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Westfale
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Hallo,
im Fahrzeugschein (Neudeutsch "Zulassungsbescheinigung Teil II") meines D30 steht folgendes:
"Beim Transport von lösbaren Arbeitsgeräten sowie bei Verwendung eines Einachsanhängers oder einer Ladepritsche dürfen betragen : Das zul. Gesamtgewicht 2800kg" gefolgt von maximalen Achs- und Stützlasten am D30
Ist das immer so? Alle die ich bisher darauf ansprach äußerten sich dahingehend, dass es eigentlich unüblich sei, eine derartige Begrenzung in den Papieren zu haben. Die hatten allerdings alle auch keinen D30...
im Fahrzeugschein (Neudeutsch "Zulassungsbescheinigung Teil II") meines D30 steht folgendes:
"Beim Transport von lösbaren Arbeitsgeräten sowie bei Verwendung eines Einachsanhängers oder einer Ladepritsche dürfen betragen : Das zul. Gesamtgewicht 2800kg" gefolgt von maximalen Achs- und Stützlasten am D30
Ist das immer so? Alle die ich bisher darauf ansprach äußerten sich dahingehend, dass es eigentlich unüblich sei, eine derartige Begrenzung in den Papieren zu haben. Die hatten allerdings alle auch keinen D30...