D6006 ohne Verdeck durch den TÜV?

Diskutiere D6006 ohne Verdeck durch den TÜV? im Forum Verdeck / Kabine im Bereich Allgemeine technische Fragen - Moin, habe vor einem halben Jahr einen D 6006 gekauft. Ich möchte ihn in Zukunft gern ohne Kabine fahren, was sagt der TÜV dazu? Muss ein...
bauhund

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Moin,

habe vor einem halben Jahr einen D 6006 gekauft.
deutz.jpg


Ich möchte ihn in Zukunft gern ohne Kabine fahren,
was sagt der TÜV dazu?

Muss ein Überrollbügel vorhanden sein? Wenn ja, wie muss dieser aussehen?


Danke schonmal für die Hilfe :)
 
Berndt

Berndt

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Hallo,

das Verdeck ist dem TÜV egal. Wichtig ist hierbei, dass bei montierter Frontscheibe ein fuktionierender Scheibenwischer vorhanden sein muss.

Der Überrollbügel ist nur TÜV relevant, wenn er im Brief/Fahrzeugschein eingetragen ist (eher unüblich).

Ich würde den Überrollbügel aber auf jeden Fall montiert lassen. Bis auf den Mähdrescher und die Raupe haben alle meine Fahrzeuge und die meines Bruders einen Überrollbügel bekommen. Du brauchst ihn nicht oft, aber wenn Du ihn brauchst, dann richtig ;)

Gruß,
Malte
 
bauhund

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Berndt schrieb:
Hallo,

das Verdeck ist dem TÜV egal. Wichtig ist hierbei, dass bei montierter Frontscheibe ein fuktionierender Scheibenwischer vorhanden sein muss.

Der Überrollbügel ist nur TÜV relevant, wenn er im Brief/Fahrzeugschein eingetragen ist (eher unüblich).

Ich würde den Überrollbügel aber auf jeden Fall montiert lassen. Bis auf den Mähdrescher und die Raupe haben alle meine Fahrzeuge und die meines Bruders einen Überrollbügel bekommen. Du brauchst ihn nicht oft, aber wenn Du ihn brauchst, dann richtig ;)

Gruß,
Malte

Moin,
habe den kompletten Aufbau, einschl. Scheibe und Gestänge, abgebaut (Foto noch mit Auftbau). Du meinst, dass ich so keine Probleme haben werde.
Gruß
Bernhard
 
B

bfg 2004

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Hallo Bernhard !!

Probleme wirst Du wohl hauptsächlich mit den Implement (Ackerwagen) Vorderrädern bekommen! Die sind garantiert nicht in den Papieren eingetragen, oder?

Und ob Du einen Umsturzbügel brauchst, das entscheidet die landwirtschaftl. BG, wenn Du dort Mitglied bist und nicht der TÜV.

Ich persönlich meine, das auf jeden Schlepper, ob landwirtschaflich genutzt oder nicht, ein Umsturzbügel gehört.

Bestes Beispiel ist ein Forumsmitglied der fröhlich "oben ohne" zum Holzrücken fährt und das dann auch noch ganz toll findet.

mfg bfg 2004
 
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tobi's 5006

tobi's 5006

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nabend
jetzt muss ich mal ganz dumm fragen :D ?(

verkaufst du das Verdeck?
welchen zustand hat es?

@all

würde das auf meinen 5006 passen?



ach ja mein Tüv mensch hat sich noch nie für den Scheibenwischer interessiert :D
 
Donaven

Donaven

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Hallo,
also den Überrollbügel würde ich drauflassen. ;)
Bei uns hat vor ein paar Wochen ein MB-Trac einen Purzelbaum hingelegt. Der Fahrer war nicht in der Kabine. Alles ist soweit gut gegangen. Aber.... :rolleyes:

Oben ohne - aber nicht beim Trecker ;)

Gruss
Donaven
 
D

D 5505 von Opa

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Moin bauhund,

ich hab mich mit unserem Schmalspur-Schlepper auch schon öfters auf die Seite gelegt und ohne Bügel wäre er NICHT auf der Seite liegengeblieben und ich wäre nun platt und ein Bekannter ist mit unserem D 5505 auch schon mal überkopp gegangen, seitdem sind die Blechteile windschief, aber dass hätte auch anders ausgehen können.

Also, auch wenns noch so Scheiße aussieht (Find ich noch gar nicht mal) und du noch so wenig mit dem Trecker fährst, lass den Bügel dran bzw. bau ihn wieder an. Es reicht schon, wenn dir ein Kleinlaster in die Seite fährt und du machst ne Rolle ohne Bügel. Hier im Forum wird ja sehr kleinlich auf Gesetze geachtet(was auch gut so ist), aber bitte sei vernünftig,dass solltest du auf jeden Fall machen.

Gruß Kai
 
bauhund

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bfg 2004 schrieb:
Probleme wirst Du wohl hauptsächlich mit den Implement (Ackerwagen) Vorderrädern bekommen! Die sind garantiert nicht in den Papieren eingetragen, oder?

Danke für den Hinweis!

tobi's 5006 schrieb:
verkaufst du das Verdeck?
welchen zustand hat es?

Verdeck ist in schlechtem Zustand, es lohnt daher nicht.
 
Thema: D6006 ohne Verdeck durch den TÜV?

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