Warnblinker nachrüsten Pflicht am Mähdrescher?

Diskutiere Warnblinker nachrüsten Pflicht am Mähdrescher? im Forum Deutz / Deutz-Fahr Erntemaschinen im Bereich sonstige Deutz - Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten: Ist die Nachrüstung eines Warnblinkers an einem Mähdrescher Baujahr 1958...
Manni

Manni

Beiträge
533
Likes
210
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten:
Ist die Nachrüstung eines Warnblinkers an einem Mähdrescher Baujahr 1958 auch Pflicht?
Da ich noch nie einen mit einer Nachrüstung gesehen habe, aber meiner ja auch nicht unter Landwirtschaft, sondern nur als zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschine läuft, wollte ich hier mal nachfragen.
:whistling: :whistling: :whistling:
Howdy, Manni
 
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Interessante Frage.

Da es eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist benötigt die in Deutschland vermutlich keine Warnblinkanlage. Es ist ja vollkommen ausgeschlossen, dass diese auf der Strasse mal liegen bleibt...

So oder ähnlich wird das wohl bei Einachsern gesehen, die auch keine Warnblinkanlage benötigen.

MfG Werner
 
DX80

DX80

Beiträge
3.916
Likes
75
Servus

Eine Nachrüstung mit dem Warnblinker macht immer einen Sinn denn dann ist man wenn es zum Fall der Fälle kommt auf der sicheren Seite.
Selbst der gebrauchte Claas Kolumbus den mein Vater gebraucht als Teileträger gekauft hatte war mit einem Warnblinker nach gerüstet.

m.f.G.Harald
 
Manni

Manni

Threadstarter
Beiträge
533
Likes
210
Hallo zusammen,



Es ist ja vollkommen ausgeschlossen, dass diese auf der Strasse mal liegen bleibt...
Genau das ist ja mit meinem "alten" MDL letztes Jahr passiert. 500m gefahren und Kühlwasser flog raus. Deswegen überlegte ich ja. Nur habe ich noch nichts gefunden, womit das bei der MDL Beleuchtung gegangen wäre. Ich überlege selbst eine zu basteln.

Howdy, Manni
 
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Hat der MDL keine normale Blinkanlage? Dann könnte man so eine Warnblinkanlage mit Hilfe eines Schaltplanes relativ einfach nachrüsten.

Oder eben eine komplette Blink-Warnblinkanlage nachrüsten.

Das eine Warnblinkanlage immer Sinn macht steht ausser Frage. Daher wundere ich mich ja hin und wieder mal über die in Deutschland merkwürdigen STVO- Regelungen.

MfG Werner
 
Manni

Manni

Threadstarter
Beiträge
533
Likes
210
Moinsen Werner.

Sie Blinkanlage beim MDL sieht recht primitiv aus. Eine selbst gebastelte wäre daher nicht mal so wahnsinnig schwer. Die Blinkanlage besteht aus einem Taktgeber, der immer arbeitet, wenn die Zündung eingeschaltet ist. Und dann gibt es noch einen Schalter mit dem man dies nach Links oder Rechts schaltet. Das ist alles. Das es sinnig ist, dies nachzurüsten, ist auch völlig unstrittig. Ich will nur mit den Sachen anfangen, die die STVO vorschreibt. :thumbsup:

Howdy, Manni
 
Raini750

Raini750

Moderator
Beiträge
3.326
Likes
1.352
Moins,

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. ...
(die Ausnahme, §30a, behandelt nur 2- und 3-rädrige Fahrzeuge)


(1) 1Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. ...
...
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
  1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen ...
...
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
  1. einachsigen Zugmaschinen,
  2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
  3. offenen Krankenfahrstühlen,
  4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
  5. folgenden Arten von Anhängern:
    ...
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
Ich konnte keine Ausnahme für selbstfahrende Arbeitsmaschinen finden.

Gruß Raini

Nachtrag:
ich bin aber ausdrücklich kein
Verkehrsrechtsexperte
:D
 
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Dann wird folgendes der Grund sein, warum viele Oldtimer Mähdrescher ohne Warnblinkanlage herum fahren: Diese müssen nicht zur Hauptuntersuchung, wo man eine fehlende Warnblinkanlage bemängeln würde.

Was passiert dann im Falle eines Unfalls?

Und das so ein Oldtimer Mähdrescher mit einer Warnblinkanlage nachträglich ausgestattet wird, dass interessiert die landwirtschaftliche BG nicht?

Auf der einen Seite muss ein Bügel auf dem Schlepper sein, damit der Fahrer möglichst nicht zu Schaden kommt, aber wenn man mit einem Mähdrescher ohne Warnblinkanlage den Fahrer plus andere Verkehrsteilnehmer gefährdet interessiert es Niemanden?

MfG Werner
 
Manni

Manni

Threadstarter
Beiträge
533
Likes
210
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Infos.

Ja, das deutsche Verkehrsrecht ist schon verworren.
Ich hatte das schon mal damit, als es darum ging, ob meine Dreschmaschine, der Mähbinder und die Presse eine Beleuchtung brauchen, wenn ich damit auf die Straße gehe, oder eben nicht.
Da stellte sich dann heraus, dass ja an sich jeder Anhänger (und das wird ja nun angehängt) eine Beleuchtungsanlage braucht, es sei denn, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist nicht größer als 6 Km/h. Und da kommt zum Tragen, dass ein Anhänger mit Eisenrädern nach STVO auf der Straße nicht schneller als 6Km/h bewegt werden darf, was dann wieder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist. Und die brauchen nur Reflektoren. Der zuständige Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt führte da schon eine Liste, wer an dem Termin mit Kaffee bezahlen dran ist. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

Deswegen wollte ich hier einfach mal nachfragen.
Ich werde dann mal schauen, wie ich das am einfachsten nachgerüstet bekomme. Ich brauche ja eigentlich nur einen 2-poligen Schalter und etwas Draht.

Howdy, Manni
 
A

ackerschiene

Beiträge
604
Likes
117
Es ist sogar noch komplizierter, als du denkst.
Wenn du sagst, dass Deine Presse ein Anhänger wäre, dann müsste sie, wenn sie über 750 kg wiegt, eine Bremse haben....und jetzt ?

Lösung: Anhänger und angehängte lof Arbeitsgeräte (die ruhig auch Achsen haben dürfen) sind ein Unterschied.
Also ist der Teil mit Beleuchtung an der Presse fast richtig,Du brauchst aber allenfalls Reflektoren, die auch noch abnehmbar sein dürfen.

Gruß, Uwe
 
Henn2Zui

Henn2Zui

Beiträge
950
Likes
321
...und wäre eine Presse ein Anhänger, dann bräuchte sie auch ein Folgekennzeichen oder müsste zugelassen werden (ich nehme mal an wir reden hier alle von einer alten HD-Ballenpresse oder noch älteren Pressen). Aber da sie ja ein Anbaugerät ist, entfällt das.

Bezüglich Beleuchtung an Anbaugeräten hat Fahr einen allgemeinen Bereich in vielen BAs abgedruckt (entnommen aus der BA vom Fahr KH500:(
Screenshot 2020-12-10 213259.png

Mit dem Mähdrescher sehe ich es aber auch so, dass eine Warnblinkanlage zumindest sinnvoll ist. Wenn schon Blinker dran sind, dann ist ein Warnblinkschalter in der Regel da einfach zu integrieren. Zumindest der leider recht teure Bosch mit integriertem Relais eignet sich gut für die Nachrüstung.
 
Manni

Manni

Threadstarter
Beiträge
533
Likes
210
Hallo zusammen,

die Presse die ich meine, ist die auf dem Foto. Als die und die Dreschmaschine gebaut wurden, war von Beleuchtung mit Strom am Trecker noch nicht mal die Rede. :D :D :D Angebaut ist sie auch nicht. Hat eigentlich nur einen Handgriff. Und alles hat, wie gesagt, nur Eisenräder.
Die Presse wiegt tatsächlich nur 630Kg. Aber ich werde wohl mit dem ganzen Zeug auch selten, wenn überhaupt, das Dorf mal auf eigenen Rädern verlassen. Ich bin an meiner vorherigen Wohnstatt mal zum dörflichen Oldtimertreffen mit allem gefahren. Eisenräder auf Straße ersparen jede Hupe. :whistling: :whistling: :whistling:

Beim Drescher komme ich mit einem handelsüblichen Nachrüstsatz leider nur umständlich hin. Ich werde das getaktete Signal, welches zum Links/Rechts-Schalter geht, abgreifen, auf einen 2-fach kontaktierten Schalter legen und das dann zu den Leuchten brücken. Ist eigentlich ganz einfach.

Howdy, Manni
 

Anhänge

  • IMG_2646.JPG
    IMG_2646.JPG
    3,6 MB · Aufrufe: 132
G

GueldnerToledo

Beiträge
1.142
Likes
200
Vielleicht kannst Du die Presse ja auf Luftbereifung umbauen? Dann nur noch eine Zugöse vorne dran, eine abnehmbare Anhängerbeleuchtungsanlage hinten dran und los geht´s.

MfG Werner
 
schluetel

schluetel

Beiträge
3.882
Likes
1.268
Hallo Manni,

Denk daran, dass die Blinkfrequenz lastabhängig ist.

Mark
 
Manni

Manni

Threadstarter
Beiträge
533
Likes
210
Moinsen Mark,

putzigerweise hier nicht. Der Taktgeber arbeitet auch, wenn garkeine Lampe zugeschaltet ist. Mit nahezu lastfreiem Messgerät und auch mit der Prüflampe gemessen. Knapp im Sekundentakt Spannung an der Versorgungsklemme des Schalters da.....weg......da.......weg...und immer gleich. Ist ganz niedlich gemacht. Der Taktgeber muss ein eigenes Bi-Metall drin haben.

Howdy, Manni
 
DX80

DX80

Beiträge
3.916
Likes
75
Servus Manni

Da gibt es Beleuchtungstraversen die man anstelle einer festen Beleuchtung anbringen kann.

m.f.G.Harald
 
Manni

Manni

Threadstarter
Beiträge
533
Likes
210
Hallo Harald,

an der Presse, dem Mähbinder und der Dreschmaschine werde ich nichts nachrüsten. Wenn die mal irgendwo wieder hin sollen, werde ich sie auf einem Autoanhänger transportieren. Hier im Dorf kann ich so fahren und alles andere wären dann sonst stundenlang Fahrten mit den 6Km/h. :saint: :saint: :saint:
Howdy, Manni
 
Thema: Warnblinker nachrüsten Pflicht am Mähdrescher?

Ähnliche Themen

Getreide ernten und dreschen - wie? Mähbinder, gezogener- selbstfahrender Mähdrescher

5506: Kreuzhebel für Frontlader nachrüsten - Endplatte anbohren?

Nachrüstung Temperaturfühler Zylinderkopf F3L912 Deutz 5006

F1L 514/51 Nachrüstung Hydraulischer Bosch Kraftheber F1l514/51

unbek. (612) Tankanzeige nachrüsten am F2L612/x

Oben