Hallo PM,
so einfach ist das auch nicht.
Du darfst auch nicht mit vorgeschriebenen Spiegeln nicht abbiegen, wenn du andere Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel gefährdest und dadurch einen Unfall verursachst.
Bei der Schuldfrage hinterher kommt es dann aber auf den verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges an.
Dem TÜV sind die Spiegel unter Umständen egal, aber der Richter sieht nur die Vorschriften der StVZO und wenn du keine Spiegel dran hast, obwohl diese vorgeschrieben sind, hast du gleich mal größere Rechtfertigungsprobleme.
Aber sicher bist du auch der Meinung, dass man lieber ein oder zwei ordentliche Spiegel am Schlepper hat, die einem die Übersicht erleichtern, auch wenn sie nicht unbedingt nach der StVZO vorgeschrieben sind.