Hallo zusammen, hier ein kleiner Auszug als Ergänzung. Die anderen haben es ja auch schon beschrieben. Ich selber habe auch einen Anhänger hinter meinem Schlepper zgg. über 3,5 to. Habe das gleiche Kennzeichen am Anhänger wie am Schlepper somit ist der Anhänger über den Traktor mitversichert. Voraussetzung ist das 25km/h Schild. Bin mit diesem Anhänger noch nie beim Tüv gewesen Zulassungsfrei.
Gruß Jens
Voraussetzung für die Zulassungsbefreiung
Nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind sogenannte
lof Anhänger (Land und Forstwirtschaftliche Anhänger) nur dann von der Zulassung befreit, wenn sie:
- in lof Betrieben eingesetzt werden,
- nur für lof Zwecke verwendet werden
- mit einer Betriebsgeschwindigkeit bis 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Ohne "25" Geschwindigkeitsschild gilt die Zulassungspflicht
Gekennzeichnet wird der zulassungsfreie Anhänger an der Rückseite mit einem
"25" Geschwindigkeitsschild. Dieses Schild ist von entscheidender Bedeutung. Denn fehlt der Aufkleber, dann verliert der Anhänger sein Privileg als lof Fahrzeug und es besteht automatisch Zulassungspflicht. Bei Kontrollen kann dieser Tatbestand zu einem Bußgeld und zu einem Punkt für Fahrer und Halter führen. Vor diesem Hintergrund sollte die eigene Anhängerflotte immer mal wieder überprüft werden und die zwei Euro für ein 25er Schild sind gut investiert.
Wiederholungskennzeichen ist Pflicht
Die zulassungsfreien Anhänger müssen ein
Wiederholungskennzeichen von einem Schlepper des Betriebes führen (§ 10 FZV). Dabei muss das Kennzeichen des Schleppers und des mitgeführten Anhängers nicht übereinstimmen. Ist das Wiederholungskennzeichen des Anhängers schon älter und der passende Schlepper gar nicht mehr auf dem Betrieb, so sollten unbedingt neue Wiederholungskennzeichen angebracht werden.
Zulassungsfreie Anhänger sind vom TÜV befreit
Zulassungsfreie Anhänger sind
von der regelmäßigen Hauptuntersuchung (TÜV) befreit. Anhänger die nach dem 1. Juli 1961 gebaut wurden,
benötigen eine Betriebserlaubnis um auf öffentlichen Straßen zu fahren. Bei älteren Anhängern ist die Betriebserlaubnis unter Umständen verloren gegangen und nicht vorhanden. Gibt es den Hersteller des Anhängers noch, so kann dieser mit Hilfe der Angaben des Typenschildes eine Zweitschrift ausstellen.
Besteht diese Möglichkeit nicht, kann durch einen amtlichen Sachverständigen (z. B. TÜV, Dekra) ein
neues Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellt werden. Je nach Anhängergröße belaufen sich die Kosten für dieses Gutachten zwischen 100 und 150 Euro. Das Gutachten muss bei der örtlichen Zulassungsstelle abgestempelt werden, erst dann hat man eine gültige Betriebserlaubnis. Die Erlaubnis muss nicht mitgeführt werden, sondern darf zu Hause aufbewahrt werden.