen will.

Uli
 
B

belgier

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Hallo,


Der Bewirtschafter bezahlt in der Regel für die Grundstücke die er bewirtschaftet, nicht der Besitzer. Ist die allgemeine Regel bei der BG. Wenn ich Flächen pachte, muss ich das auch bei der BG anzeigen, dass ich Fläche X von Besitzer/Bewirtschafter Y übernommen habe.

Gibt es keinen Bewirtschafter (Fläche ist nicht verpachtet), bezahlt der Besitzer, auch wenn er da gar nix macht.

Bei der BG wird erstmal einen Grundbeitrag fällig, dazu kommen die Beiträge für die Flächen. Der Grundbetrag ist abhängig davon, um was es sich für eine Fläche handelt, da das Unfallrisiko verschieden sein kann, je nach Art der Bewirtschaftung bzw. Anbau.

Ich bezahle 766€/Jahr für 44 Ha Ackerland, 39 Ha Grünland und 22 Ha Forst. Dazu kommen die Beiträge für meine Aushilfen (Fahrer) von 10€/Person/Monat, solange diese unentgeltlich arbeiten oder geringverdienend sind, selber krankenversichert sind und kein festes Arbeitsverhältnis mit mir haben.
Anfang Februar kommt bei mir der Liebesbrief von der BG, Zahlbar in 3 Jahresraten.

MfG
 
U

uli0601

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Hallo,

habe gerade mit der BG telefoniert.

Es sind nur Waldgrundstücke prinzipiell Beitragspflichtig.
Also für Wald zahlt man ob man darin etwas macht oder nicht.

Was die Wiese meiner Mutter betrifft so muß Sie nichts bezahlen wenn
diese Wiese tatsächlich von Ihr nicht Bearbeitet/Bewirtschaftet wird.
Diese Wiese wird nun ab diesem Jahr aus der Beitragspflicht herausgenommen.

Meine Mutter darf allerdings auch niemanden beauftragen diese Wiese zu mähen dann würde sofort wieder die Beitragspflicht eintreten.
Beitragspflichtig wird immer der der die Wiese z.B. abmäht wenn er dies z.B aus eigenem Antrieb also ohne Auftrag machen würde.

Uli
 
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kohlemann

kohlemann

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Hallo Uli
Ich hatte damals ebenfalls mit der BG telefoniert.
Genau da habe ich auch meine Info her,das man nicht für
den Besitz von Ackerflächen beitragspflichtig wird,sondern erst
durch deren Bearbeitung.
Gruß Ralf
 
U

uli0601

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Hallo,

meine Mutter hat nun ein Schreiben von der BG bekommen.

siehe Anhang.

Die Wiese wird nun Verpachtet und "gepflegt".

Uli
P.S. Ich hoffe man kann es einigermaßen lesen, habe keinen Scanner!
 

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