Anhänger anmelden ,Kosten,Vorschriften

Diskutiere Anhänger anmelden ,Kosten,Vorschriften im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ich spiele mit dem Gedanken mir einen Anhänger für meinen D25.2 zuzulegen. Vorzugsweise einen nicht zu großen 2-Achser (ca. 3,7 t). Da...
S

saxones

Beiträge
32
Likes
2
Hallo,

ja das mit dem Umschreiben war ganz easy! vorher nur klasse 3 (PKW vor 1999)
Jetzt habe ich CE1, L174 und auch T
Damit sollte es dann keine Probleme geben.
 
H

holzer2211

Beiträge
66
Likes
1
hallo
also bei mir steht eben die klasse 3 drin,da ich den führerschein ja 1994 bekommen/gemacht habe. nun kann ich also nur den schlepper und einen einachser fahren und nicht mehr. schade. muss ich mir halt was anderes einfallen lassen damit ich vieles einfachen haben kann.
dank euch erst mal.
gruss ritz :(
 
zimmy

zimmy

Beiträge
618
Likes
2
Wo steht das das man mit einem normalen "L" Führerschein nur einen Einachser ziehen darf?

MFG
 
Rolf D6006A

Rolf D6006A

Beiträge
25
Likes
0
Moin,

das steht in der Erläuterung zum "L" und in einem eigenen Fred in dieser Rubrik unter "wichtig".

Nachdem ich den Beitrag dazu hier gefunden hatte bin ich zur "Rennleitung" und hab mal gefragt. Tag's drauf kam der ernüchternde Anruf.

Folgende Auskunft aus erster Hand:

Der Führerschein Klasse "L" und auch der alte 5er haben einen Passus im Text der den Schein auf Landwirtschaftliche Nutzung beschränkt. Das heisst, dass Du wenn Du keinen Landwirtschaftlichen Betrieb hast den Schlepper als "normales" Kraftfahrzeug bewegst. Demnach brauchst Du dafür einen "normalen" Führerschein. Mit dem "alten" 3er darfst ich z.B. meinen 6006 fahren (zulässiges Gesamtgewicht 5t) der Haken an der Sache ist, dass ich mit dem 3er eben nur einen Einachsigen (Tandem) Anhänger fahren darf.

Wenn der Schlepper eine schwarze Nummer hat ist das Ziehen eines zweiachsigen Anhängers mit dem 3er "Fahren ohne Führerschein"
Du brauchst außerhalb der LoF Nutzung dazu den alten Klasse 2 oder den aktuellen CE.
Ich wollte es auch nicht Glauben, aber im Führerscheinrecht ist Schlepper nicht gleich Schlepper....

Typisch Deutsch aber das ist definitiv so Fakt.
Meinen "-Achsigen Kipper kann ich verkaufen da ich den nicht auf der Straße ziehen darf.

Gruß Rolf
 
U

uli0601

Beiträge
734
Likes
1
Hallo,

@Zimmy, der L darf nicht mit dem L 174 verwechselt werden! L 174 wird nur bei der Umschreibung der alten Klassen erteilt und der ist dann nicht auf die LOF begrenzt.

Gruß Uli
 
3.65er

3.65er

Beiträge
152
Likes
40
Hallo,

@uli0601

mit der Klasse L dürfen schlepper mit einer bbH von 40 km/h gefahren werden.
mit Anhänger aber nur 25km/h.

@ Rolf D6006A

Mit der alten Klasse 3 dürfen auch 2-achsige Anhänger gefahren werden.
Der 3er schließt die neue Klasse C1E ein. mit der Änderung der Führerscheinverordung ist die Achsbeschränkung weggefallen.

zur alten Klasse 3 (Link zum folgenden Text)

Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins

Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:

þAlle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs

þEinen speziellen Fall erwähnen wir noch, es geht um die Klasse D (Bus:(
Auf diesen Fall hat uns ein kompetenter Surfer aufmerksam gemacht. Danach gibt es beim Umtausch des alten Füherscheins Klasse 3 die Möglichkeit, C1 mit der Codierungszahl 171 eintragen zu lassen. Diese Codierungszahl besagt: a) sie gilt nur national, das heißt für Fahrten im Inland b) die Klasse C1 ist auch gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse D bis zu 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. Falls Sie also C1 mit Schlüsselzahl 171 in Ihrem Scheckkartenführerschein eingetragen haben, dürfen Sie leere Busse innerhalb Deutschlands fahren.

þNur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]

þAuf Antrag wird auch der Führerschein Klasse T erteilt:
Die Klasse T umfasst Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Sie müssen mit dem Antrag ihre Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.
 
Rolf D6006A

Rolf D6006A

Beiträge
25
Likes
0
Moin,

wenn dem wirklich so ist, ist nicht mal die Polizei höchstselbst in der Lage hier korrekte Auskünfte zu geben. Armes Deutschland....

Nichtsdestotrotz brauche ich einen zulassungsfähigen Anhänger (Kipper) für meinen Deutz. Das demnächst nach weiteren Budgetplanungen in der passenden Rubrik.

Gruß Rolf.
 
zimmy

zimmy

Beiträge
618
Likes
2
Ich war heute bei den Cops und die haben mir bei Klasse "L" gesagt wenn das Zugfahrzeug Schwarze Nr. hat muss das der Anhänger auch haben,das ist ja eh klar gewesen aber es ist egal wie viele Achsen der Anhänger hat.Es darf der komplette Zug dann nur nicht schneller als 25 Km/h bewegt werden.

Wichtig ist natürlich auch das der Traktor auch in den Papieren noch als Landwirtschaftliche Zugmaschine da gestellt ist.

Teilweise weiß selbst die Polizei nicht so ganz bescheid wie der Haase läuft.

MFG
 
U

uli0601

Beiträge
734
Likes
1
Hallo,

es ist machmal nicht zu fassen! ;( 8o :rolleyes:

@Zimmy, der L gilt nur wenn der Schlepper oder das Gesapnn in der LOF bewegt wird! Die Kennzeichenfarbe spielt da nicht unbedingt eine Rolle! Ausserhalb der LOF gilt der L nicht...unabhängig von der Kennzeichenfarbe! Das alle Fahrzeuge/Anhänger ausserhalb der LOF eine eigene Zulassung brauchen ist doch schon lange klar.


Ausserhalb der LOF werden Schlepper/Zugmaschinen als "normale" KFZ behandelt.


@3.65..Ein Inhaber der alten Klasse 3 darf eben nur N A C H der Umschreibung auf die neuen Klassen Züge mit mehr als 3 Achsen fahren!
Zumindest ist das mein Kenntnisstand oder habe ich da wirklich was falsch verstanden und hätte mit die Umschreibung auf die neuen Klassen sparen können...was ich aber eher nicht glaube da ich mich da auch vorher am Landratsamt schlau gemacht habe.


Gruß Uli

Rüdiger bitte hilf.... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
zimmy

zimmy

Beiträge
618
Likes
2
Solange ein Traktor in den Papieren als Ackerschlepper steht ist es auch einer.
Ich darf ja auch mit der "L" Klasse Radlader und Bagger fahren und das sind meistens keine Landmaschinen.Solange die Geschwindigkeit eingehalten wird hat unsere Polizei nix dagegen was für ein Anhänger dahinter hängt und wie viele Achsen der hat ist egal,nur er muss halt selbst Versichert sein.
Und es gibt ja auch Traktoren mit schwarzen Kennzeichen die in der Landwirtschaft laufen und der Begriff Landwirtschaft ist sehr weit läufig,von Probefahrt bis hin zur Fischzucht.

Schade das dieses interessante Thema so viele Lücken aufweißt...

Uli woher beziehst du Infos?Würde ich gerne mal nach lesen...

MFG
 
U

uli0601

Beiträge
734
Likes
1
Hallo,

@Zimmy, die Infos kommen u.a. auch aus diesem Forum, siehe dazu Rüdigers ausführliche Beiträge zu den einzelnen Klassen hier im Bereich!

Es kommt immer drauf an wie so ein Schlepper eingesetzt wird, also zu welchem Zweck! Daraus ergiebt sich dann ob die Anhänger zulassungsfrei sein können oder nicht und welcher Führerschein notwendig ist.

Die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind wieder eine ganz andere Baustelle, ja die darf man teilweise mit dem L Fahren das sind aber eben keine Zugmaschinen. (Ob das jetzt in den Papieren ein "Ackerschlepper" "Zugmaschine" oder eine "Landwirtschaftliche Zugmaschine" etc. ist, ist egal)

Kurz und gut, Der "L" hat bei dieser Diskussion eigentlich so gut wie nichts verloren, denn es ging eindeutig zum zugelassene Anhänger die aussserhalb der LOF bewegt werden sollen oder ging da was an mir vorbei?

Richtig Zimmy, es gibt mitlerweile sehr viele Traktoren die in Landwirtschaftlichen Betrieben laufen und schwarze Kennzeichen haben. Auch hierzu gibt es im Forum einige Hinweise was da zu Beachten ist. Auch in diesen Fällen entscheidet wiederum der tatsächliche Einsatzzweck welche Fahrerlaubnis benötigt wird.

Also ließ dir bitte mal die Beiträge von z.B. Rüdiger hier im Forum durch dann sehen wir mal weiter..oder? ;)

Gruß Uli
 
U

uli0601

Beiträge
734
Likes
1
Hallo,

hier noch mal ein Auszug aus der FEV:

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_03_brd.php

Daraus lese ich, 3.65er, das erst mit der Umschreibung die neuen Klassen zugeteilt werden....sonst könnte man sich die Umschreibung ja auch sparen und hätte eigentlich nur die Berechtigungen der alten Klassen ändern müssen was aber nicht erfolgt ist..oder?

Gruß Uli
 
U

uli0601

Beiträge
734
Likes
1
Hallo,

nun habe ich nochmals bei meiner Verkehsbehörde nachgefragt.

Mit der alten Klasse 3 dürfen nur Züge mit max. 3 Achsen gefahren werden. Wer also die Klasse 3 in seinem " grauen Lappen" oder Rosa Führerschein drin stehen hat sollte da Obacht geben!

Erst mit einer Umschreibung erlangt man die entsprechenden Berechtigungen der neuen Klassen.


Gruß Uli
 
H

holzer2211

Beiträge
66
Likes
1
hallochen
ist doch ziemlich schwer herauszufinden mit welchem lappen man was fahren darf oder nicht.
da weiss nur der rüdiger bescheid,der wird schon noch ein machtwort für alle ungläubigen schreiben:)
grüssle ritz
 
Thema: Anhänger anmelden ,Kosten,Vorschriften
Oben