D 6206 er
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Hallo,
hier einige Hinweise zur Bearbeitungstiefe bei den zwei Grubberstrichen nach der Getreideernte.
Getreide:
Nach der Getreideernte erfolgt zunächst eine flache erste Stoppelbearbeitung mit dem Ziel, dass in erster Linie das Auflaufen des Ausfallgetreides und der Unkrautsamen gefördert wird. Daher sollen die Getreide- und Unkrautsamen möglichst oberflächennah Anschluss an das Kapillarwasser finden. Damit dieses flache einarbeiten erreicht wird, muss der erste Grubberstrich nur mit 5 bis 8 cm relativ flach ausgeführt werden. Ansonsten werden die Samen zu tief vergraben und können in der tieferen Bodenschicht sonst nicht keimen. Der erste Arbeitsgang bei der Stoppelbearbeitung hat daher primär eine große Bedeutung für Keimung des Ausfsallgetreides bzw. des Unkrautsamens und dient nicht unbedingt der Strohrotte.
Die zweite Stoppelbearbeitung sollen die Bedingungen für eine rasche Strohrotte verbessern. Daher ist der zweite Grubberstreich tiefer durchzuführen. Der tieferere zweiter Grubberstrich soll mit 10 bis 18 cm Arbeitstiefe erfolgen, damit das Häckselstroh mit reichlich Boden vermischt wird. Der zweite Arbeitsgang bei der Stoppelbearbeitung hat daher primär eine große Bedeutung für die Strohrotte.
Bei den Rapsstoppeln ist es hingegen gänzlich anders. Die Rapsstoppeln sollen zunächst nicht bearbeitet werden! d.h., nach dem Rapsdrusch sollte zunächst unbedingt keine Bodenbearbeitung erfolgen, denn anders als nach der Getreideernte ist beim Raps zur Anregung der Keimung kein Einmischen in den Boden erforderlich. Die Einarbeitung der Rapssamen durch einen Grubberstrich fördert im Gegenteil die Ausbildung der sog. sekundären Keimruhe, wodurch die tief in den Boden eingegrubberten Rapssaamen über etliche Jahre im Boden keimfähig bleiben können. In den folgenden Jahren ergeben sich dann enorme Probleme mit Durchwuchsraps, so dass dann auch in z.B. vier Jahren bei einer erneuten Rapsbestellung enorme Mengen des Ausfallrapses den neuen Rapsbestand enorm dicht stehen lassen.
Daher ist erst nach dem flächigen Ergrünen des Feldes durch den Ausfall-Rapsaufschlag eine Bodenbearbeitung sinnvoll. Je später diese Bodenbearbeitung erfolgt, desto mehr übernimmt der Ausfallraps die Funktion einer Zwischenfrucht und bindet den Dünger für die folgende Hauptfrucht. So bindet der Rapsaufwuchs die hohen Stickstoffmengen, die aus der Mineralisation der Rapserntereste stammen. Eine Auswaschung dieser N-Mengen wird verhindert.
hier einige Hinweise zur Bearbeitungstiefe bei den zwei Grubberstrichen nach der Getreideernte.
Getreide:
Nach der Getreideernte erfolgt zunächst eine flache erste Stoppelbearbeitung mit dem Ziel, dass in erster Linie das Auflaufen des Ausfallgetreides und der Unkrautsamen gefördert wird. Daher sollen die Getreide- und Unkrautsamen möglichst oberflächennah Anschluss an das Kapillarwasser finden. Damit dieses flache einarbeiten erreicht wird, muss der erste Grubberstrich nur mit 5 bis 8 cm relativ flach ausgeführt werden. Ansonsten werden die Samen zu tief vergraben und können in der tieferen Bodenschicht sonst nicht keimen. Der erste Arbeitsgang bei der Stoppelbearbeitung hat daher primär eine große Bedeutung für Keimung des Ausfsallgetreides bzw. des Unkrautsamens und dient nicht unbedingt der Strohrotte.
Die zweite Stoppelbearbeitung sollen die Bedingungen für eine rasche Strohrotte verbessern. Daher ist der zweite Grubberstreich tiefer durchzuführen. Der tieferere zweiter Grubberstrich soll mit 10 bis 18 cm Arbeitstiefe erfolgen, damit das Häckselstroh mit reichlich Boden vermischt wird. Der zweite Arbeitsgang bei der Stoppelbearbeitung hat daher primär eine große Bedeutung für die Strohrotte.
Bei den Rapsstoppeln ist es hingegen gänzlich anders. Die Rapsstoppeln sollen zunächst nicht bearbeitet werden! d.h., nach dem Rapsdrusch sollte zunächst unbedingt keine Bodenbearbeitung erfolgen, denn anders als nach der Getreideernte ist beim Raps zur Anregung der Keimung kein Einmischen in den Boden erforderlich. Die Einarbeitung der Rapssamen durch einen Grubberstrich fördert im Gegenteil die Ausbildung der sog. sekundären Keimruhe, wodurch die tief in den Boden eingegrubberten Rapssaamen über etliche Jahre im Boden keimfähig bleiben können. In den folgenden Jahren ergeben sich dann enorme Probleme mit Durchwuchsraps, so dass dann auch in z.B. vier Jahren bei einer erneuten Rapsbestellung enorme Mengen des Ausfallrapses den neuen Rapsbestand enorm dicht stehen lassen.
Daher ist erst nach dem flächigen Ergrünen des Feldes durch den Ausfall-Rapsaufschlag eine Bodenbearbeitung sinnvoll. Je später diese Bodenbearbeitung erfolgt, desto mehr übernimmt der Ausfallraps die Funktion einer Zwischenfrucht und bindet den Dünger für die folgende Hauptfrucht. So bindet der Rapsaufwuchs die hohen Stickstoffmengen, die aus der Mineralisation der Rapserntereste stammen. Eine Auswaschung dieser N-Mengen wird verhindert.
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