Kennzeichen oder Zulassung eines TSA hinterm Schlepper

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Amarok

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Habe da mal eine frage. Muss ein TSA welcher in den 30jahren gebaut wurde wo es auch keine Papiere gibt eine Zulassung erfolgen?
Gezogen soll er von einem Schlepper mit Schwarzem Kennzeichen. Aus dem was hier schon alles geschrieben wurde werde ich nicht so recht schlau.
werde noch ein Paar Bilder anheften um eine Vorstellung zu bekommen worum es sich handelt.
 

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Deutz jojo

Deutz jojo

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Hallo,
Ohne LoF Einsatzzweck muss du den Wagen Steuerpflichtig Zulassen. Ohne Betriebserlaubnis darf der Wagen auf öffentlichen Straßen überhaupt nicht betrieben werden.
MfG
Johannes
 
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Flori DX V

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Hallo,

Für einen TSA gibt es nur eine Betriebserlaubnis. Zulassung braucht dieser keine, solange er in der Feuerwehr betrieben wird. Zulässige Geschwindigkeit gibt es auch nicht, denn er hat diese wo das Zugfahrzeug hat. Haben in unserer Gemeinde 3 von solchen Anhänger noch im Einsatz allerdings geschlossene. Dies Gilt in Bayern. Andere Bundesländer - keine Ahnung.

Gruß Flori
 
Brotworscht

Brotworscht

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Hallo,

In Rheinland Pfalz wird ein TSA genau so behandelt, wie alle anderen Feuerwehrfahrzeuge. Sie bekommen eine Betriebserlaubnis und auch ein Kennzeichen. Verwenden darf man sie dann nur für Feuerwehrtechniche Zwecke
 
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GTfan

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Moin,

zwei schöne Spritzen von Julius Müller habt ihr da!
Welcher Motor ist in den TS? Laufen sie?

MfG
GTfan

... der auch noch eine Müller-Spritze stehen hat.
 
kohlemann

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Hallo
Wenn du den Anhänger privat hinter deinem Traktor benutzen möchtest, muß er wie jeder andere Anhänger auch, zugelassen, versteuert und versichert werden.
Die Kosten sollten sich aber bei dieser Art von Anhänger sehr in Grenzen halten.
@Flori
Wie kommst du darauf, das Anhänger bei der Feuerwehr nicht zugelassen werden? Ist das bei euch in Bauern wirklich so? Bei uns in NRW hat jeder Feuerwehranhänger ein eigenes Kennzeichen mit Tüvplakette.
Gruß Ralf
 
F

Flori DX V

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Servus,

Ich komme da drauf, weil ich Kommandant bin der Hauptfeuerwehr in unseren Ort. In unserern Ortsteilen sind noch 3stück im Einsatz. Baujahre zwischen 1958 bis 1972. Keiner dieser Anhänger hat ein Kennzeichen da diese im Normalfall von einen Traktor mit max 32km/h gezogen werden. Somit gibt es nur eine Betriebserlaubnis. Da es mittlerweile Schlepper gibt mit 40, 50, 60 oder mehr km/h gilt die Zulassung des Anhängers auf das ziehende Fahrzeug. Läuft der 40 darf Anhänger dies auch. Läuft Bulldog 50 darf Anhänger auch 50 fahren.

Grus
Flori
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin Flori,

bist du dir da:
Da es mittlerweile Schlepper gibt mit 40, 50, 60 oder mehr km/h gilt die Zulassung des Anhängers auf das ziehende Fahrzeug. Läuft der 40 darf Anhänger dies auch. Läuft Bulldog 50 darf Anhänger auch 50 fahren.
ganz sicher? Bzw. hast du gesetzliche Belege hierfür? Das würde dann ja auch bedeuten wenn der Trecker 80 kmH fahren darf, darf der Anhänder dies auch? Ungeachtet dessen was die Betriebserlaubnis des TSA vorschreibt bzw. die Höchstgeschwindikeit der Achse ist.

MfG Kai
 
F

Flori DX V

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jo hier

Information über zulassungsfreie Anhänger bei den Feuerwehren


Initiiert vom LFV Bayern hat sich das Bayerische Staatsministerium des Innern (StMI) auf Bundesebene für eine Änderung der FZV eingesetzt. Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.11.2012 wurde der § 3 Abs. 2 Nr. 2g von „Anhänger für Feuerlöschzwecke“ nunmehr in „Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes“ geändert. Hintergrund war die teils enge Auslegung der Beschreibung „Anhänger für Feuerlöschzwecke“ durch verschiedene Zulassungsstellen. D.h., dass alle Anhänger im Feuerwehrwesen auch weiterhin zulassungsfrei sind und demnach auch keine Hauptuntersuchung benötigen.
Für den verkehrssicheren Zustand ist der Halter verantwortlich. Zudem ist die Zulassungsfreiheit nun auch auf Anhänger des Katastrophenschutzes ausgeweitet worden.
Für Anhänger die nicht nur von einem Fahrzeug (immer das Gleiche) ständig gezogen werden (Wiederholungskennzeichen erforderlich), empfiehlt das StMI ein freiwilliges Zulassungsverfahren mit Erteilung eines eigenen Kennzeichens durchzuführen. Durch die freiwillige Unterwerfung unter das Zulassungsverfahren werden die Vorteile der Zulassungsfreiheit (z.B. Befreiung von der regelmäßigen Untersuchung nach § 29 StVZO, Steuerfreiheit, Versicherungsfreiheit) nicht berührt.
Dies trifft z.B. auf den Verkehrssicherungsanhänger (siehe auch Baubeschreibung) zu. Dieses Zulassungsverfahren ist für die Gemeinden kostenlos.
Ausgabe: 2013-02 | Quelle: Brandwacht Heft 1/2013
 
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Flori DX V

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und für die neueren wie Pkw Anhänger

Fachbereich 1
Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung, Dienstkleidung
Information
zur Bauvorschrift für Tragkraftspritzen-Anhänger (TSA) vom Dezember 2005
Nachfolgend werden einige Hinweise zur Behandlung eines TSA nach der Bauvorschrift gegeben.
Zulassung:
Es handelt sich um einen zulassungsfreien Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und
des Katastrophenschutzes - früher Anhänger für Feuerlöschzwecke (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g –
Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV).
Dementsprechend ist dieser auch von den Prüffristen nach § 29 StVZO befreit. Für den jederzeit
verkehrssicheren Zustand ist der Halter/Besitzer des Fahrzeugs eigenverantwortlich.
Es besteht jedoch die Möglichkeit gem. § 3 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von der
Möglichkeit Gebrauch zu machen, die zulassungsfreien Fahrzeuge behördlich im üblichen Verfahren
zuzulassen. Bei staatlich geförderten TSA fordert die Baubeschreibung aus 12/2005 ein freiwilliges
Zulassungsverfahren durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Die freiwillige Unterwerfung unter das Zulassungsverfahren ändert nichts an der Steuerfreiheit, an der
Versicherungsfreiheit und an der Befreiung von der Verpflichtung zur technischen wiederkehrenden
Überwachung nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchung). Jedoch kann dadurch den jeweiligen
Fahrzeugen ein eigenes Kennzeichen zugeteilt werden.
Kennzeichen:
Der Anhänger ist mit einem sog. Wiederholungskennzeichen (des überwiegend ziehenden
Fahrzeuges, vgl. § 10 Abs. 8 - FZV) zu versehen.
Ist dieses Fahrzeug ein Privatfahrzeug wie z.B. eine ständig wechselnde landwirtschaftliche
Zugmaschine, kann alternativ der zulassungsfreie Anhänger auch einem freiwilligen
Zulassungsverfahren (siehe oben) unterworfen werden.
Zugfahrzeug und Fahrerlaubnisklasse:
Laut Bauvorschrift Bayern darf die Gesamtmasse 1.200 kg nicht überschreiten. Wird als Zugfahrzeug
eine Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine verwendet genügt die Klasse L oder T.
Ansonsten ist mindestens die Fahrerlaubnisklasse B, bei Kombinationen bis max. 3,5 t, wobei die
zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
darf (mit Schlüsselzahl 96 auch Fahrzeugkombinationen bis 4.250 kg zGM), dafür erforderlich.
Weiterhin ist dies auch mit einem „Feuerwehr-Führerschein“ möglich.
Versicherung:
Zulassungsfreie Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
benötigen keine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Wird der TSA von einem Fahrzeug gezogen, ist
der Anhänger mit diesem versichert.
Für Schäden die im nichtangehängten Zustand bei einem Dritten verursacht werden, tritt die
Kommunale Haftpflichtversicherung ein.
Damit dem ggf. privaten Besitzer einer land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschine als ziehender
kein Schaden nach einem Unfall (z.B. Eigenbeteiligung oder Höherstufung in der Versicherung)
entsteht, kann die Gemeinde als Träger der Feuerwehr eine sog. Dienstleistungsversicherung z.B. bei
der Versicherungskammer Bayern dafür abschließen.
erstellt im März 2013
Jürgen Weiß
Fachreferent im LFV Bayern
 
olmusgrottic

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Was die Zulassung von Feuerwehr-Technik angeht so ist das in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt, hier in Niedersachsen sind alle Anhänger welche in der Feuerwehr genutzt werden mit Kennzeichen zu Versehen und zu zum TÜV müssen selbige auch!

Aber das war denke ich mal nicht das Anliegen des Tread-Erstellers!

Ich habe gerade eine ähnliche Geschichte hinter mir, generell gillt:

Hat das Zugfahrzeug eine schwarze Nummer..... dürfen KEINE Anhänger mit grüner Nummer im Straßenverkehr gezogen werden (Steuerhinterziehung)
Selbige Anhänger sind logischerweise zu Besteuern zu Versichern und zu Betüven (Achtung über 3,5t ist jährlich TÜV-Pflicht angesagt)!!!
Für die Anhänger müssen Papiere vorhanden sein (für die Zulassung), bei fehlen von selbigen gibt es einzelabnahmen (teuer und aufwendig)

Einzige Ausnahme wird gestattet wenn zu Erntezeiten im Auftrag für einen Landwirt gefahren wird!
Dabei muss es eine Schriftliche Bestätigung geben von dem Landwirt dem der Anhänger gehört!

Viele fahren ja die Kombi Schwarz-Grün und in der Regel kontrolliert das auch niemand, aber wenn naja....
 
C

Christian...

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muß er wie jeder andere Anhänger auch, zugelassen, versteuert und versichert werden.
Anhänger, die ausschließlich für Sportgeräte, Boote, Pferde oder Hunde benutzt werden, sind steuerbefreit und haben dementsprechend ein grünes Kennzeichen (jedenfalls sinngemäß, ich habe auch noch den Begriff "Sportgeräte" im Kopf).

Dachdecker haben oft LKW mit fest aufgebautem Kran/Aufzug/Leiter, die sind teilweise mit grünem Kennzeichen versehen. Ich meine, dass die "Begründung" dafür in Richtung "selbstfahrende Arbeitsmaschine" geht.
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Flori
Dann seid ihr in Bayern ja Feuerwehrmäßig fein raus, bei uns ist das anders, da ist jeder Anhänger zugelassen, hat ein eigenes Kennzeichen und muß zum Tüv. Einige Kollegen dürfen sogar unsere Anhänger gar nicht fahren, da sie damals, weil die Kommune mal wieder am falschen Ende gespart hat, nur den einfachen LKW-Schein mit 750KG Anhänger gemacht haben und schwerere Anhänger nun nicht ziehen dürfen.

@christian
Die Rede ist von einem Feuerwehranhänger, der zweckentfremdet genutzt werden soll, damit werden weder Sportgeräte, noch Pferde und auch keine Hunde transportiert, also muß er zwangsläufig normal zugelassen werden, daher können wir uns die Ausnahmen schenken, oder?
Es gibt auch Radlader mit grünem Kennzeichen, aber das hilft uns hier nicht weiter.
Gruß Ralf
 
F

Flori DX V

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grüne Kennzeichen haben teilweise LKW auch ohne Landwirtschaft. Dies bedeutet das über die Zugmaschine eine Anhänger Steuer Pauschale gezahlt wird. So ist es in unserem Betrieb auch.
Beispiel:
Wir haben 17lkws. 5 sind davon Hängerzüge. Haben aber 7anhänger. Diese haben auch grüne Kennzeichen dran weil über die 5 Maschinenwagen die Steuer für Anhänger bezahlt wird.
Bei den Auflieger ist es genauso.


Gruß
Flori
 
Amarok

Amarok

Threadstarter
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Also der TSA soll von der Feuerwehr für Brauchtums und Oldtimer Veranstaltungen genutzt werden , da dieser noch voll funktionsfahrig ist so wie auch die Pumpe.
Moin,

zwei schöne Spritzen von Julius Müller habt ihr da!
Welcher Motor ist in den TS? Laufen sie?

MfG
GTfan

... der auch noch eine Müller-Spritze stehen hat.
Das 1 Bild habe ich mir aus dem netz gelihen da der Hänger fast baugleich ist.
Das 3 Bild ist unser, der Hersteller des Hängers müsste Flader-Jöhrsted sein, die Ts ist eine Fischer-Görlitz mit einem Breuer 2takt Motor "Retterin" Bj:1938
Werde noch mal ein paar Bilder mit demontierten Tank anheften.
 

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GTfan

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moin,

ah ok.
Die Spritze auf dem ersten Bild ist definitiv eine Müller-Spritze.
Eure vom dritten Bild weicht dort etwas ab, insbesondere was die Pumpe selbst angeht, ich war von baujahresbedingten Unterschieden ausgegangen...

mfG
Fabian
 
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niedersasse

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Hallo,

unser - mittlerweile abgegebener - TSA (Hersteller Bachert) hatte auch kein Kennzeichen (Land RLP).
Das Geschwindigkeitsproblem stellte sich bei den zur Verfügung stehenden Traktoren auch nicht (D4005 oder D 30).

Es sieht allerdings schon ulkig aus, wenn so ein Teil von einem schnelleren Traktor gezogen wird, die Reifen das aber nicht mehr wirklich hergeben (aus verschiedenen Gründen). So gesehen beim noch vorhandenen TSA des Nachbarortes.
Ich möchte daher zur Vorsicht raten.

Grüße

Richard
 
G

Grossharthauer

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Hi
Amarok kurz was zu eurer Spritze. Ganz orginal ist die nicht. Den Fischer arbeitete bis zur Einführung der Einheitstragkraftspritze mit einer Kapselschieberpumpe als Entlüftung. Euere ist mit Abgasstraler umgerüstet. Der Motor ist ein Breuer C4. Ist warscheinlich eine der letzten Fischer mit Breuer- Motor. Ab Ende 1938 kam auch bei Fischer der DKW ZW1100 zum Einsatz. Parallel kam noch eine luftgekühlte Variante mit einem 2 Zylindermotor von ILO auf den Markt.

Bild 1 zeigt eine orginal Entlüftungspumpe deshalb auch die Riemenscheibe aus der Pumpenwelle.
Bild 2 Zeigt unsere Retterin Bj. 1934 nach der Restaurierung 2019 (eine der ersten mit Breuer C4)
 

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Westerwälder Deutz

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Geht nicht auch folgende Variante:
Ihr gebt den Anhänger in einen LoF Betrieb am Ort. Dort bekommt er ein grünes Nachfolgekennzeichen mit 25 km/h Regel weil er zu landwirtschaftlichen Bewässerungszwecken eingesetzt wird. Betriebserlaubnis braucht er dann nicht weil vor 1961 in Verkehr gebracht. ....und LoF darf zu Brauchtums und Gemeindezwecken auch mit Grün fahren, max 25 km/h.

meint der Westerwälder Deutz.
 
Thema: Kennzeichen oder Zulassung eines TSA hinterm Schlepper

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