Fahrerlaubnis 4 Achsen

Diskutiere Fahrerlaubnis 4 Achsen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutz-Gemeinde , ich habe nochmals eine Frage zu der Fahrerlaubnis C1E (wahrscheinlich bin ich zu doof.:.) : Darf ich mit meinem alten...
kohlemann

kohlemann

Beiträge
3.588
Likes
261
Hallo
Ich sehe das mittlerweile so wie mit der Bibel: Alles Auslegungssache. :D :D
Oder wie beim Finanzamt: alles Auslegungssache des Sachbearbeiters und "Ermessensspielraum.
Ich kann da auch etwas beisteuern: Mir wollte zuletzt auch ein Tüv-Prüfer erklären,das ich einen Rückspiegel an meinen 25Km/h Traktor ohne Verdeck nachrüsten müßte,bis ich ihm die STVZO gezeigt habe.
Bei der Zulassungsstelle vom Straßenverkehrsamt wollte man mir mal erklären,es gäbe keine Anhänger mit grünem Folgekennzeichen. :rolleyes:
Das könnte man ewig so fortführen.
Fakt ist,diese schwachsinnigen EU-Regelungen zum Führerschein haben es nicht einfacher,sondern nur komplizierter gemacht.
Gruß Ralf
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Allerhand

Guest
passt gerade dazu:
 

Anhänge

  • IMG_20150116_130102.jpg
    IMG_20150116_130102.jpg
    163,1 KB · Aufrufe: 289
A

Andy 411

Beiträge
100
Likes
0
Hallo,

wir weichen vom Thema ab. Ein guter Bekannter von mir ist TÜV-Ingenieur und Führerscheinprüfer. Er hat mir -Führerschein 3 Inhaber- vor einiger Zeit erklärt, dass man mit dem FS 3 Traktoren mit mehrachsigen Anhängern fahren darf bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, so wie wir es früher in der Landwirtschaft getan haben,
da in der Klasse 3 die Klasse 5 enthalten ist, die dieses erlaubt. Die Klasse 5 ist im Gegensatz zu den L und T Führerscheinen nicht LOF gebunden, so dass hiermit auch Fahrzeuge ausserhalb LOF bewegt werden dürfen. Ab 50 Jahren gibt es allerdings eine Beschränkung auf 12 t, ausser man lässt eine Gesundheitsprüfung machen.

Ich sehe ihn heute abend und werde noch einmal genau nachhaken und Euch dieses dann mitteilen.

Viele Grüße

Werner
 
kohlemann

kohlemann

Beiträge
3.588
Likes
261
Hallo Werner
Das ist alles richtig,was du schreibst,du hast den Führerschein aber noch nicht umschreiben lassen,dann gilt bei dir noch die alte Regelung.
Der Themenstarter hat aber seinen Führerschein umschreiben lassen und unterliegt nun der neuen Regelung nach der Klasse C1E,das ist ein Unterschied.
Gruß Ralf
 
U

uli0601

Beiträge
734
Likes
1
Hallo,

@Ralf, was die Gewichtsregelung, also Zugfahrzeug/Anhänger betrifft bzw. betraf so stand das so in einer sehr frühen Fassung der neuen FEV, da hat sich anscheinend tatsächlich was geändert.

Nein , @Werner und Ralf das stimmt so teilweise nicht. Die alte Klasse 5 erlaubt nur zulassungsfreie Anhänger und das geht eigentlich nur in der LOF!

Das haben wir hier im Forum schon vor längerer Zeit ziemlich eindeutig geklärt!

Darf ich das Gespann fahren ????

letzte Seite

viele Grüße

Uli
 
Zuletzt bearbeitet:
kohlemann

kohlemann

Beiträge
3.588
Likes
261
Hallo Uli
Ja,da hast du natürlich recht,aber ich wollte bei den alten Klassen nicht so ins Detail gehen,um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften,da hier ja von der neuen Klasse C1E die Rede ist.
Gruß Ralf
 
Thema: Fahrerlaubnis 4 Achsen

Ähnliche Themen

Trecker mit Anhänger überführen

Oben