C
Christian...
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Ich hab mal versucht, alle Stichworte, die im Zusammenhang "Zulassung" fallen, etwas zu erläutern. Vielleicht können wir das ja alle zusammen ergänzen und überprüfen, um dann am Ende eine perfekte FAQ/ Lexikon zu haben. Falls ihr noch mehr Themen oder Ideen habt, was da reingehört: her damit 
Hie meine erste Version:
*************
Z u l a s s u n g
*************
Zulassung
-----------------------
Vorraussetzung für die Zulassung ist eine Versicherungsbestätigung). Man bekommt bei der Zulassung die
Zulassungsplakette aufs Kennzeichen geklebt und erhält den Fahrzeugschein. Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist,
müssen KFZ-Steuern gezahlt werden.
KFZ-Steuer
-----------------------
Die KFZ-Steuer wird an das Finanzamt gezahlt. Man bekommt nach der Zulassung ein Schreiben des Finanzamtes, in dem
alles weitere beschrieben ist. Die Höhe der Steuer richtet sich bei Traktoren nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
Überrollbügel
-----------------------
Falls der Traktor ein grünes Kennzeichen hat, muss er einen Überrollbügel haben. Kontrolliert wird das NICHT beim
TÜV, sondern ausschließlich von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Wenn man einen Trecker mit schwarzem
Kennzeichen hat, ist man nicht gezwungen, einen Überrollbügel zu montieren. Allerdings ist dieser Bügel zum Schutz
des Fahrers gedacht, wenn der Traktor umkippen sollte, und das kann auch mit schwarzem Kennzeichen passieren.
Führerschein
-----------------------
Klasse L (neu) und Klasse 4 (alt
Traktoren bis max. 32 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 2 Anhängern (auch bei
schwarzem Kennzeichen???)
Klasse T (neu
16- und 17-jährige dürfen Traktoren bis max. 40 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 2 Amhängern
fahren, sobald man 18 Jahre oder älter ist, darf man automatisch (ohne neue Prüfung) Traktoren bis max. 60 km/h
Höchstgeschwindigkeit fahren.
Klasse 2 (alt
alter LKW-Führerschein, mit dem man alle Traktoren fahren darf (auch über 60 km/h
Höchstgeschwindigkeit.
Versicherung
-----------------------
Manche Versicherungen bieten spezielle Oldtimer-Versicherungen an, bei dennen evtl. die Nutzung eingeschränkt ist,
d.h. bestimmte Sachen sind nicht mitversichert. Diese Oldtimerversicherungen sind aber in der Regel günstiger als
eine reguläre Versicherung.
Fahrzeugschein
-----------------------
Im Fahrzeugschein sind der Halter, das Kennzeichen und die technischen Daten des Fahrzeugs angegeben. Man erhält den
Fahrzeugschein bei der Zulassung. Wenn man mit dem Fahrzeug auf öffentl. Straßen fährt, muss man den Fahrzeugschein
bei sich haben.
Fahrzeugbrief
-----------------------
Der Fahrzeugbrief enthält sämtliche Halter des Fahrzeugs (Personen, auf die das Fahrzeug zugelassen war/ist). Er ist
Eigentumsnachweis; wer den Brief in den Händen hält, dem gehört das Fahrzeug. Man kann ein Fahrzeug nicht zulassen,
wenn man den Brief nicht besitzt. Falls der Brief verloren gegangen ist, kann man einen Ersatzbrief vom
Kraftfahrtbundesamt erhalten.
Höchstgeschwindigkeit
-----------------------
im Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeit; nicht die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug
tatsächlich fährt. Im Idealfall sollte die eingetragene und die tatsächliche Geschwindigkeit gleich sein.
TÜV
-----------------------
Der TÜV überprüft die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Neufahrzeuge müssen das erste mal nach 3 Jahren zum TÜV,
danach muss ein Fahrzeug alle 2 Jahre untersucht werden. Man kann an der TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen
erkennen, wann das Fahrzeug das nächste mal zum TÜV muss. Falls man erst später zum TÜV fährt, bekommt man keine 2
Jahre TÜV; der Termin wird auf den Ablauf zurückgerechet, d.h. wenn man 3 Monate überzieht, bekommt man auch 3
Monate weniger TÜV.
grünes Kennzeichen
-----------------------
An der grünen Schriftfarbe erkenn man, daß für dieses Fahrzeug keine KFZ-Steuern bezahlt werden.
schwarzes Kennzeichen
-----------------------
An der schwarzen Schrift erkenn man, daß dieses Fahrzeug normal zugelassen ist, d.h. daß für dieses Fahrzeug
KFZ-Steuern gezahlt werden.
H-Kennzeichen
-----------------------
Ein Kennzeichen mit einem hinten angestellten "H" erhalten Fahrzeuge, die als Oldtimer gelten und bestimmte
Vorraussetzungen erfüllen. Für diese Fahrzeuge wird dann eine KFZ-Steuer-Pauschale erhoben, statt die Steuer
abhängig vom Hubraum, Schadstoffausstoß oder dem zulässigen Gesammtgewicht zu erheben. Für kleinere alte Traktoren
lohnt sich diese Art der Zulassung meist nicht, da die Pauschale höher ist als die regulär zu zahlende KFZ-Steuer.
rotes Kennzeichen
-----------------------
???
Anhängerbetrieb
-----------------------
???
Verbandskasten
-----------------------
???
Berufsgenossenschaft
-----------------------
???
Warndreieck
-----------------------
???

Hie meine erste Version:
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Z u l a s s u n g
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Zulassung
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Vorraussetzung für die Zulassung ist eine Versicherungsbestätigung). Man bekommt bei der Zulassung die
Zulassungsplakette aufs Kennzeichen geklebt und erhält den Fahrzeugschein. Sobald ein Fahrzeug zugelassen ist,
müssen KFZ-Steuern gezahlt werden.
KFZ-Steuer
-----------------------
Die KFZ-Steuer wird an das Finanzamt gezahlt. Man bekommt nach der Zulassung ein Schreiben des Finanzamtes, in dem
alles weitere beschrieben ist. Die Höhe der Steuer richtet sich bei Traktoren nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
Überrollbügel
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Falls der Traktor ein grünes Kennzeichen hat, muss er einen Überrollbügel haben. Kontrolliert wird das NICHT beim
TÜV, sondern ausschließlich von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Wenn man einen Trecker mit schwarzem
Kennzeichen hat, ist man nicht gezwungen, einen Überrollbügel zu montieren. Allerdings ist dieser Bügel zum Schutz
des Fahrers gedacht, wenn der Traktor umkippen sollte, und das kann auch mit schwarzem Kennzeichen passieren.
Führerschein
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Klasse L (neu) und Klasse 4 (alt

schwarzem Kennzeichen???)
Klasse T (neu

fahren, sobald man 18 Jahre oder älter ist, darf man automatisch (ohne neue Prüfung) Traktoren bis max. 60 km/h
Höchstgeschwindigkeit fahren.
Klasse 2 (alt

Höchstgeschwindigkeit.
Versicherung
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Manche Versicherungen bieten spezielle Oldtimer-Versicherungen an, bei dennen evtl. die Nutzung eingeschränkt ist,
d.h. bestimmte Sachen sind nicht mitversichert. Diese Oldtimerversicherungen sind aber in der Regel günstiger als
eine reguläre Versicherung.
Fahrzeugschein
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Im Fahrzeugschein sind der Halter, das Kennzeichen und die technischen Daten des Fahrzeugs angegeben. Man erhält den
Fahrzeugschein bei der Zulassung. Wenn man mit dem Fahrzeug auf öffentl. Straßen fährt, muss man den Fahrzeugschein
bei sich haben.
Fahrzeugbrief
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Der Fahrzeugbrief enthält sämtliche Halter des Fahrzeugs (Personen, auf die das Fahrzeug zugelassen war/ist). Er ist
Eigentumsnachweis; wer den Brief in den Händen hält, dem gehört das Fahrzeug. Man kann ein Fahrzeug nicht zulassen,
wenn man den Brief nicht besitzt. Falls der Brief verloren gegangen ist, kann man einen Ersatzbrief vom
Kraftfahrtbundesamt erhalten.
Höchstgeschwindigkeit
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im Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein eingetragene Geschwindigkeit; nicht die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug
tatsächlich fährt. Im Idealfall sollte die eingetragene und die tatsächliche Geschwindigkeit gleich sein.
TÜV
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Der TÜV überprüft die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Neufahrzeuge müssen das erste mal nach 3 Jahren zum TÜV,
danach muss ein Fahrzeug alle 2 Jahre untersucht werden. Man kann an der TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen
erkennen, wann das Fahrzeug das nächste mal zum TÜV muss. Falls man erst später zum TÜV fährt, bekommt man keine 2
Jahre TÜV; der Termin wird auf den Ablauf zurückgerechet, d.h. wenn man 3 Monate überzieht, bekommt man auch 3
Monate weniger TÜV.
grünes Kennzeichen
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An der grünen Schriftfarbe erkenn man, daß für dieses Fahrzeug keine KFZ-Steuern bezahlt werden.
schwarzes Kennzeichen
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An der schwarzen Schrift erkenn man, daß dieses Fahrzeug normal zugelassen ist, d.h. daß für dieses Fahrzeug
KFZ-Steuern gezahlt werden.
H-Kennzeichen
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Ein Kennzeichen mit einem hinten angestellten "H" erhalten Fahrzeuge, die als Oldtimer gelten und bestimmte
Vorraussetzungen erfüllen. Für diese Fahrzeuge wird dann eine KFZ-Steuer-Pauschale erhoben, statt die Steuer
abhängig vom Hubraum, Schadstoffausstoß oder dem zulässigen Gesammtgewicht zu erheben. Für kleinere alte Traktoren
lohnt sich diese Art der Zulassung meist nicht, da die Pauschale höher ist als die regulär zu zahlende KFZ-Steuer.
rotes Kennzeichen
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???
Anhängerbetrieb
-----------------------
???
Verbandskasten
-----------------------
???
Berufsgenossenschaft
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???
Warndreieck
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???