Homer Jay
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Hallo Felix,
tut mir leid, das wird Dir nichts bringen und auf meine Hilfe musst Du da vollständig verzichten. Das hat auch einen guten Grund.
Ein nach dem Stichtag der Gesetzgebung zu den zwei unabhängigen Bremsen gebauter Schlepper, muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beim D5505 ist dies definitiv der Fall. Eine Bremse in der Exportausführung ist in Deutschland nicht zulässig und auch nicht Eintragungsfähig. In diesem Fall verlierst Du definitiv deine bereits vorhandene ABE.
Da werde ich den Teufel tun und Dir dabei behilflich sein.
Gruß
Jürgen
tut mir leid, das wird Dir nichts bringen und auf meine Hilfe musst Du da vollständig verzichten. Das hat auch einen guten Grund.
Ein nach dem Stichtag der Gesetzgebung zu den zwei unabhängigen Bremsen gebauter Schlepper, muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beim D5505 ist dies definitiv der Fall. Eine Bremse in der Exportausführung ist in Deutschland nicht zulässig und auch nicht Eintragungsfähig. In diesem Fall verlierst Du definitiv deine bereits vorhandene ABE.
Da werde ich den Teufel tun und Dir dabei behilflich sein.
Gruß
Jürgen
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