06fan
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Hallo
Ich brauche mal euren Rat.
Ich meine in der Fahrschule gelernt zu haben das wenn ein Traktor 40 oder 50 läuft und ein grünes Kennzeichen hat ich zwei Anhänger mitführen darf die ein Auflaufbremse haben, wenn nicht scheller als 25Km/h gefahren wird und am Ende des Zuges ein 25Km Schild angebracht ist. Die Anhänger können ein grünes Folgekennzeichen vom Schlepper haben, muß aber nicht.
Will man schneller als 25km/h mit Anhänger fahren, muß dieser separat Zugelassen sein und Luftgebremst sein.
Ist das soweit richtig?
Der Hintergrund meiner Frage ist: Einen Bekannten haben sie angehalten, Mit einem Schlepper der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50Km/h hat. Mit einem zur Holzkarre umgebauten Miststreuer. So wie ich ihn versanden habe ist diese Kombination wohl nicht mehr zulässig, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann.
Ich hoffe mich kann hier jemand aufklären.
Vielen dank
Gruß Christoph
Ich brauche mal euren Rat.
Ich meine in der Fahrschule gelernt zu haben das wenn ein Traktor 40 oder 50 läuft und ein grünes Kennzeichen hat ich zwei Anhänger mitführen darf die ein Auflaufbremse haben, wenn nicht scheller als 25Km/h gefahren wird und am Ende des Zuges ein 25Km Schild angebracht ist. Die Anhänger können ein grünes Folgekennzeichen vom Schlepper haben, muß aber nicht.
Will man schneller als 25km/h mit Anhänger fahren, muß dieser separat Zugelassen sein und Luftgebremst sein.
Ist das soweit richtig?
Der Hintergrund meiner Frage ist: Einen Bekannten haben sie angehalten, Mit einem Schlepper der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50Km/h hat. Mit einem zur Holzkarre umgebauten Miststreuer. So wie ich ihn versanden habe ist diese Kombination wohl nicht mehr zulässig, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann.
Ich hoffe mich kann hier jemand aufklären.
Vielen dank
Gruß Christoph