Hallo,
@uli0601
mit der Klasse L dürfen schlepper mit einer bbH von 40 km/h gefahren werden.
mit Anhänger aber nur 25km/h.
@ Rolf D6006A
Mit der alten Klasse 3 dürfen auch 2-achsige Anhänger gefahren werden.
Der 3er schließt die neue Klasse C1E ein. mit der Änderung der Führerscheinverordung ist die Achsbeschränkung weggefallen.
zur alten Klasse 3 (
Link zum folgenden Text)
Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins
Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
þAlle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs
þEinen speziellen Fall erwähnen wir noch, es geht um die Klasse D (Bus
Auf diesen Fall hat uns ein kompetenter Surfer aufmerksam gemacht. Danach gibt es beim Umtausch des alten Füherscheins Klasse 3 die Möglichkeit, C1 mit der Codierungszahl 171 eintragen zu lassen. Diese Codierungszahl besagt: a) sie gilt nur national, das heißt für Fahrten im Inland b) die Klasse C1 ist auch gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse D bis zu 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. Falls Sie also C1 mit Schlüsselzahl 171 in Ihrem Scheckkartenführerschein eingetragen haben, dürfen Sie leere Busse innerhalb Deutschlands fahren.
þNur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]
þAuf Antrag wird auch der Führerschein Klasse T erteilt:
Die Klasse T umfasst Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Sie müssen mit dem Antrag ihre Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.