Ummelden eines Traktors

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QuieseL

QuieseL

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Hallo zusammen,
Ich habe, wie einige es evtl schon gelesen haben, einen weiteren Schlepper gekauft. Ein Fendt GT231S.

gestern war ich auf der Zulassungsstelle und wollte ihn ummelden. Aktuell ist er noch angemeldet und hat tüv.
TÜV-Bericht, den alten Schein und Brief vom Schlepper, eine EVB-Nummer und meinen Pesonalausweis hatte ich dabei.
Pünktlich wie man sie ist war ich 10min vor dem vereinbarten Termin vor Ort und habe noch das Sepa-Lastschriftmandat ausgefüllt.

keiner Schuld bewusst ging ich an den Schalter, die gute Frau nahm meine Unterlagen entgegen.
Dann kam der große Ärger…. Im alten Brief stehen keine Maße drinnen (Höhe/Länge/Breite), sie könne den Schlepper so nicht ummelden.
Sämtliche Internetseiten mit Maßen wurden verweigert, sogar ein Fahrzeugschein vom selben Schleppertyp wurde nicht akzeptiert. In diesem standen die Angaben drin.

Lange rede kurzer Sinn:
Ich müsse ein Datenblatt beim TÜV besorgen indem die Maße ersichtlich sind. Es muss ein Formblatt vom TÜV sein oder eine ABE vom Hersteller. Alles weitere wird nicht akzeptiert.

Genervt bin ich von dannen gezogen und habe auf dem Heimweg bei der Zulassungsstelle im benachbarten Kreis angerufen, geschildert das ich ummelden möchte, aber im Brief die Maße fehlen ob das ein Problem sei.
Am Telefon wurde mir gesagt das die Daten im System abrufen kann und ansonsten ein Fahrzeugschein eines Baugleichen Fahrzeugs reicht.

jetzt meine eigentliche Frage:
Was ist richtig?
Ich muss die Daten besorgen oder sie müssen die Daten besorgen oder das akzeptieren was ich liefere?
Der Traktor ist seit 50 Jahren zugelassen und nie hat das jemanden interessiert, als er 85 umgemeldet wurde hat das auch keinen gejuckt.

2020 im Oktober habe ich meinen Lanz 2816, auch da haben in den alten Papieren die Maße gefehlt. Hat keinen gejuckt und die Daten aus dem Internet wurden akzeptiert.


Habe Hoffnung das da jemand Erfahrungen/Ahnung davon hat :D

danke im Voraus und Grüße
Matze
 
W

Werder014

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Moin,

bei uns in den beiden Zulassungsstellen werden auch Maße vom Hersteller oder von einem Prüfer gefordert, ohne gibt es keine neuen Papiere.
Die Prüfer zu denen wir fahren wissen das aber in der Regel auch und messen bei der HU eben nach und schreiben das mit in den Prüfbericht oder extra auf. Damit gab es dann noch keine Probleme bei der Zulassungsstelle.
Gut, deiner hatte ja noch eine gültige HU...
Aber ich kenne es tatsächlich so, dass es neue Papiere nur gibt, wenn die Daten vollständig sind. Und in den alten Papieren fehlen die Maße nunmal.

Grüße
Henrik
 
buddyholly

buddyholly

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Das deckt sich mit meinen Erfahrungen. Die Damen und Herren (m/w/d) von der Zulassungsstelle halten sich für Halbgötter, und wenn die nen schlechten Tag haben oder einfach keine Lust, hast du schlicht und einfach gelitten.

Gruß Holger
 
tante ute

tante ute

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Moin
In dem Fall Sprech ich dann immer beim Zulassungs stellenleiter ganz freundlich vor um einen Lösungsweg in Beidseitigem Einverständnis zu finden.
Das funktioniert eigentlich immer.
Mit dem letzten war ich dann per Du ,weil es bei ehemaligen Mil Fahrzeugen anderer Nationen öfter mal Stress mit der Verwaltungsfachangestellten gab.
Hab ich sie immer ganz freundlich gefragt wo das Steht was sie von mir verlangt und wann sie das letzte mal solch ein Fahrzeug abgewickelt hat, und ob wir das nicht besser den Dienststellenleiter entscheiden lassen, da es sich doch um ein Sonderfall handelt.
Genauso sehe ich das auch in Deinem Fall.
Rechtlich ist das was sie sagte wohl bindend, aber auf der anderen Seite kann es nicht sein, das das was früher akzeptiert wurde auf einmal der Neubesitzer ausbügeln muss.
Die haben auch einen gewissen Spielraum und können auch Briefkopien Baugleicher Fahrzeuge akzeptieren.
Bin damit immer gut gefahren, weil ich freundlich blieb und auch nicht die Leistung der VFA herabsetzte , der Aspekt Termin und extra Urlaub waren auch gut einzubringende Argumente.

gruss nobi
 
QuieseL

QuieseL

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Mit den Dienststellenleiter habe ich gesprochen, er war selbiger Meinung und keinerlei Kompromiss bereit, deshalb frage ich hier nochmal in der Runde :)
War zum Schluss sehr verärgert und bin ohne erfolgreiche ummeldung heim gefahren :(
 
Petersnr1

Petersnr1

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Hi Matze,

hier im Kreis Gütersloh gab es kein Problem als ich meinen mit altem Pappbrief angemeldet habe. Die Daten waren in einer Datenbank gespeichert. Hab neuen Brief u. Schein innerhalb einer halben Stunde bekommen.

Leider kann man wegen Corona nicht einfach hingehen und fragen, um was für eine Datenbank es sich handelt.

Wg. Dienststellenleiter und so. Ist die Sache bereits in der Sachbearbeitung festgefahren, wir kein Vorgesetzter seinen Mitarbeiter:innen öffentlich zurückpfeiffen. Auch das ginge ja in einer vernümpftigen Art und Weise. Diese Größe haben die nicht.

Was ich machen kann ist kurzfristig mal (versuchen :S ) bei uns im Str.-Verkehrsamt anzurufen und fragen, um welche Datenbank es sich handelt.

LG vom Peter
 
tante ute

tante ute

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Da haben wir hier in Trier anscheinend Glück.
Die Mitarbeiter sind durchweg nett und Hilfsbereit was vor ca. 20 Jahren auch schon anders war,da gab es auch schon mal die ein oder andere Auseinandersetzung.
Was ganz schlimm sein soll ist Hessen mit ihrer Bündelungs Behörde.
Da gibt's Leute die Melden ihr Fahrzeug auf Bekannte im Nachbarbundesland an um ihre Umbauten und Eintragungen in die Papiere zu bekommen um es dann wieder auf Sie Umzumelden,
weil die Sachbearbeiter einfach die Eintragung der TÜV Gutachten verweigern.
gruss nobi
 
W

Werder014

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Moin,
bezüglich der Datenbankdaten, das werden die KBA-Fahrzeugdaten sein, die man entsprechend der Schlüsselnummern findet. Dort ist aber auch nicht zu jedem (alten) Fahrzeug alles hinterlegt und wenn man keine Schlüsselnummern hat, ist es ohnehin schwierig dort das richtige Fahrzeug zu finden.

Grüße
Henrik
 
J

Joerg mit 3006

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Als ich meinen 3006 angemeldet habe ( alter Brief, neuer Brief und angemeldeten Fahrzeugschein dabei) war er auch etwas verwirrt das da nix drin steht. Kurz seine ältere Kollegin gefragt, und dann ging das alles Ratz fatz. Gruß Jörg.
 
D

Dieter1209

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Letztendlich wird es egal sein ob es jetzt richtig oder falsch war von dem Sachbearbeiter.

Du wirst die Daten liefern müssen ansonsten wird dein Fahrzeug nicht umgemeldet.
Hessen ist da was ganz spezielles was Marburg Biedenkopf angeht.
Habe mein Vollgutachten nach §21 erst nach Marburg schicken müssen, die bestätigen dann ob alles passt (oder auch nicht) und mit dem schreiben konnte ich erst mein fahrzeug anmelden.
Und selbst das war nicht das einfachste, der neue Mitarbeiter wusste da auch nicht wirklich beischeid, muss aber auch dazu sagen das es dabei um einen Irus U600 ging
 
Kiesler

Kiesler

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Hallo, da kann ich auch was zu beitragen. Nach der Restaurierung und 21er Abnahme vom TÜV hatte der Rechner des TÜV Prüfers den Wert des Leergewichts nicht übernommen.

In der Euphorie endlich fertig zu sein und alles für die Anmeldung zu haben, habe ich nicht darauf geachtet und bin (zum zweiten mal) zur Zulassungsstelle. Vor Ort sagte mir man dann das alles soweit passt außer, das Leergewicht fehlt und ohne diesem könne man keine Fahrzeugpapiere ausstellen.

Angeblich liegt der Fehler im Programm wo die Daten eingegeben werden. Da dies ein Pflichtfeld ist wird der Mitarbeiter im Programm wohl nicht weiter gelassen.

Ich hatte leider vergessen das ich ein Bild vom Typenschild auf dem Handy hatte wo das Leergewicht drauf steht.

Ich bezweifle aber das sie darauf eingegangen wären bzw. Es aktzeptiert hätten.

Nach einem kurzen Anruf beim TÜV konnte ich dann das vervollständigte Gutachten abholen und einen Dritten Termin in der Zulassungsstelle ausmachen :/ X/ <X


Grüße Marcel
 
QuieseL

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Hallo zusammen,
Heute hat sich mein Verdacht, das es reine Schikane ist bestätigt.
Komme gerade von der Zulassungsstelle, hatte mir einen Termin auf einer anderen Zweigstelle geben lassen.
Die Daten wurden aus dem System abgerufen und entsprechend eingetragen.
Kurz vor Beendigung habe ich die nette und gut gelaunte Frau gefragt ob sie eine „Bestätigung der Daten“ von einer technischen Überwachungsorganisation benötigt.
Ihre Antwort kurz und prompt „die Daten habe ich alle im System hinterlegt, da brauche ich das nicht.“

gleicher Kreis, andere Zweigstelle und keinerlei Probleme.

da kommt man sich doch etwas veräppelt vor.

naja, er ist nun umgemeldet. Eine email mit Lob und Tadel wird’s trotzdem geben.


Gruß
Matze
 
Heischniggl

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Mit Angst hat das relativ wenig zu tun, sondern es wäre nur schade, wenn der Hilfsbereite einen Nachteil hat. Nicht mehr.
Man kann die Dinge immer auf unterschiedliche Arten lösen, auf sein Recht pochen und streiten bis zum letzten oder für sich den leichteren Weg suchen.
Mittlerweile habe ich oft keine Lust mehr, meine Lebenszeit mit Streitigkeiten mit der Gemeinde, Behörden und Ämtern zu vernichten, wenn es nicht wirklich um wesentliche Dinge geht, wie z.B. Wertminderung oder Enteignung von seinem Grund und Boden.

Bei den regelmäßigen Kapriolen bei der grünen Nummer für ein anderes Fzg beim Zoll, lege ich mittlerweile auch eine stoische Ruhe an den Tag. Ich schicke dies und das nach, was nach Tagesform mal wieder gefordert wird. Hab mich da früher zu Tode geärgert...hat auch nix gebracht. Letztendlich habe ich meine Steuerbefreiung immer bekommen, bin ja auch wirklich berechtigt dazu, aber ohne streiten geht es halt einfach schneller.

Theoretisch muss ich ja bei einem Fahrradfahrer am Zebrastreifen nicht anhalten...weil gilt nur, wen er sein Rad schiebt als Fußgänger...ich halte dennoch, denke mir meine Teil und gut ist.

Sieht aber jeder anders.

Grüße Christoph
 
QuieseL

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Obrschwob

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Wenn, dann richtige Begriffe:

  • Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn ein Fehlverhalten der Verwaltungsperson vorliegt, wie z.B. Beleidigung, unangemessenes Verhalten, z.B. erniedrigend, kein Bemühen......
  • Fachaufsichtsbeschwerde, wenn eine Verwaltungsentscheidung angezweifelt wird
Hier dürfte beides zum Tragen kommen, sprich beides läuft parallel: der Mitarbeiter hat sich nicht bemüht (Faulheit könnte man unterstellen) und die Entscheidung der Nichtzulassung wird angezweifelt bzw. ist ja nachgeweisenermaßen ja tatsächlich nicht korrektgewesen.

Ich hätte da mit der Fachaufsichtsbeschwerde begonnen.

Griaßle
Martin
 
QuieseL

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Hallo Martin,
Ich muss mich diesbezüglich etwas belesen, bekomme aber zum Glück Unterstützung aus der Rechtsabteilung - das ist nämlich so garnicht mein Genre :D

wir werden sehen
 
Obrschwob

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Hi Matze,

alles ok. Ich wollte das nur für alle hier ein wenig klarstellen. Damit habe ich ab und an selber zu tun....z.B. bei Pflanzenschutz-Sachkundekarten... :/
Die Zulassungsstellen scheinen ab und zu schon schwer von Begriff zu sein. Das ging mir INNERHALB der Behörde schon so....

Griaßle
Martin
 
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