Zulässige Länge von LoF Fahrzeugen in den 50er Jahren

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Ellzeh

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Hallo,
ich befasse mich gerade mit zulässigen Fahrzeuglängen der 50er Jahre im LoF Verkehr.
Lediglich herausgefunden habe ich, dass am 25. November 1951 die StVZO in den Vorkriegsstand zurückgesetzt wurde
und somit eine Gesamtzuglänge bei LKW von 18m auf 20m erhöht wurde.
Galt dieses Maß damals auch für LoF Fahrzeuge?
Aus Erzählungen, Bildern und Texten heißt es oft, dass damals ein Trecker mit drei Anhängern im öffentlichen Straßenverkehr durchaus erlaubt waren.
Auch LKW durften zwei Anhänger ziehen.
Kann mir jemand dazu konkrete Informationen geben?

Gruß Lutz
 
Ellzeh

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Hallo Lutz,

Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag

da kannst du über die Suche recherchieren.

STVZO als Suchwort findet Treffer ab 1949..

Viel Spaß.

Martin
Moin Martin,
vielen dank für diesen Hinweis. Ich glaube da muss ich erst mal Jura studieren um das zu finden. Leider finde ich zumindest auf die schnelle nichts über LoF Fahrzeuge. Hierfür gab es doch schon immer Ausnahmen.
Ich habe das jetzt mal parallel einem befreundeten Rechtsanwalt gegeben. Mal sehen, ob der das findet. Ich werde aber auch noch mal weiterstöbern.

Gruß Lutz
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Tag,

Bei Schaustellern waren schon mal bis zu drei Anhänger hintereinander.
Bei Speditionen eher zwei, weil die in der Regel auch entsprechend schwerer beladen waren.

Friedrich
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Da bin ich mal gespannt. Was da raus kommt an Zulässige Gesamt Gewicht.
Kann man dann mal vergleichen .
Damals Heute plus Überladung.
Spannendes Thema.
 
SimonS

SimonS

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Guten Abend Kollegen,

ich möchte etwas Fachsimpelei beitragen:
Herr Hans-Christoph Seebohm (damals Bundesverkehrsminister) hat 1956 die Neuregelung der StVZO, inoffiziell die Seebohm’schen Gesetze genannt eingeführt. Mercedes entwickelte damals als Notlösung den "Tausendfüßler“. Der bis dahin bedeutende LKW-Hersteller Kaelble hat darauf hin die LKW Produktion eingestellt, da der Hersteller ehr schwere Fahrzeuge produzierte.

Grüßle Simon
 
D

deutzmarc

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Hallo

Der zweite Anhänger hinterm LKW wurde aber schon ein paar Jahre vor den unsinnigen Seebohm-Gesetzen verboten.

Drei Anhänger hinter Zugmaschinen gab es hierzulande meines bescheidenen Wissen nach noch nie.
Sowas habe ich das letzte mal vor gefühlten 20 Jahren in Frankreich gesehen, als ein langer Tross Zirkusfahrzeuge in die Stadt fuhr. Ob das dort legal war oder nur stillschweigend geduldet wurde, weiß ich aber nicht. Aber bei der Länge von wesentlich über 20m kann ich mir nicht vorstellen.

LG Marc
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Das Bild wurde in Deutschland gemacht.;)
Auf das Bild klicken, dann erscheint der dritte Anhänger. Hoffe ich...

Friedrich
 

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SimonS

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1942 war bekanntermaßen der 2. WK.
Ihr glaubt doch nicht, dass es in Zeiten von Mangelwirtschaft und Kriegswirren jemand die Anzahl Anhänger gejuckt hat. Prämisse war mit den rationierten Kraftstoff eine möglichst große Menge Erntegut vom Hof/Feld in die Stadt zu bringen.

Schon damals und auch heute bei uns auf dem Lande genießen Landwirte Privilegien zur Erntezeit - und das ist auch gut so!

Gruß Simon
 
F

FahrM66Tfan

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Es gab auch drei Anhänger vor und nach dem 2. Weltkrieg. Müsste ich mal rauskramen.

Friedrich
 
Ellzeh

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Wohl für eine Versuchsfahrt mit drei beladenen Anhägern und Ballast auf der Pritsche parkt Anfang der 1950er Jahre ein Unimog 2010 in der Gaggenauer Hauptstraße.
Quelle: Facebook Unimog Community

1696137257296.png
 
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niedersasse

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Oha,

mit dem Zug hatten die paar wildgewordenen Ponys unter der Haube vom Mog selbst in der Ebene gut zu kämpfen.

Grüße

Richard
 
SimonS

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Moin,

ich denke das wird die Standard Versuchstrecke der damaligen Testfahrer gewesen sein. Hier ist ein gutes Wirtshaus an Straßenrand...

Ich sehe bei dem Gespann weniger ein PS, mehr ein Traktionsproblem.

Gruß Simon
 
Ellzeh

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@Ellzeh ....
Hallo erstmal 8),
was ist eigentlich der Grund für deine Recherche?

Gruss Andreas
Moin Andreas,
ich bin gerade dabei eine Sonderausstellung im Schleswig-Holsteinischen Landwirtschaftsmuseum vorzubereiten. Es geht um die Zuckerfabrik St. Michaelisdonn.
Diese Fabrik wurde 1880 gegründet und 1995 war die letzte Kampagne. Danach wurde die Fabrik geschlossen und 2002 abgerissen.
Daran möchten wir erinnern. In der Sonderausstellung habe ich einen Hanomag R45 mit einem 4,4t Anhänger. In der Beschreibung möchte ich erwähnen, dass man früher (bis Anfang der 1950er Jahre), mit bis zu drei Anhängern zur Zuckerfabrik gefahren ist, vorausgesetzt man hatte ein entsprechendes Zugfahrzeug. Leider liegen mir darüber keine Bilder / Beweise vor, sondern nur aus Erzählungen, von verschiedenen Quellen. Daher interessiert es mich ob das legal war, oder nur geduldet wurde.
Ich möchte unseren Besuchern ja kein falsches Wissen vermitteln.

Gruß Lutz
 

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FahrM66Tfan

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Guten Morgen,

Wenn nicht 100 Prozent sicher ist, dass zur besagten Zuckerfabrik auch ein Gespann mit drei Anhängern angefahren kamen, würde ich es lassen.

Friedrich
 
Ellzeh

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Guten Morgen,

Wenn nicht 100 Prozent sicher ist, dass zur besagten Zuckerfabrik auch ein Gespann mit drei Anhängern angefahren kamen, würde ich es lassen.

Friedrich
Hallo Friedrich,
wir haben zwei Trecker im Haus, über die diese Info berichtet wurden.
Der R45 kommt ursprünglich aus dem Kreis Düren. Wurde 1950 angeschafft, überwiegend zum Pflügen und Transport von Zuckerrüben mit drei Anhängern. Aussage vom Vorbesitzer, den ich noch persönlich kennengelernt habe. Sein Vater hat den Hanomag damals neu gekauft als er 18 Jahre alt war. Somit ist der Vorbesitzer selbst mit einem solchen Gespann unterwegs gewesen.
Dann haben wir noch einen Lanz Bulldog D8500 (ja als Ackerausführung) vom Gut Mehlbek. Dieser hat bis Anfang der 50er Jahre Zuckerrüben und Kartoffeln nach Itzehoe geliefert. Aufgrund seiner hohen Zugleistung kam dieser Bulldog noch zum Einsatz für Transportarbeiten. Mit drei Anhängern und 8 km/h. Auch diese Info kommt aus sicherer Quelle.
Für mich ist in erster Linie interessant, ob es halt legal war oder nicht. Auch ob es entsprechende Regelwerke für LoF Fahrzeuge zu dieser Zeit gegeben hat.

Gruß Lutz
 
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FahrM66Tfan

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Hallo Lutz,

Wenn das aus sicherer Quelle so berichtet wird wird es stimmen.
Ob es legal war? Vielleicht war das zu der Zeit so schwammig geregelt wie aktuell das Thema rund um den Kugelkopf auf der Ackerschine. Eigentlich nicht legal aber solange nichts passiert werden keine Fragen gestellt. Und wenn doch zahlt die Haftpflicht.

Aber ich suche auch mal nach weiteren Bildern mit drei Anhängern und melde mich wieder.:)

Friedrich
 
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