Hallo Joe,
Das wird schwierig werden, vorallem bei so alten Kippern! Ich kenn den Wagen und das ist das selbe wie bei den alten Holzwägen, die nimmt dir kaum noch einer ab, ist natürlich von Bundesland zu Bundesland verschieden aber wenn Weidner selbst nix mehr hat, schwierig. Es geht schon aber da musst du wirklich einen Hänger mit Top Zustand und Auflaufbremse haben, der Gaul beim Zoll und der TÜV-Mensch müssen einen guten Tag haben sonst wird's echt kompliziert...
Generell kann man sagen das der Hänger folgende Kriterien erfüllen sollte(muss!!!)
Bremse:
- Auflaufbremse, Zuggabel muss 20cm oder besser 30 cm über den Boden stehen bleiben
- Intaktes abreißseil
- Seperate Feststellbremse
- Gute Beläge und sofortige Reaktion auf das Gestänge, wenig spiel
- Typenschild muss lesbar sein
Achsen,Reifen:
- Keine Autoreifen ( von Bundesland zu Bundesland untersch.)
- wenig Radlagerspiel
- Ausreichende Profiltiefe
- Traglast, Typenschild muss lesbar sein
- wenig Rost/keine Großen Rostschäden oder viel Spiel
Drehkranz, Zuggabel:
- Typenschild muss lesbar sein
- wenig spiel im Kugeldrehkranz ( Alte Winkeleisendrehkränze und "Gleitlager" kränze werden kaum noch abgenommen)
- Zuggabel darf nicht verbogen oder schonmal geschweißt worden sein
- Längsspiel der Zugöse darf nicht zu groß sein
Fahrgestell, Kippvorrichtung, Aufbau:
- Keine Rostschäden
- Typenschild muss lesbar sein
- Kein verzogener Rahmen, nix geschweißtes
- Holzplanken sollten tragfähig und gut sein
- Scharniere und Bordwände nicht rostig oder faulig
- Bordwandhaken müssen mit einem Splint gegen "heraushüpfen gesichert werden"
- Hydraulikzylinder sollten dicht sein und keinen Rost oder riefen vorweisen
- Kippscharniere müssen gesichert sein und wenig spiel
- Öldruckschläuche müssen dicht und intakt sein.
Elektrik und Warneinrichtungen:
- Blinker, Rücklicht , Bremslicht ( ab 25 km/h) müssen funktionieren
- Keine defekten Lichtgläser und leuchten die total verrostet sind
- Kabel und Leitungen nicht porös oder beschädigt
- Steckdose und stecker müssen unbeschädigt sein
- Dreieckige Rückstrahler unter den Leuchten
- Unterlegkeile müssen immer dabei sein!
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Das sind die Vorschriften wenn du deinen Hänger auf SCHWARZES Kennzeichen zulassen willst, weil du keine Lof-Bedingungen erfüllst.
Bei GRÜNEM Kennzeichen fällt das alles weg, da bist du selbst verantwortlich für den Zustand deines Anhängers, wenn die Bordwände bei jedem Schlagloch auffliegen und andere dadurch schaden nehmen musst du dafür aufkommen!
Das mit dem Grünen und Schwarzen Kennzeichen beim Hänger ist ganz einfach zu erklären:
GRÜN:
Du darfst auch ohne LOF-Betrieb einen Anhänger mit Grünem Kennzeichen ziehen, auch mit schwarzen Kennzeichen am Schlepper, das ist auch legal, ABER!!! Wenn was passiert musst du für aufkommen, es zahlt keiner.
SCHWARZ:
Du darfst dieses Kennzeichen mit Grünem oder Schwarz zugelassenen Schlepper ziehen, wenn was passiert dann zahlt die Versicherung und du musst alle 2 Jahre zum TÜV, aber wenn was passiert bist du aus dem Schneider!
Hat mir mal ein Polizist erklärt.
Und warum hat unsere ( manchmal) blöde Regierung das gemacht???
Weil die Bauern die Anhänger nicht mehr gepflegt haben nachdem nach und nach die Landwirtscvhaft aufgegeben werden musste und deshalb verkamen die Teile immer mehr und es passierten folglich mehr umfälle als vor 20-30 Jahren wo die Anhänger noch öfter und gepflegter im Gebrauch waren!
Folglich beschwerten sich immer mehr Leute über herumfliegende Schrauben, Leuchten, nicht blinkende Anhänger, kaputte Refelektoren und ein daraus resultierender "Auffahrunfall" und und und.
( Nix gegen die Bauern, bin selber einer ( gewesen) aber ich kenne so viele die genau so handeln und denken = Ach wo das hält schon, wir haben ja grüne numemrn und können rumfahren wie wir wollen...
Hoffe es ist verständlich
Gruß Peter