Hallo Leute,
ich muß Ölhand (in den Beiträgen in vorherigem Link) völlig Recht geben.
Die selbe Aussage, über den Erlaub von Kugelköpfen, bekam ich kürzlich von einem TÜV-Prüfer zu hören.
Auf meine Frage hin, warum ich dann immer wieder viele Landwirte mit Traktor und Viehanhänger an Kugelkopf sehe, zuckte er mit den Schultern und meinte: "...dies werde wohl von der Polizei so geduldet. Es darf nur eben NICHTS passieren!!!"
Mein Problem (und das vieler anderer!) ist deshalb, daß ich mit meinem schwarzen Kennzeichen NUR zugelassene Anhänger an der EINGETRAGENEN Anhängevorrichtung (eben das alte Deutz-Maul) ziehen darf.
Den Traum vom alten Gummiwagen, in original gutem Zustand!!!, hab ich deshalb auf Eis gelegt, weil mir die ganze Angelegenheit ihn zuzulassen (TÜV, Zulassungsstelle, Versicherung, Schild, Steuer usw.) erheblich zu teuer ist!!!
Nur der Landwirt darf seinen alten klapprigen Anhänger mit seinem neuen großen und vor allem wesentlich schnelleren Schlepper voll beladen durch die Gegend ziehen!!! H A L L O ? ? ? ?