Führerscheinklasse L ohne Ziffer 174

Diskutiere Führerscheinklasse L ohne Ziffer 174 im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen, ich habe in meinem Führerschein die Klasse L, aber leider keine Ziffer 174. Wenn ich die Forentexte richtig verstehe, bedeutet...
G

GTfan

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Eine Überladung begründet noch keine andere Fahrzeugklasse. Wenn ich einen 3,5t Transporter mit 5t Sand belade, dann bleibt der mit B fahrbar. Klar, es wird Punkte geben und viel Geld kosten (ggf. auch für den, der aufgeladen hat), mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird auch die Weiterfahrt sofort untersagt, aber es ist keine FoFE-Straftat.
Doch, in dem Fall ist es nicht als "normale" Überladung zu sehen, sondern Steuerhinterziehung, Fahren ohne Führerschein und damit Entfall des Versicherungsschutzes.
Wer ein Fahrzeug ablastet und trotzdem mit voller Last unterwegs ist, handelt mutwillig und wider besseren Wissens!

Sonst wäre es ja überlegenswert, jedes Fahrzeug lediglich mit seinem Leergewicht zu versteuern (ergo abzulasten) und dann trotzdem so durch die Gegend zu gondeln. Spart bares Geld.

mfG
GTfan
 
T

Treckerralf

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Hallo dfk,
der folgende Satz von Dir bringt mich ins Schlingern. Das habe vor Jahren schon anders erlebt.

Inzwischen kannst Du auch als (rüstiger) 85 Jähriger kommen und CE79 nachbeantragen, wenn Du das vor 10 Jahren bei der Umschreibung vergessen hast. Allerdings wird man dann mit höchster Sicherheit die Ablegung von Fahrprüfungen verlangen.
Das Verwaltungsgericht Hamburg (Urteil vom 16.12.2009 - 15 K 1517/09) hat entschieden:
Da die CE79-Berechtigung keine eigene Fahrerlaubnisklasse ist, kann sie nicht isoliert erteilt werden. Hat der Betroffene beim Umtausch seines alten Führerscheins der Klasse 3 vergessen, die Berechtigung CE79 zu beantragen, so ist diese Berechtigung mit dem Umtausch erloschen. Befand sich auf dem Antragsformular ein ankreuzbares Feld mit der Bezeichnung "CE79", dann hätte der Betroffene aktiv erkundigen müssen, ob für ihn eine derartige Berechtigung in Betracht kommt. Die Behörde muss den Antragsteller nicht von sich aus die Möglichkeit eines solchen Antrags hinweisen.

Gruß Ralf
 
D

doppelfischkopp

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Gut, wenn ich einen 7,5ter ablaste auf 3,5t (sofern so etwas technisch überhaupt machbar wäre) und dann doch mit 7,5t herumfahre, könnte das zutreffen. Spätestens bei der zweiten Kontrolle wäre der Vorsatz dann bewiesen. Vermutlich kommt es dann aber auch zur Auslegung durch ein Gericht, dann haben wir es ganz genau. ^^

Im genannten Fall, das besagter Hanomagfahrer bei seinem abgelasteten Hanomag das zGG um 100kg überschreitet, weil er seine übergewichtige Schwiegermutter zum Oldtimer-Treffen mitnimmt, kann ich mir nicht vorstellen, daß es zu einer Verurteilung wegen FoFE kommen könnte.

Anders sieht die Sache natürlich aus, wenn er trotzdem eine 3t-Saatkombi (wenn die Hydraulik das schafft) durch die Gegend fährt, und das womöglich wochenlang.

Wenn ich jedoch bei einem BE den 3,5t-Pkw-Anhänger mit Kies auf 4,5t überlade, dann bin ich trotzdem mit FE unterwegs.

Viele Grüße

dfk
 
D

doppelfischkopp

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Moin Ralf,

Jepp, Urteil ist mir bekannt, aber inzwischen überholt.

Die 5. FeV-Änderungsverordnung brachte eine Klärung der Besitzstandsregelung: Nach § 76 Nr. 11a FeV kann die Klasse CE 79 auch nachträglich beantragt und eingetragen werden.

Soweit die Theorie. In der Praxis könnte das Problem auftreten, daß i.A. nach fünf Jahren davon ausgegangen wird, daß die Kenntnisse fehlen und eine Prüfung verlangt werden kann. Nur gibt es leider keine Prüfungen für CE79. In diesem - zweifelsfrei seltenen - Fall, könnte sich der Betreffende evtl mit dem Leiter der Führerscheinstelle darauf einigen, die Prüfungsfahrt auf einen Fzg der Klasse C1E abzulegen. (Und es wird schon schwer genug werden, eine Fahrschule mit C1E Fzg zu finden...)

Der Prüfer wird dann schon abschätzen können, ob der Antragssteller in der Lage ist, so einen Zug zu führen. Die, die das aus Spaß machen wollen, werden dann wohl an den Fahraufgaben scheitern. :D

Evtl. würde es aber auch reichen, mit einem DX 4/6 (oder der oben angeführte 5006) und 8t-Tandemachser dort vorzufahren (Heuballen auf der Ladefläche nicht vergessen, damit die Fahrt nicht FoFE ist), denn das wäre ein Gespann, das auch heute noch - außerhalb LoF - unter die CE79 (Zgm <= 7,5t; Zug >12t und max. 3 Achsen) fallen würde.

Viele Grüße

dfk
 
Zuletzt bearbeitet:
anhilde

anhilde

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Ich danke auf jeden Fall mal für diesen Thread und den Hinweis auf L174. Ich habe damals mit 16 von dem Bauern dem ich immer geholfen habe Klasse 5 bezahlt bekommen und gemacht. Ich hatte mich bei meinen Recherchen zu LoF Zweck immer darüber gewundert, denn früher bin ich auch mit dem Trecker zu meinem Kumpels oder zur Dorfdisko gefahren. Des Rätsels Lösung ist, damals gab es für 5 die Einschränkung nicht... Also werde ich mir jetzt die Schlüsselzahl eintragen lassen und bin den LoF quatsch los. Hätte ich das ein paar Wochen früher gelesen hätte es doch ein Agroplus werden können, vielleicht werde ich nochmal umhandeln...
 
D

doppelfischkopp

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Hallo Anhilde,

Also werde ich mir jetzt die Schlüsselzahl eintragen lassen und bin den LoF quatsch los.
Das sollte eigentlich automatisch bei Umschreibung auf den Kartenführerschein geschehen, wenn nicht, dann hat die Behörde einen Fehler gemacht. Evtl. bekommst Du dann eine neue Karte ohne Extrakosten, war ja nicht dein Fehler.

Viele Grüße

dfk
 
Thema: Führerscheinklasse L ohne Ziffer 174

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