Hi Clemens,
Schlepper 89 1000, 2,8 ton / 3,2 ton bei einachs Anhänger und lösbare Geräte unter 3 ton(FZV§4 Abs.2 Satz3,
ab 3 ton) Schwarze Kennzeichen am Schlepper und Grünes Folgekennzeichen am Anhänger mit Typprüfung (ABE des Anhängerherstellers) im Lof zweckgebundenem Einsatz für nicht verpachtetes Dauergrünland über 2500qm. Zweck: Tierhaltung, Obst und Landschaftspflege. Und die Baumstämme nicht kürzer als übliche Zaunpfähle. Also nicht unter 2,5m.
Lof Anhänger ist mein eigener.
Ich war auch auf der Zulassungsstelle und hab das mit Lof Zugmaschine extra auf Typ Nr. 89 1000 korregieren lassen. Füherschein L und T vor 1999(Schlüsselzahl 174) ohne Lofbindung.
KFZ Steuer 160/Jahr und kein gequatsche mit dem Amt um Geschenke.
Thomas