Das Bild ist Falsch ich habe einen Deutz D 25 S und nicht einen D 25.1 S
Meiner sieht so aus von der Seite:
Anhang anzeigen 198608
Moin
Wurden das Design während der Serie umgestellt oder ist da mal eine spätere Haube drangekommen.
Ich wundere mich über die goldigen Zierleisten.
Im Prospekt ist die noch gelb liniert.
Zu den roten Blinkleuchten:
Wer es genau wissen möchte, kann in die StVZO schauen.
Nach den alten Übergangsbestimmungen in §72 StVZO gilt für §54 immer noch:
,,§ 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht
dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren."
§ 72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Das ist in der heutigen Fassung zwar nicht mehr aufgeführt, aber dort steht:
,,(1)
Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge,
die vor dem 3. Juli 2021 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften
fort."
§ 72 StVZO - Einzelnorm
Zur Warnblinkanlage:
Warnblinkanlagen sind nach §53a StVZO bei allen zweispurigen Kfz vorgeschrieben. Davon macht auch der §72 keine Ausnahme.
,,(4) 1Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach
§ 30a Absatz 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. 2Sie muss wie folgt beschaffen sein:"
§ 53a StVZO Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
LG Marc