Konny
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Hallo,
meiner Meinung nach ist es so wie ich es auch oben beschrieben habe. Wurde vor Ende 1951 die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt (wie z.B. beim F1L514/51), sind keine Blinker und somit auch kein Warblinker erforderlich, weil es die Paragraphen in der StVZO zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab. So verstehe ich persönlich den §54 und §53 der StVZO. Weitere, staatliche Unterlagen, welche belegen das jedes Fahrzeug, egal wie alt, soetwas nachrüsten muss, sind mir nicht bekannt. Ich habe zwar mal von einer Nachrüstpflicht der 70iger gehört, aber nie ein Dokument darüber gefunden.
Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren.
Bitte sprecht mit Eurem Ansprechpartner einer Überwachungsorganisation darüber, bevor irgendwelche Blinker abgebaut werden. Es ist wie gesagt nur meine persönliche Meinung dazu (Angaben ohne Gewähr, ich bin kein Jurist). Ihr könnt ja dann berichten. Aber bedenkt, dass Warnblinkanlage und vorallem Blinker erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen.
Aufgrund defektem oder fehlendem Blinker sind schon schwere Unfälle geschehen.
Es wäre mal interessant die Meinung eines Rechtsgelerten über dieses Thema zu erfahren.
Gruß
meiner Meinung nach ist es so wie ich es auch oben beschrieben habe. Wurde vor Ende 1951 die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt (wie z.B. beim F1L514/51), sind keine Blinker und somit auch kein Warblinker erforderlich, weil es die Paragraphen in der StVZO zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab. So verstehe ich persönlich den §54 und §53 der StVZO. Weitere, staatliche Unterlagen, welche belegen das jedes Fahrzeug, egal wie alt, soetwas nachrüsten muss, sind mir nicht bekannt. Ich habe zwar mal von einer Nachrüstpflicht der 70iger gehört, aber nie ein Dokument darüber gefunden.
Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren.
Bitte sprecht mit Eurem Ansprechpartner einer Überwachungsorganisation darüber, bevor irgendwelche Blinker abgebaut werden. Es ist wie gesagt nur meine persönliche Meinung dazu (Angaben ohne Gewähr, ich bin kein Jurist). Ihr könnt ja dann berichten. Aber bedenkt, dass Warnblinkanlage und vorallem Blinker erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen.
Aufgrund defektem oder fehlendem Blinker sind schon schwere Unfälle geschehen.
Es wäre mal interessant die Meinung eines Rechtsgelerten über dieses Thema zu erfahren.
Gruß