Kleinschlepper 20km/h TüV Checkliste?

Diskutiere Kleinschlepper 20km/h TüV Checkliste? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Moin, was brauche ich? Schwarzes Kennzeichen.BJ63 Warndreieck ja Verbandskasten? Warnwesten ja Rückspiegel? 1 oder 2? oder keiner? Bremslicht bei...
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deutzmarc

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Hallo

Wenn Du keine Landwirtschaft hast, dann geht das mit dem ,,grünen Anhänger" leider nicht.

LG
 
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agp8x

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Die Zulassungsstellen haben das in den Fahrzeugschein zu tippen, was im Brief, bzw. im TÜV-Gutachten steht.
Hier läuft seit 60 Jahren ein Schlepper mit grüner Nummer. Ich habe mir einen 2 Jahre jüngeren dazu gekauft, mit grüner Nummer angemeldet. Im Schein stand "LoF Zugmaschine". Dann war der Zoll semizufrieden, also wurde der neue versteuert. Dazu wurde ein neuer Schein ausgestellt, in dem stand nur "Zugmaschine". Das die Zulassungsstelle nebenbei die Typisierung ändert glaubt man ja nicht, also ist das erst später aufgefallen. Der Schlepper wurde außerdem nicht mit seiner Typgenehmigung zugelassen, sondern als Einzelfahrzeug für den Hersteller. Mein TÜV-Ingenieur hat der Zulassungsstelle dann einen Brief mit Handlungsanweisungen ausgestellt, und jetzt ist mein Schlepper richtig eingetragen, ist wieder eine LoF Zugmaschine und darf z.B. auch die ursprünglich möglichen Reifenkombinationen wieder fahren.

Kurz gesagt: Es gibt leider eine gewisse Diskrepanz zwischen rechtlicher Lage und Handhabung durch die Zulassungsstellen.

Und weil der Schlepper in einem LoF Betrieb läuft, darf er mit L gefahren werden. Für Spaßfahrten wurden in besagten Brief dezente Korrekturen an zGM vorgenommen, um im Rahmen der Klasse B zu bleiben.
also nur im Försterauftrag ;)
Wenn dir das Fahren ohne Fahrerlaubnis (je nach Anhänger), führen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs und Steuerhinterziehung wert ist, nur zu. Könnte aber teures Brennholz werden.

Grüße
 
Grisu_1968

Grisu_1968

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Ich habe einen Deutz D 25 S Da ist im Brief auch nur 87 (Zugm.) eingetragen. Der Deutz hatte von November 1959 bis März 2023 ein grünes Nummernschild (Wurde da nach dem Tod meines Vaters abgemeldet). Ich habe vor den Deutz wieder zuzulassen mit schwarzer Nummer da ich keine Landwirtschaft mehr betreibe. Ich denke mit meinem alten Führerschein Rosa Kl 3 ist es egal ob da 87 (Zugm.) oder 89 (LoF Zugm.) steht ich darf ja Fahrzeuge bis 7,5t Fahren. Wenn da mal ein Anhänger drankommen sollte, ist es eh nur ein kleiner mit 1T Gesamtgewicht und auch schwarzem Nummernschild und komme da ja keinesfalls über 7,5t mit dem kleinen Deutz und kleinem Hänger.
KFZ-Steuer geht ja eh nach Gewicht. Oder sehe ich da jetzt was Falsch? Am Freitag hätte ich TÜV und könnte da den TÜV-Prüfer darauf ansprechen ob da eine Änderung nötig ist? Ansonsten lasse ich das bei 87 (Zugm.)
Screenshot 2023-06-20 063930.jpg
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Das Thema war eigentlich: Checkliste, TÜV, schwarzes Kennzeichen....;)

Friedrich
 
A

agp8x

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Laut meinem TÜV-Menschen ist das Problem, dass die StVZO folgendermaßen aufgebaut ist: "Es gilt X, Y, Z. Außer für LoF-Zugmaschinen und Anhängern hinter LoF-Zugmaschinen." Ist der Schlepper nur eine Zugmaschine, treffen all diese Ausnahmen nicht zu.

Genau wie bei mir sagt der Buchstabe E im Feld 17 und der Strich bei K in Grisus Bild aus, dass sein D25S als einzelgenehmigtes Fahrzeug unterwegs ist, und damit z.B. auch in keiner Zulassungsstatistik vorkommt. Damit gilt die ursprüngliche ABE nicht für deinen Schlepper, und du darfst z.B. eigentlich freigegebene Reifen nicht montieren ohne Umweg über den TÜV und Zulassungsstelle.

Dein Prüfer könnte begeistert sein über den zusätzlichen Umsatz :)

Grüße,
Clemens
 
Grisu_1968

Grisu_1968

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Damit gilt die ursprüngliche ABE nicht für deinen Schlepper, und du darfst z.B. eigentlich freigegebene Reifen nicht montieren ohne Umweg über den TÜV und Zulassungsstelle.
Das Kapiere ich jetzt nicht? Ich darf doch jeden Reifen montieren, wenn die Größe stimmt. Andere Reifengröße ist eigentlich nicht geplant, falls du das meinst. Im Schein ist nur die Reifengröße angegeben und kein Hersteller für Reifen vorgeschrieben.
 
D

deutzmarc

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Moin
Eine Reifenhomologationsliste für sämtliche zugelassenen Reifen gibt es meines Wissens nur für Fahrzeuge, welche eine COC haben und somit eine EU-Zulassung haben.
Ein D25 wurde nach nationalem Zulassungsrecht zugelassen. Da mussten schon immer die alternativen Reifengrößen durch den TÜV nachgetragen werden.

LG Marc
 
B

Bungartz_T8DA

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Guten Morgen,
ich würde auf jeden Fall drauf schauen, dass lof Zugmaschine eingetragen ist. Zugmaschine ohne lof ist auch teurer beim TÜV. Wie die Vorredner schon geschrieben haben entfällt ohne lof einiges an Vorteilen.
Viele Grüße
 
A

agp8x

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Das Kapiere ich jetzt nicht? Ich darf doch jeden Reifen montieren, wenn die Größe stimmt. Andere Reifengröße ist eigentlich nicht geplant, falls du das meinst. Im Schein ist nur die Reifengröße angegeben und kein Hersteller für Reifen vorgeschrieben.
Dein Schlepper ist im Moment von Rechtswegen her kein D25S, sondern ein individuell genehmigtes Fahrzeug. Damit gilt nicht die urspürngliche ABE, sondern nur exakt das, was in deinem Schein eingetragen steht. Reifen eintragen muss der TÜV ja eh, weil der Schlepper aber "keine ABE" hat, passiert das auf aber Verantwortung des TÜV-Ingeniuers, nicht auf einer Freigabe des Herstellers. Gleiches bei Ausnahmen wie Montagepositionen von Reflektoren, usw. Die weichen bei Schleppern häufig von den Normen in der StVZO ab. Ohne ABE kann ein übereifriger Kontrolleur das ankreiden.
Ach ja, und die HU kostet bei einer Zugmaschine mehr als bei einer LoF Zugmaschine, zumindest bei mir.

Das finde ich immer wieder schlimm, wie die zuständige Behörden ihren eigenen Fachbereich nicht auf die Kette bekommen.

Grüße,
Clemens
 
Grisu_1968

Grisu_1968

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Danke für die Antworten jetzt bin ich schlauer. Mal sehen, ob ich das auf LoF ändern kann.
 
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deutzmarc

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Hallo
Das heisst im Klartext, dass die Leute auf der Zulassungsstelle ein Kfz, welches eine ABE besitzt einfach bei einer privaten Zulassung auf Schlüsselnummer 87 ändern und dann das Kfz über Einzelbetriebserlaubnis (EBE) zulassen. Dann ist das Kfz auch nur so zugelassen, wie es vorgeführt wurde. Theoretisch dürfte man dann ohne TüV-Abnahme noch nicht einmal optional angebotene Teile wie ein Verdeck montieren.

Das Problem ist nur, dass man angehalten ist, sofort nach der Erstellung des Fahrzeugscheins diesen auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Daher wird man im Nachgang wahrscheinlich auf seinen Kosten sitzen bleiben.


@Grisu_1968
Hier geht es nicht um Reifen verschiedener Hersteller, sondern um mögliche andere Reifengrößen, welche der Fahrzeughersteller freigegeben hat.


LG
 
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Oggy

Oggy

Threadstarter
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So TüV ohne Mängel!. Die Feststellbremse musst ich in der Fahrt vorführen, hat aber die Räder blockieren lassen.


Auf die 87 000 Zugmaschine angesprochen, hat er im Prüfbericht dann 871000 Zugm. Ackerschhlepper eingetragen. Kann ich damit die Zulassungsstelle überzeugen?

Für die Haftpflicht brauche ich nun eine Versicherung Vorabnummer zum Ummelden. Die als LoF oder Oldtimertrecker? was ist von einer OCC Oldtimerversicherung zu halten? Fahre ja nicht viel.

Grüße
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Tag,

Bei einer Oldtimerversicherung musst Du für den Schlepper einen abgeschlossenen Unterstellplatz haben. Die Kilometerleistung im Jahr darf um die 5000 km nicht überschreiten. Okay, bei einem Schlepper kann man damit leben. Für den Alltag muss ein weiteres Fahrzeug auf den selben Halter zugelassen sein. Mit dem Fahrzeug darf nur der Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer fahren. Weitere Personen müßten angemeldet werden, kostet Aufpreis. Mit dem Schlepper darfst Du dann nichts ziehen oder transportieren außer Dich selbst plus die Personenzahl, die die Notsitze vorgeben. Eventuelle Anbaugeräte müssen wieder gesondert angegeben werden. Natürlich gegen Aufpreis.

Eine stinknormale Haftpflicht ist die günstigste und unkomplizierteste Allround Versicherung für einen alten Ackerschlepper.

Anders wird es, wenn es sich um sehr hochpreisige Schlepper Oldtimer handelt. Da zahlt die Oldtimerversicherung sogar Rangierschäden Zuhause, also wenn man beim schieben oder fahren des Schleppers irgendwo hängenbleibt und sich den Lack oder Blech verdullert.

Der größte Vorteil bei einer Oldtimerversicherung: Die zahlen im Fall eines Totalschadens den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeuges und nicht den Wert des Fahrzeuges vor dem Crash minus des Restwertes.

Natürlich gibt es auch diverse Unterschiede bei Oldtimerversicherungen, die man als Haft, Teil- und sogar Vollkasko unterscheidet. Fragen, vergleichen, prüfen.

Und am Ende nimmt man dann doch die normale Haftpflichtversicherung, wenn man nicht unbedingt Großverdiener ist.

Friedrich
 
B

Bungartz_T8DA

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Hallo,
würde empfehlen eine Teilkasko dazuzunehmen. Gibt es recht günstig und deckt doch gewisse Risiken ab. Dafür muss man nicht Großverdiener sein. Wiederbeschaffungswert konnte ich bei meiner Versicherung angeben.
Schönen Abend, Thorsten
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Abend,

Welche Versicherung ist es denn nun geworden?

Friedrich
 
Dynamike

Dynamike

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Der größte Vorteil bei einer Oldtimerversicherung: Die zahlen im Fall eines Totalschadens den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeuges und nicht den Wert des Fahrzeuges vor dem Crash minus des Restwertes.

Der Wert des Fahrzeugs (vor dem Schadenereignis) ist der Wiederbeschaffungswert. Das macht also keinen Unterschied. In der Regel beziehen sich alle Verträge heutzutage auf den Wiederbeschaffungswert. Was manchmal noch in den Köpfen rumgeistert ist der Zeitwert, das ist aber quasi nicht mehr relevant.
Sinn machen kann ein Wertgutachten, wenn das Fahrzeug bis zur Unkenntlichkeit verbrennt oder unauffindbar verschwindet, sprich, gestohlen wird. Ansonsten wird sich ein Bild über den Zustand bei der Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs gemacht.

Man sollte grüne Nummer und LOF Zweck nicht pauschal vermischen. Man kann durchaus im LOF Bereich ( hobbymässig / Liebhaberei ) strassenverkehrsrechtlich unterwegs sein, nur die Steuervergünstigung bzw. Befreiung ( und Zulassungsfreiheit für bestimmte Anhänger ) nicht bekommen, weil man nicht am wirtschaftlichen Warenverkehr teilnimmt.

Das die Zulassungsbehörden da frei aus eigener Initiative zwischen Zugmaschine und Zugmaschine Ackerschlepper wechselt wäre ungewöhnlich.
Wenn bei mir ein offensichtlicher Ackerschlepper vor der Prüfstelle steht, dann berechne ich auch nur den “Trecker Tarif”, auch wenn nur Zugmaschine im Schein steht. Das haben wir auch inoffiziell als Arbeitsanweisung.
 
Thema: Kleinschlepper 20km/h TüV Checkliste?

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