Kugelkopf AHK

Diskutiere Kugelkopf AHK im Forum sonstige technische Teilgebiete im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo, Gibt es hierfür eine Kugelkopf AHK? VG Peter
Deutz07c-Mann

Deutz07c-Mann

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Hallo in die Runde,

also wenn keiner gewillt ist es zu lesen, was ich oben verlinkt hatte!
Machen wir das Anders.
Bitte lasst es sein Bastelvorlagen für Sicherheitsrelevante Bauteile zu zeigen, zu erklären, zu rechtfertigen usw. ! Wer hier mit Sicherheit spielt, stellt die eigene Sicherheit- die Sicherheit der Personen im Umfeld des Fahrgespanns in ein Risiko ( wie hoch lass ich mal weg..) .
Ich möchte nochmal sagen, auch Karels Idee, bei allem Respekt vor Karel, hat einen Rest Risiko Faktor ( Viele Anhänger Kupplungen werden kaum richtig gewartet, und zu guter Letzt dreht es sich..) Mit Tüv Prüfer..- besser Ingenieur sprechen !!!
Kein Risiko !!! Auch nicht- im Deutz Forum stand ... .
Nein !!!

Gruß Robert

Damit es der Letzte versteht: In einem Schadensfalle und erst Recht bei Personenschäden wird genau nach so was gesucht.
 
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deutzmarc

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Und das ist nur die halbe Wahrheit.
Wenn Du mit dem Wohnwagen zum Treffen unterwegs bist und die Streifenhörnchen Dir die Weiterfahrt mit dem Gespann untersagen , dann ist das Wochenende gelaufen.

LG Marc
 
3005er

3005er

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Deshalb den Eigenbau vom TÜV genehmigen lassen und gut ist.
Kostet etwas, ja.
Bedeutet Aufwand, ja.
Mit etwas Rücksprache VOR dem Bau und guten Argumenten sind auch die Prüfer zugänglich.
 
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raceboy65

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Hallo zusammen,

Ich habe aufgrund derselben Anforderung, eine vernünftige AHK für einen PKW Anhänger zu haben, auch lange überlegt, wie ich es mache.

Letztlich habe ich dann entschieden, die von der Fa. Dübbert zu kaufen.
Mit der bin ich jetzt auf eigenes Restrisiko ein Jahr etwa uneingetragen gefahren.
Als mein 4506 jetzt sowieso zum TÜV musste, habe ich darum gebeten, dass der Prüfer den Einbau abnimmt. Dann bekommt man einen Schrieb, mit dem man bei der Zulassungsstelle noch die Papiere fertig macht und gut.
Man kann natürlich in Abstimmung mit dem Prüfer selbst schweissen, aber wenn man Material, Zeit und dann Prüfungskosten zusammenrechnet, ist es wirklich nicht mehr so viel Unterschied zur Dübbert Lösung - Mit der man sicherlich je nach Prüfer auch weniger Diskussionen hat.

Gruss Nico
 
3005er

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Das ist korrekt, leider baut die Fa. Dübbert nicht für jeden Deutz was Passendes.
Für meinen 3005 konnten die nichts liefern...
 
Maxthomas2001

Maxthomas2001

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Das ist korrekt, leider baut die Fa. Dübbert nicht für jeden Deutz was Passendes.
Für meinen 3005 konnten die nichts liefern...
Ich habe einen 2505. Der ist ja baugleich.
Ich habe eine Vorrichtung verbaut für die 06er Serie. Die hat von den Maßen her gepasst.
Hast du dir alle Zeichnungen von den Zugvorrichtungen angesehen und die Maße verglichen?
Welcher Schleppertyp auf der Homepage angegeben ist, ist egal. Hauptsache die Maße passen.
 
3005er

3005er

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Ja. Hab dann noch telefonisch nachgefragt und bestätigt bekommen, dass die keine Passende haben und auch keine fertigen werden.
Liegt wohl an der Differenz der Lochabstände und -höhen der Leisten zur STVO-konformen Montage. Also halt selbst gebaut und eintragen lassen.
Finanziell tut sich das nicht sooo viel, solange man die eigene Arbeitszeit nicht rechnet.
 
R

raceboy65

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Also ich habe meine auch nach Maßen und anvisierter Kugelkopfhöhe ausgesucht, nicht nach Typbezeichnung bei Dübbert.

Aber kann natürlich sein, dass sie ausgerechnet für den nichts haben.

Eine Möglichkeit ist auch noch, andere Rastschienen zu verbauen, die entsprechend passende Lochabstände haben.

Gruss Nico
 
3005er

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Jetzt isses halt fertig und war auch noch nen Hunni billiger.
Was soll's.
 
Norbert Spiegel

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Hallo Nico ist jetzt nur zur Info für das Forum. Bei den Kupplungen da wird auf jede Kleinigkeit geachtet. Drehbar hier nicht drehbar da. Typenschild auf Schweissteil und Kupplung.
Bei den Rastschienen muss wohl nur die Farbe stimmen. Die habe ich jetzt für das T 25/35 Getriebe in mindestens 5 Ausführungen gesehen. Kurz lang und was mich am meisten gewundert hat auch im verschiedenen Schenkelstärken. Da könnte man machen was man möchte und was passend aussieht.
Ok im Fall der Fälle könnte der Gutachter ein Auge haben, glaub ich aber nicht das das Auffällt bei 60 Jahre alte Schlepper.

Gruß Norbert
 
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deutzmarc

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Bei den Rastschienen muss wohl nur die Farbe stimmen. Die habe ich jetzt für das T 25/35 Getriebe in mindestens 5 Ausführungen gesehen. Kurz lang und was mich am meisten gewundert hat auch im verschiedenen Schenkelstärken. Da könnte man machen was man möchte und was passend aussieht.


Gruß Norbert
Wenn man soweit ist, dass man die Lochschienen selbst baut, dann kann man gleich ein Zugpendel anbauen. Das lässt sich auch leicht aus ST52 fertigen und da es sowas werkseitig gab, ist es dann auch in der Typgenehmigung des Schleppers enthalten .
Wenn man da eine Kugel mit E-Nummer dranschraubt, dann sollte man da doch ohne Eintragung legal einen PKW-Anhänger mit ziehen dürfen.

LG Marc
 
Deutz07c-Mann

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Hallo Marc,
aus der Erfahrung, das Kinder von Schleppern überrollt wurden ( Sicher geparkt von einem Erwachsenen! ) Das Anhänger an Traktoren sich gelöst haben und in Autos hinein geraten sind.., mit sehr sehr schlimmen folgen ! Bitte stets mit Tüv Prüfer..- besser Ingenieur sprechen !!!
Kein Risiko !!! Auch nicht- im Deutz Forum stand ... .
Nein !!!


Gruß Robert

Damit es der Letzte versteht: In einem Schadensfalle und erst Recht bei Personenschäden wird genau nach so was gesucht.
 
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deutzmarc

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Moin
Robert, nach mehrmals erhobenem Zeigefinger sollte jeder verstanden haben was Du meinst.
Klar ist auch, dass sich nicht jeder etwas zusammenbruzzeln darf auf die Gefahr hin, dass er sich und andere Personen gefährdet, soweit klar.
Klar ist aber auch, dass man bei einer Restauration oftmals auf Nachbau angewiesen ist, weil es keine brauchbaren Orginalteile mehr gibt.
Letzt habe ich noch eine Anbauplatte für eine S&R FW5 nachgebaut, da die nirgends zu bekommen war. Da hängt dann auch mal ein schwerer Anhänger an der Kupplung. Darüber bin ich mir im klaren. Andere Leute schweissen Fanghaken an die Unterlenker oder baue diese komplett neu, was auch nicht ungefährlich sein kann, wenn ein Anbaugerät abreisst.
Ich baue viele Teile nach. Wenn die Materialgüte stimmt, das Teil nach Orginalvorgabe oder gar stabiler gefertigt und von einem Schweissfachmann geschweisst wurde, reicht mir das. Die Eigenfertigung hört bei mir da auf, wo es sich um geprüfte Teile mit Typenschild handelt.
Fakt ist, dass der jenige, der keine Ahnung hat, die Finger davon lassen sollte.
Erlöschen tut die Betriebserlaubnis immer dann , wenn abstrakt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilehmer zu erwarten ist. Da reicht auch schon eine unsachgemäß angeschweisste Kotflügelhalterung, weche rein theoretisch abbrechen und in den Vorderreifen stechen könnte.
Mit einem fachlich sauber ausgeführten Nachbau-Zugpendel hätte ich keine Bauchschmerzen. Man sollte natürlich auch kein Schild dranhängen...
Allerdings hätte auch jeder PI bzw. ASS Probleme meine Teile von Orginalteilen zu unterscheiden, und das ist der Punkt.

LG Marc
 
Deutz07c-Mann

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Hallo Marc,
es geht mir darum, das A- es Menschen gibt, welche den letzten Beitrag lesen- oh das steht es geschrieben...., das B- es wenige gibt welche das in einer wirklich brauchbaren Qualität im Ideal Fall mit ABE- TÜV haben- bekommen- oder gar Fertigen können !
Mir geht es auch nicht darum Dir den Finger aufzuzeigen !
Für mich war der Punkt der Reaktion, da in deinem Text nicht der Hinweis kam mit am besten TÜV usw. Wer es rasch runter liest bemerkt nicht das bei Dir auch Wissen vorhanden ist.( Kleines Kompliment ) . Es wird einfach zu oft abgeleitet das " man" nichts weiter benötigt.
Daher mein erneuter Hinweis !
Und es steht außer Frage, das gerade bei Oldtimern hier und da etwas Nach oder eben selbst gefertigt werden muss. Ich habe zu viel Egal.., komm lass gut sein usw. gehört und gesehen!

Gruß Robert
 
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deutzmarc

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Die Bandbreite der User hier im Forum geht weit auseinander was Fachwissen, technische Möglichkeiten und vor allem die Kenntnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht, insofern ist der Zeigefinger ja angebracht.

Mir gings eigentlich um etwas anderes:
Mal abgesehen vom Nachbau eines Zugpendels könnte man ja auch ein orginales Pendel verwenden. Und das wäre ja eintragungsfrei. Eine Kugel mit E-Zeichen sowieso.
Jetzt könnte der Rivetcounter kommen und sagen, dass die Kugel nach ihrer EG-Typgenehmigung auch den Verwendungsbereich einhalten muss. Dann müsste theoretisch der Fahrzeughersteller noch sein OK für die Verwendung in der Bohrung des Zugpendels geben.
Aber das ist ein Feld, wo sich scheinbar weder TÜV, Polizei und selbst Hersteller wie Dixon Bate, ALCO und Co. mit auskennen oder auskennen wollen. Da bekommt man auf 10 Fragen 10 unterschiedliche Antworten. Die zulässige Kombinierbarkeit von Anhängeböcken, Adapterplatten und Zugkugeln mit E-Zeichen ist eine Katastrophe zumal kaum ein Hersteller das dazugehörige Papier mitliefert und die Hersteller auf Nachfrage dann ein 80-seitiges Sammelgutachten liefern, wo man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht. Die EU machts möglich...

LG Marc
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Die EU machts möglich....
Eher unmöglich. Wie mit sovielen Dingen.
Stichwort Führerschein. Aber lassen wir das.
Gruß Norbert
 
buddyholly

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Ich finde es ja sehr interessant wie viel Aufhebens um einen kleinen Auto Anhänger gemacht wird, während man einen 5 Schar Pflug völlig ungeprüft an Ausgeschlagene bolzen und selbstgeschweißte Streben hängen darf.

Ja ich weiß, das ist die Gesetzeslage. Aber macht das Sinn?

Gruß Holger
 
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deutzmarc

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Sei lieber froh, dass der Pflug nicht auch noch zur HU muss und die Unterlenkerkugeln strenger geprüft werden.
Schlimmer geht immer...

LG Marc
 
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williebor

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Wenn man soweit ist, dass man die Lochschienen selbst baut, dann kann man gleich ein Zugpendel anbauen. Das lässt sich auch leicht aus ST52 fertigen und da es sowas werkseitig gab, ist es dann auch in der Typgenehmigung des Schleppers enthalten .
Hallo zusammen,

mein Bauch sagt, dass das so nicht stimmen kann.
Selbstgefertigte Rasterschienen und selbstgefertigte Zugpendel sind doch hoffentlich nicht "in der Typgenehmigung des Schleppers enthalten".
Wenn, dann müsste man sich 103prozentig an das Original halten (incl. 104%ig identischem Herstellungsverfahren etc.) - und das müsste man doch erst mal nachweisen (können).

Ansonsten bau' ich mir eine Rasterschiene aus Pappmaché und ein Zugpendel aus Balsaholz nach, oder Schweißnähten an Stellen, wo original keine sind, oder minimal anderen Stärken, Radien, Bohrungen, ... - wo ist da die Grenze?
 
W

williebor

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Allerdings hätte auch jeder PI bzw. ASS Probleme meine Teile von Orginalteilen zu unterscheiden, und das ist der Punkt.
Der Gutachter, der sich nach dem schlimmen Unfall mit Todesfolge alles ansieht, hat vielleicht bessere Möglichkeiten, mehr Erfahrung, oder das Glück, deine Nachbauten als "nicht original" zu identifizieren.

Dass die bisherigen TÜV-Prüfer nichts gemerkt, gesagt oder geschrieben haben, heißt doch noch lange nicht, dass das okay ist.
 
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