nfdeutz
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Moin,
bevor ich mich hier vorstelle (folgt umgehend), bitte mal ne wichtige, eher sehr aktuelle Frage:
Habe mir am WE einen Deutz D40L, also D40.2 gekauft.
So, der Traktor geht morgen übern Tüv und ich will ihn ja auch benutzen.
Wollte den Deutz dann auch diese Woche noch anmelden, aber:
Ich will meine gepachteten Weiden mähen, bearbeiten und Mist fahren!
Jetzt geht es um die Anmeldung, ich weiß das es ein leidiges Thema ist; Was soll ich nehmen grüne oder schwarze Kennzeichen?
Hab hier schon viel gelesen, aber ich komme nicht weiter...
Tendiere da fast schon zu den schwarzen, weil ich doch auch gerne mal spazierenfahren möchte....
Ausserdem habe ich kein eigenes Land, nur ca, 1,5 Hektar gepachtet, Pachtverträge gibts hier nicht, nur das Geld muß rüberkommen
Für mich sehr wichtig:
Wenn ich jetzt einen Landwirtschaftlichen Anhänger zum Mistwegbringen ziehen sollte, muß der dann bei Schwarz angemeldet sein und TÜV haben, oder reicht das Kennzeichen des Zugfahrzeuges?
Das ist die definitive Frage, weil ich auch noch nen Hänger erstehen könnte, der natürlich keinen TÜV hat und nicht angemeldet werden soll!
Kann und darf ich diesen Hänger zum Mistfahren mit dem Kennzeichen des schwarz angemeldeten Zugfahrzeuges benutzen?
Gruß
nfdeutz
bevor ich mich hier vorstelle (folgt umgehend), bitte mal ne wichtige, eher sehr aktuelle Frage:
Habe mir am WE einen Deutz D40L, also D40.2 gekauft.
So, der Traktor geht morgen übern Tüv und ich will ihn ja auch benutzen.
Wollte den Deutz dann auch diese Woche noch anmelden, aber:
Ich will meine gepachteten Weiden mähen, bearbeiten und Mist fahren!
Jetzt geht es um die Anmeldung, ich weiß das es ein leidiges Thema ist; Was soll ich nehmen grüne oder schwarze Kennzeichen?
Hab hier schon viel gelesen, aber ich komme nicht weiter...
Tendiere da fast schon zu den schwarzen, weil ich doch auch gerne mal spazierenfahren möchte....
Ausserdem habe ich kein eigenes Land, nur ca, 1,5 Hektar gepachtet, Pachtverträge gibts hier nicht, nur das Geld muß rüberkommen
Für mich sehr wichtig:
Wenn ich jetzt einen Landwirtschaftlichen Anhänger zum Mistwegbringen ziehen sollte, muß der dann bei Schwarz angemeldet sein und TÜV haben, oder reicht das Kennzeichen des Zugfahrzeuges?
Das ist die definitive Frage, weil ich auch noch nen Hänger erstehen könnte, der natürlich keinen TÜV hat und nicht angemeldet werden soll!
Kann und darf ich diesen Hänger zum Mistfahren mit dem Kennzeichen des schwarz angemeldeten Zugfahrzeuges benutzen?
Gruß
nfdeutz