Zulassung (?) von Anhänger

Diskutiere Zulassung (?) von Anhänger im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo! Bin neu hier und hab' gleich eine Frage: Zu mienem D25s habe ich einen "Multicar"- Anhänger erworben. Muss ich den anmelden, versichern...
Florian

Florian

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Hallo zusammen,

Kohlemann hat recht.

@ Christian:

Dann zahlt man aber zu wenig Steuern, da ja nur ein lof Anhänger hinter einer lof Zugmaschine =mit grüner Nr. steuerbefreit ist.

MfG aus Oberschwaben
Florian
 
schpunk

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Hat Bonscher eigentlich schon seine Kinderabtransportfrage beantwortet bekommen? Per pn? Ich hab keine Antwort hier gefunden. Das interessiert mich ebenfalls sehr, aber ist noch viiiiiiiiel Zeit. :D
 
Rüdiger

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Hallo an alle, haben bei unserer Verkehrsbehörde ím Vogelsberg (Kennzeichen VB-) mal nachgefragt.

Ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen und Anhänger ohne Zulassung.
Folgende Aussage wurde durch den Leiter der Behörde geäußert: An einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen kann ein Anhänger ohne Zulassung mitgeführt werden, wenn der Anhänger ein Folgekennzeichen des Traktors hat und ein 25km Schild am Anhänger angebracht ist. Ist dies der Fall dann ist der Anhänger laut Behörde bei dem Traktor mitversichert, wenn der Anhänger angehängt ist. Verursacht der Anhänger ohne Traktor einen Schaden haftet der Besitzer des Anhängers. Zur Sicherheit sollten die Einzelheiten mit der Versicherung des Traktors bzw. der privaten Haftpflicht abgeklärt werden.


Gruß
 
Frankie

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Rüdiger schrieb:
Hallo an alle, haben bei unserer Verkehrsbehörde ím Vogelsberg (Kennzeichen VB-) mal nachgefragt.

Ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen und Anhänger ohne Zulassung.
Folgende Aussage wurde durch den Leiter der Behörde geäußert: An einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen kann ein Anhänger ohne Zulassung mitgeführt werden, wenn der Anhänger ein Folgekennzeichen des Traktors hat und ein 25km Schild am Anhänger angebracht ist. Ist dies der Fall dann ist der Anhänger laut Behörde bei dem Traktor mitversichert, wenn der Anhänger angehängt ist. Verursacht der Anhänger ohne Traktor einen Schaden haftet der Besitzer des Anhängers. Zur Sicherheit sollten die Einzelheiten mit der Versicherung des Traktors bzw. der privaten Haftpflicht abgeklärt werden.

Da kann ich Rüdiger nur zustimmen. Ich habe bei der Zulassungsstelle in Bad Hersfeld gefragt und bekam im Grunde genommen die gleiche Antwort.

Gruß
 
kohlemann

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Ich muß meine vorherige Äußerung hier im Beitrag auch ändern,schwarzes Folgekennzeichen gibt es auch bei uns.Hier im Forum gibt es aber auch einen Parallelbeitrag"Anhängerzulassung"in dieser Rubrik,wo das Thema schwarzes Folgekennzeichen schon ausführlicher behandelt wurde,schaut einfach mal da rein.
Gruß Ralf
 
DeutzTim

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Hallo zusammen bin ein neuer hier im forum ... Okay also ich habe meinen 1 achser Bauwagen über meine rote 07er nummer laufen
 
kohlemann

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Hat mein Bekannter jetzt auch gemacht,der mit dem schwarzen Folgekennzeichen(siehe anderen Beitrag).
Gruß Ralf
 
D

Dieselschraubaer

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Also, wir hier im tiefen Spessart, kennen den Begriff "Zulassung" bei Oldi-Schleppern und Anhängern eigentlich gar nicht. :D :D :D :D :D
 
maltesdeutz

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Moinsen,

Probleme hast du am Hals, wenn dann auf der Straße doch mal was passiert.
Und es reicht dann schon aus wenn dir einer reinfährt.
Die Rennleitung versteht da keinen Spaß.
;( ;( ;( ;( ;(

Da kommen dir dann die Tränen, auch im tiefen Spessart.

Aber natürlich gilt auch hier:
- Wo kein Kläger, da kein Richter.
- Erlaubt ist alles, man darf sich nur nicht erwischen lassen. ;) ;)

Gruß
Malte
 
Rüdiger

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Hallo an Alle, ich werde demnächst zu diesem Thema etwas hier einstellen (so in der Form wie Fahrerlaubnis).

Gruß

Rüdiger
 
R

robert1963

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Personentransport eigentlich nur zur Ladungssicherung, das Altpapiersammeld vom Sportverein mit dem Trecker und der Jugendmannschaft auf dem Hänger geht so. Der Ausflug am 1.Mai mit Bierzeltgarnitur auf dem Hänger geht nicht.

Und wenn ich seh wieviel junge Erwachsene mit einem Pocketbike bei uns rumfahren, von der Polizei erwischt werden und die Staatsanwaltschaft das alles mit Fingerzeit (du du du, das darf man nicht) einstellt, würde ich mir persönlich bei mir zu Hause über dieses Thema keine grauen Haare wachsen lassen.

Es darf nur nix passieren. Dann ist die Kacke am dampfen.

Bei uns fiel mal bei einer Maifahrt ein Anhänger hinter einem Trecker im Kreisverkehr um, ein Toter viele Verletzte. Die Mannschaft auf dem Hänger hatte den Trekcerpiloten animiert, den Kreisverkehr immer noch mal und immr schneller zu fahen, bis es passiert ist.

Seit dem schaut die Polizei verstärkt auf solche Gespanne, die ja eigentlich in dieser Art nicht erlaubt sind.

Bei Brauchtumsverantaltungen (Fasching, Karneval oder Fasenacht) wird auch genau darauf geachtet, das alle Fahrzeuge eine BE haben und versichert sind, rote Händlerkennzeichen werden nicht mehr toleriert.

Das kam aber erst, nachdem entsprechende Vorfälle waren. Wie ist es denn wirklich: lange werden die Augen zugedrückt, irgendwann ist der Bogen überspannt, es passiert was und die Konsequenzen tragen auch die, die zwar nicht nach den Buchstaben des Gesetzes handelten, aber äußerst verantwortungsbewußt und vorsichtig waren.

@ Lars Du hast ein Wissen parat, super, arbeitest du beim KBA? Echt Respekt!
 
maltesdeutz

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Moinsen,

das gilt aber nicht nur für die schönen Freizeitveranstaltungen.

Geh doch mal in der Getreideernte zu einem Landhandel wo die Bauern ihr Getreide hinbringen. Da stehen die Gespanne rum, die ebenso falsche Zulassungen haben wie auch bei Traditionsveranstaltungen.

Da steht der 50 Kmh Schlepper mit zwei 8 Tonnern hinter, beide zwar nur mit einem 25 Km Schild, dafür aber mit zwei selbst gebauten Aufsatzbrettern, daß noch etwas mehr Getreide raufgeht.

Da ist die Polizei auch noch nicht so hinterher, weil oftmals das Hintergrundwissen bei den Beamten fehlt.

Also, wir sollten froh sein, daß die Beamten in der komplizierten Rechtsprechung Deutschlands sich selber nicht so gut auskennen. Grüne Nummer Schwarze Nummer........

Also, vorschitig fahren, Munter bleiben und auf Gott vertrauen.

Gruß
Malte
 
kohlemann

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Was ist denn an einem 50km/h Schlepper mit zwei 8Tonnern und 25 Km/h Schild zulassungsmäßig falsch?
Gruß Ralf
 
maltesdeutz

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Moinsen,


ich bin der Meinung, zulassungsmässig müssten die Anhänger, vorausgesetzt du fährst mit ihnen schneller als 32, Angemeldet werden. Sprich mit Tüv und so.
Ansonsten begehst du Versicherungsbetrug??
Wenn du nur 32 fährst mit deinem 50er Schlepper ist nichts los.

Gruß
Malte
 
Meiko

Meiko

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@Malte:
Damit kommst Du bei ner Kontrolle nicht Durch !
Die 32 km/h gibt es eigentlcih gar nicht im Zusammenhang mit Anhängern. Wenn an den Anhängern 25 steht, darfst Du damit auch nur 25 fahren. Wenn Du nen 50km/h Schlepper davor hast, ist das erlaubt, solange Du nicht schneller als 25 fährst.
Die 32 km/h kommt wiederum aus dem Bereich Führerschein, und zwar (glaube ich) vom alten Klasse 4 (5?) bei dem die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Treckern die 32 war, aber auch da galt: Wenn Anhänger zulassungsfrei 25km/h, dann darfst Du auch nur 25 fahren !

@Ralf: 2 Anhänger mit 25-Schild heißt nicht 25 + 25 = 50 km/h...da hast Du wohl was falsch verstanden....
:D
 
D

deutz13006as

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Hallo,

also nun muß ich auch meinen Senf dazu geben, denn ich habe gerade aktuell etwa das gleiche Problem.
Ich habe einen Autoanhänger mit 2,5 Tonnen zul.G-Gewicht. Diesen Anhänger fahre ich ausschließlich mit meinem letzten normal angemeldeten Traktor ( schwarzes Kennzeichen). Nun habe ich beim TÜV bei einem Unimog spezialisten nachgefragt, ob der Anhänger denn angemeldet sein muss oder nicht, da der Traktor nur 20 km/h läuft.
Die ANtwort: AUF JEDEN FALL JAAAAA

Es gelte nur dann, daß der Anhänger nicht angemeldet sein muss, wenn der Traktor ein günes Kennzeichen hat.

Da versteh noch einer die Welt ?( ?(

Grüße
Thomas
 
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Moinsen,

ja da hab ich mich unsicher gefühlt, da die Schlepper ja bis 32 laufen durften...
Asche auf mein Haupt ;( ;( ;( ;( ;(
Das war Klasse 5, hab ich selber noch gemacht. Da brauchte man keine Fahrstunden oder praktische Prüfung.
Ist der Hammer oder??
Aber falsches Thema.

Zudem kommt zu der überhöhten Geschwindigkeit ein glattes: Die Anhänger sind überladen!!!

Gruß
Malte
 
Meiko

Meiko

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@Thomas:
Ich glaub dem TÜV-Heini nicht. Denn es gibt ja schwarzes Folgekennzeichen, siehe dieser oder etliche Andere Beiträge. Frag mal lieber bei der Zulasungsstelle, die wissen das besser. Aber bevor ich wieder schläge bekomme, wie neulich mit den Infos zum Grünen Kennzeichen, dag ich lieber nix mehr.

@Malte:
Ich hätte mich auch damals auch stikt gewehrt, noch Fahrstunden mit dem Trecker zu machen. Schließlich hatte ich zu der Zeit(mit 16) schon 6 Jahre Straßenfahr-Erfahrung :D
 
maltesdeutz

maltesdeutz

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Moinsen,

klar, an Erfahrung mangelt es wohl keinem der den Schein damals genmacht hat.
Aber gesetzt den Fall...
Nicht auszudenken...
Ich habe selber auch mal klein angefangen. Konnte aber schon richtig fahren. Hat mir auch für den Pkw Schein geholfen, war damals mit 18 Fahrstunden sehr schnell. :] :] :]

Aber zurück zum Thema.

Ich würde mir immer einen Landwirt suchen, über den ich die Karre anmelde. Dann kann ich auch alles hinterhängen was ich will. Muss aber auch die BG und die UVV ´s beachten.

Gruß
Malte
 
Thema: Zulassung (?) von Anhänger

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