Raini750
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Moins,
(falls es da irgendwelche Ausnahmeregelungen für LoF, Festumzüge o.Ä. gibt, kommen die hier nicht zum tragen)
Vielmehr ist es so:
Gruß Raini
um den "guten (und richtigen) Hinweis" mal zu vervollständigen, es ist prinzipiell nicht erlaubt auf irgendwelchen Anbaugeräten oder Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum mitzufahren, egal ob fest oder beweglich.Ahso. Guter Hinweis. Es kristallisiert sich wohl die Kotflügelvariante...... keine feste Ackerschiene sondern eine 3-Punkt Hydraulik. Ich wage mal zu behaupten daß in der 3-Punkt mit Ackerschiene keinerlei Mitfahrer erlaubt sind
(falls es da irgendwelche Ausnahmeregelungen für LoF, Festumzüge o.Ä. gibt, kommen die hier nicht zum tragen)
Vielmehr ist es so:
... und nur diese Sitzplätze dürfen benutzt werden. Selbst ein zweiter Sitzbügel darf eigentlich nur zur Zierde dienen, wenn in der Zulassung steht . Damit hat es sich auskristallisiert.Die Anzahl der Sitzplätze ist eingetragen
Gruß Raini
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