Frage zur Eintragung Hinterräder

Diskutiere Frage zur Eintragung Hinterräder im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, habe mal eine kurze Frage zur Eintragung der Hinterräder am Schlepper. Habe momentan 16.9-30 (420/85r30) montiert und auch eingetragen...
Dennis_D

Dennis_D

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Hallo,
habe mal eine kurze Frage zur Eintragung der Hinterräder am Schlepper. Habe momentan 16.9-30 (420/85r30) montiert und auch eingetragen. Wenn ich jetzt 480/70r30 auf gleicher Felge montiere, muß ich die dann neu eintragen lassen, oder reicht die jetzige Eintragung, da der 480er ja die breite Variante vom 16.9 ist?

Danke und Gruß
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Abend,

Dazu am besten bei der Prüfstelle nachfragen, wo man den Schlepper zur Hauptuntersuchung vorstellt.

Friedrich
 
A

agp8x

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Es geht bei Reifen nicht nur um die Breite, sondern auch um den Umfang, zwecks Geschwindigkeiten usw.
Ganz grundsätzlich: Wenn etwas nicht buchstäblich eingetragen ist, ist es erstmal nicht erlaubt. Datenblätter sammeln, sich vorher klarmachen was man gerne hätte, und mit einem Prüfingenieur reden.

Grüße,
Clemens
 
egnaz

egnaz

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Hallo
Du kannst auch bei Deutz-Fahr nachfragen, ob es eine Freigabe für den Reifen bei deinem Schlepper gibt. Dann brauchst du nichts eintragen.
Achte auch darauf, ob die Felgen für deine breiteren Reifen zugelassen sind.
Gruß Eckhard
 
Dennis_D

Dennis_D

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Auch wenn es von Deutz-Fahr aus eine Reifenfreigabe gibt, müssen diese trotzdem eingetragen werden, steht auch so auf der Bescheinigung. Die 480/70r30 ist ja die breite Ausführung von den 420/85r30 (16.9r30), der Abrollumfang ist ja gleich.
 
F

FahrM66Tfan

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Guten Abend,

Einfach mit der Prüfstelle sprechen. Einfach und unkompliziert.

Friedrich
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo Dennis,

"
Hallo,
habe mal eine kurze Frage zur Eintragung der Hinterräder am Schlepper. Habe momentan 16.9-30 (420/85r30) montiert und auch eingetragen. Wenn ich jetzt 480/70r30 auf gleicher Felge montiere, muß ich die dann neu eintragen lassen, oder reicht die jetzige Eintragung, da der 480er ja die breite Variante vom 16.9 ist?
Danke und Gruß"

Ja, das sind die Breitreifen zum 16.9R30. Das erleichtert die Eintragung, da der Abrollumfang relativ gleich ist.

Aber die neuen Breitreifen 480.70R30 müssen von der Zulassungsstelle eingetragen werden.

Wenn die Reifen am Schlepper montiert sind, diesen beim TÜV vorführen bzw. beim TÜV-Termin deiner Werksatatt dem TÜV-Prüfer vorstellen. Der TÜV-Prüfer begutachtet Deinen Schlepper (Spurweite, Reifenabdeckung usw.) und erstellt ein Gutachten. Mit diesem Gutachten mußt Du dann zur Kfz-Zulassungsstelle. Die trägt dann die neue Reifenkombination in den Papiere nein.

Gruß
 
egnaz

egnaz

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Auch wenn es von Deutz-Fahr aus eine Reifenfreigabe gibt, müssen diese trotzdem eingetragen werden, steht auch so auf der Bescheinigung.
Das kann ich so nicht bestätigen.
Als ich meinen DX3.90 neu zugelassen hatte, wurde nur eine Reifengröße eingetragen. Da es nicht die Größe war, die auf dem Schlepper war, habe ich das Reklamiert. Die Dame teilte mir dann mit, dass nur noch eine Größe eingetragen wird, dass aber keine Rolle spielt, weil alle Reifen, die der Hersteller vorgesehen hat, auch gefahren werden dürfen.
Andere Reifen als im Fahrzeugschein - so lassen Sie diese eintragen
So habe ich es auch gerade bei der HU erlebt. Der Prüfer war dann vorne bei den 11.00-16 unsicher. Er hat dann online in den Unterlagen nachgeschaut und hat die Größe dort gefunden.
Gruß Eckhard
 
Dennis_D

Dennis_D

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Das kann ich so nicht bestätigen.
Als ich meinen DX3.90 neu zugelassen hatte, wurde nur eine Reifengröße eingetragen. Da es nicht die Größe war, die auf dem Schlepper war, habe ich das Reklamiert. Die Dame teilte mir dann mit, dass nur noch eine Größe eingetragen wird, dass aber keine Rolle spielt, weil alle Reifen, die der Hersteller vorgesehen hat, auch gefahren werden dürfen.
Andere Reifen als im Fahrzeugschein - so lassen Sie diese eintragen
So habe ich es auch gerade bei der HU erlebt. Der Prüfer war dann vorne bei den 11.00-16 unsicher. Er hat dann online in den Unterlagen nachgeschaut und hat die Größe dort gefunden.
Gruß Eckhard
Heißt also, es reicht die Freigabebescheinigung von SDF, obwohl darin steht, das die Bescheinigung zur Vorlage bei einer technischen Prüfstelle für die erforderlichen Einzelabnahme ist?
 
egnaz

egnaz

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Genau so sehe ich es. Der Herstelle wird dir keine Freigabebescheinigung geben, wenn die Reifengröße nicht schon in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt ist.
Was soll das auch nützen, wenn du jedesmal neue Papiere beantragen musst, nur weil du öfter zwischen z.B. schmalen und breiten Reifen wechseln möchtest.
Gruß Eckhard
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo,

"Was soll das auch nützen, wenn du jedesmal neue Papiere beantragen musst, nur weil du öfter zwischen z.B. schmalen und breiten Reifen wechseln möchtest."

Dafür gibt es ja das Beiblatt, das zum Fahrzeugschein mitzuführen ist. Da sind die Reifengrößen eingetragen, die z.Z. des Neuzustandes des Traktors möglich waren. Zur Bauzeit der besagten Traktoren waren das idR die Reifenangaben in Zoll. Der D 6206 hatte im Fahrzeugschein die 16.9R30 eingetragen, er fuhr aber mit der Bereifung 16.)R30 und 12.4R36. Da die im Beiblatt eingetragen waren, war das so o.K. Jetzt fährt er nur noch mit den 480-70R30, und die sind nicht im Beiblatt zu finden. Also wurden die wie in den Vorbeiträgen genannt, in die Fahrzeugpapiere eingetragen, da steht natürlich nur eine Reifengröße (neuerdings halt die 480-70R30).

Erzählen können andere ja viel, aber entscheident dürfte sein, was die Versicherung nach einem Unfall sagen könnte: Reifen nicht eingetragen, auf dem Beiblatt auch nicht zu finden, ABE erloschen, kein Versicherungsschutz d.h., die Versicherung zahlt erst einmal den Schaden, nimmt dann aber den Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer in Regress.

Daher würde ich die Reifen eintragen lassen. Die aufgezogene Reifengröße steht dann im Fahrzeugschein und gut ist.

Gruß
 
egnaz

egnaz

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Ich denke der Schlepperhersteller wird keine Freigabe für einen Reifen erteilen, den er nicht auch auf das Beiblatt schreiben würde.
Das Problem bei den Oldtimern ist doch, dass seit der Originalausgabe der Beiblätter viele neue Reifengrößen hinzu gekommen sind.
Dazu noch die neuen EU Gesetze mit der Umstellung auf die Zulassungsbescheinigung 1+2, wo auch noch nicht alle richtig durchsteigen.
Gruß Eckhard
 
Dennis_D

Dennis_D

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Habe die Freigabebescheinigung heute von SDF bekommen, auf Nachfrage wurde mir auch mitgeteilt, das eine Abnahme/Eintragung durch eine Prüfstelle erfolgen muss.
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo

"... das eine Abnahme/Eintragung durch eine Prüfstelle erfolgen muss."

alles andere hätte mich jetzt auch verwundert. Abnahme durch eine Prüfstelle (TÜV) und Eintragung beim Straßenverkehrsamt.

Gruß
 
Thema: Frage zur Eintragung Hinterräder

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