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Treckerralf
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Hallo Jerome,
ich meine es geht hier im Thread um das Umschreiben des Führerscheins und nicht um den Neuerwerb. Das sind zwei Paar Schuhe, aber egal..
Wer, wie Du direkt die Klasse T macht, braucht den Nachweis selbstverständlich nicht extra zu führen.
Wer jedoch seinen alten Führerschein 3 umschreiben lässt, kann auf Klasse T kostenlos erweitern lassen, aber nur wenn er den Bedarf bei der erstmaligen Umschreibung nachweist. Die Klasse T ist an Land- und Forstwirtschaft gebunden und ohne das man selber Land- Forstwirt oder dafür tätig ist bekommt Klasse T nicht. Die Erweiterung auf die Klasse T beim Umschreiben ist somit ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft privilegiert.
Anders ist es aber bei der Klasse L. Die nationalen Schlüsselzahl L174 hebt bei der Umschreibung des Führerscheins für die Klasse L die Bindung an den land- und forstwirtschaftlichen Verwendungszweck auf, weil es diese Einschränkung früher nicht gegeben hat. Damit darf man dann bis zu 40 to fahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/m im Zug, oder 32 km/h nur mit der Zugmaschine. Auf 25 km/h gedrosselte Sattelzugmaschinen, ähnlich wie die Agrotrucks, um Möbeltransporte oder Fahrten zur Mülldeponie durchzuführen wären Führerscheintechnisch somit kein Problem. Finanziell aber sicher ein Fiasko.
Ohne Schlüsselzahl L174 besteht für Jürgen die Einschränkung auf Lof bei der Klasse L, also kann er die Führerscheinklasse nicht für Privatzwecke nutzen. Und bei der Klasse B / BE ist 3,5 to die Grenze, die er nicht überschreiten darf. Bei geschätzten 2 to Eigengewicht des Schleppes muss der Anhänger schon recht leicht sein, um etwas zu transportieren.
Vielleicht auch von Interesse:
Wer seinen Fleppen verliert, wg. Sturzbetrunken einen Unfall gebaut, verliert auch die Besitzstandswahrung. Ist also nix mehr mit L174, C1 oder C1E, wenn man das Kärtchen wiederbekommt.
Gruß Ralf
ich meine es geht hier im Thread um das Umschreiben des Führerscheins und nicht um den Neuerwerb. Das sind zwei Paar Schuhe, aber egal..
Wer, wie Du direkt die Klasse T macht, braucht den Nachweis selbstverständlich nicht extra zu führen.
Wer jedoch seinen alten Führerschein 3 umschreiben lässt, kann auf Klasse T kostenlos erweitern lassen, aber nur wenn er den Bedarf bei der erstmaligen Umschreibung nachweist. Die Klasse T ist an Land- und Forstwirtschaft gebunden und ohne das man selber Land- Forstwirt oder dafür tätig ist bekommt Klasse T nicht. Die Erweiterung auf die Klasse T beim Umschreiben ist somit ausschließlich für die Land- und Forstwirtschaft privilegiert.
Anders ist es aber bei der Klasse L. Die nationalen Schlüsselzahl L174 hebt bei der Umschreibung des Führerscheins für die Klasse L die Bindung an den land- und forstwirtschaftlichen Verwendungszweck auf, weil es diese Einschränkung früher nicht gegeben hat. Damit darf man dann bis zu 40 to fahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/m im Zug, oder 32 km/h nur mit der Zugmaschine. Auf 25 km/h gedrosselte Sattelzugmaschinen, ähnlich wie die Agrotrucks, um Möbeltransporte oder Fahrten zur Mülldeponie durchzuführen wären Führerscheintechnisch somit kein Problem. Finanziell aber sicher ein Fiasko.
Ohne Schlüsselzahl L174 besteht für Jürgen die Einschränkung auf Lof bei der Klasse L, also kann er die Führerscheinklasse nicht für Privatzwecke nutzen. Und bei der Klasse B / BE ist 3,5 to die Grenze, die er nicht überschreiten darf. Bei geschätzten 2 to Eigengewicht des Schleppes muss der Anhänger schon recht leicht sein, um etwas zu transportieren.
Vielleicht auch von Interesse:
Wer seinen Fleppen verliert, wg. Sturzbetrunken einen Unfall gebaut, verliert auch die Besitzstandswahrung. Ist also nix mehr mit L174, C1 oder C1E, wenn man das Kärtchen wiederbekommt.
Gruß Ralf