Warnung !!!!

Diskutiere Warnung !!!! im Forum Aktuelles im Bereich Allgemeines - Hallo liebe Deutzer, ich weiß jetzt leider nicht, ob DAS hier jetzt richtig ist... Wenn nicht, dann bitte vom "Zuständigen" verschieben... Mit...
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Hallo liebe Deutzer,

ich weiß jetzt leider nicht, ob DAS hier jetzt richtig ist... Wenn nicht, dann bitte vom "Zuständigen" verschieben...

Mit dieser Mitteilung möchte ich eine große WARNUNG vor der Internetseite von "opendownload.de" machen und fragen: Ist euch sowas auch schon mal passiert ???? 8o
Ich bin total geplättet !!

Auf der Suche mit Google nach dem kostenlosen Programm "Open Office" bin ich auf die Seite von opendownload gelandet.. Dort wurde das besagte Programm zum Download angeboten. Um aber dieses Programm zu downloaden mußte ich mich mit E-Mailadresse usw. anmelden. So ehrlich wie ich dann bin, hab ich natürlich alles so gemacht, wie verlangt... Um dann das Programm downloaden zu können, wurde mir Aktivierungslink per E-Mail zugesand, den ich dann auch angeklickt habe, um dann das gewünschte Programm runterladen zu können... Bis hier war ja auch noch alles in Butter (dachte ich). Das Programm konnte ich dann auch downloaden... 7 Tag später kam dann per E-Mail die Überraschung !! Ich soll für den Zugriff auf den Download 96,-- € Jahresbeitrag im Vorraus bezahlen und habe mich angeblich dazu bereit erklärt, vom 14 tägigen Widerrufsrecht per Mausklick zurückzutreten. Desweiteren wurde mir erklärt/angedroht, das man mir anhand meiner ID-Nummer vom Rechner nachweisen kann, das ICH diese Angaben gemacht haben soll...
Mir war aber wärend des ganzen Ablaufes in keinster Weise bekannt, das dieser Dienst kostenpflichtig ist... Das dieser Dienst kostenpflichtig ist, soll ich laut Angaben des betreibers, mit den AGB´s anerkannt haben.. (ist sowas überhaupt rechtens ??)
Hab daraufhin sofort widerspruch eingelegt und darum gebeten, das man meinen Zugang zu diesem Dienst fristlos kündigt und meine Zugangsdaten sofort löscht und ich mit einer Zahlung überhaupt nicht einverstanden bin und ich somit kein Geld überweisen werde, da zu keiner Zeit augenscheinlich erkennbar war, das es sich um einen kostenpflichtigen Zugang handelt..

Auf meinen Widerspruch bekam ich dann wiederrum die Mitteilung per E-Mail, das ich doch bitte das Geld für den Zugang bezahlen möge, da ich doch den AGB´s zugestimmt habe und vom Widerrufsrecht zurückgetreten bin. Habe dann natürlich nochmals Widerspruch per E-Mail eingelegt, was dann widerrum mit der gleichen Antwort quittiert wurde, das ich die AGB´s anerkannt habe und vom Widerrufsrecht zurückgetreten bin. Desweiteren werde ich weiterhin gebeten, die Summe von 96,-- Euro zu bezahlen. Ansonsten wird mir mit Mahnung und Rechtsanwalt gedroht... Daraufhin habe ich nochmals widerrufen (hab mir da was schönes aus dem Internet gezogen) und was soll ich sagen... Wieder die gleiche Antwort... Wenn ich dann über Google den Begriff "opendownload" eingebe und auf suchen drücke, dann muß ich lesen, das das wohl sehr sehr vielen so gegangen ist...

Bin ich da hier im Forum allein, oder ist euch das auch schon mal passiert ?? Wenn ja, wie ist es euch ergangen ??
Ich für meinen Teil, werde den Betrag auf garkeinen Fall bezahlen und die Sache aussitzen und darauf warten, das ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus trudelt.. Sollte dieser dann kommen, so werde ich unverzüglich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen...

Auf Antworten würde ich mich freuen...

Lieben Gruß
Alfred

PS: Ich habe mir jetzt das Programm "McAfeeSiteAdvisor" auf meinem Rechner installiert, was sich automatisch in meinen Internet Browser intregriert. Dieses Programm zeigt mir dann an, ob die Seite, die ich öffnen will "sauber" ist oder nicht. Ich kann euch nur wärmstens empfehlen, das ihr euch auch dieses kleine Programm runterladet und installiert. DAS PROGRAMM ist absolut kostenlos und bringt sehr sehr viel Sicherheit.
 
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Wilfried

Wilfried

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Hallo Alfred,
beruhige dich ,sowas hatten wir auch schon.
Mein Sohn sollte bei Probenking.de auch so um die 60 -80 Euro bezahlen.
Ich habe mich dann auch erst aufgeregt,aber man muss die Sache aussitzen.
Vorige Woche bin ich auch irgendwo auf so eine Seite gekommen und sollte da meine Email hinterlassen,was mich dann schon stutzig gemacht hat.
Beim runterscrollen wurde ich da auch dazu aufgefordert ,das ich die Dinge akzeptieren würde usw.Also runter von der Seite.
gibts leider immer wieder.Mann soll immer dann vorsichtig sein,wenn man seine Adresse oder Email angeben soll.
In deinem Fall würde ich abwarten,wegen der(geringen ) Summe wird warscheinlich nix daraus,schließlich darf die Telekom nicht einfach deine IP bekannt geben,es muss auch eine strafbare Handlung vorliegen und nachgewiesen werden.Und da es sich bei diesen Seiten um Abzocker handelt, hast du gute Chancen.
Gruss Wilfried
 
A

Allerhand

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Hallo Alfred.

Ich meine bei AKTE 08 kam einmal ein Bericht darüber. Das ist noch nicht so lange her.

Vielleicht haben die etwas im Archiv was Dir hilft.

Gruß

Friedhelm
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo Alfred,

"Ich für meinen Teil, werde den Betrag auf garkeinen Fall bezahlen und die Sache aussitzen und darauf warten, das ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus trudelt.. Sollte dieser dann kommen, so werde ich unverzüglich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen..."


Aussitzen würde ich die Sche nicht und Deine Rechtsschutzversicherung zahlt die 96 € auch nicht. Sollte "ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus trudeln", dann mußt Du nicht "aussitzen" sondern handeln. Mit dem gerichtlichen Mahnbescheid wird Dir gleichzeitig ein Widerspruchsformular zugesandt (nicht bangemachen lassen: Die Zustellung erfolgt von Amts wegen und per Postzustellungsurkunde). Einfach die paar Daten auf dem Widerspruchsformular ausgefüllt, unterschrieben und zurück zum Mahngericht senden (dafür hast Du zwei Wochen Zeit bis zu dem Zeitpunkt, wo der Vollstreckungsbescheid verfügt ist. Geht der Widerspruch erst danach ein, ist auch noch nicht so tragisch, dann wird er zu einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid umgewidmet).

Mit dem eingelegten Widerspruch hat sich der Mahnbescheid erledigt. (Der von Deinem Kontrahenten angestrebte Vollstreckungsbescheid ist dann nicht mehr zu beantragen). Jetzt bleibt Deinem Kontrahenten (Das ist der Antragsteller im gerichtl. Mahnverfahren) nur noch die Möglichkeit, das Klageverfahren zu eröffnen. Erfahrungsgemäß werden solche dubiosen Internet-Geschäftemacher aber idR keine Klage einreichen, weil die Aussicht auf Erfolg recht gering ist.

Der Grund dafür ist folgender: beim Mahnbescheidsverfahren wird materiellrechtlich nichts überprüft (z.B. ob der Anspruch korrekt ist interessiert dort nicht), es interessiert nur, ob der Mahnbescheid formell korrekt ist, d.h., ob das MB-Formular richtig ausgefüllt ist.

Beim Klageverfahren wird materiellrechtlich im Gerichtsverfahren geprüft, ob der anspruch besteht. Hier kannst Du dann Deine Einwendungen vorbringen. Das weis natürlich der Kläger und der kennt sicher auch die Entscheidungen der Gerichte hinsichtlich der Internetdownloadverträge. Ergo klagen die idR nicht, weil sie idR nicht obsiegen werden und dann die Kosten des Verfahren zu tragen haben.


Aber eine alte Juristenweisheit besagt: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Eine Garantie für Deinen Erfolg gibt Dir daher niemand.



Stutzig an Deiner Geschichte macht mich aber, dass Du auf Deinen email-Akkount eine Nachricht des Kontrahenten erhalten hast mit einem Aktivierungslink und erst mit Betätigung dieses Aktivierungslink, den Du dann auch angeklickt hast, um dann das gewünschte Programm runterladen zu können, hast Du allerdings nicht zufällig oder unbeabsichtigt ein programm heruntergeladen. Das sieht doch sehr nach wissen und wollen der Tatbestandsverwirklichung aus. Diese Anbieter lernen scheinbar aus ihren Fehlern dazu. Ein separater Aktivierungslink - das schreit doch geradezu nach - "dieses wird was kosten"


Du hast nun zwei Alternativen:
(1) Abwarten, alle kaufmännischen Mahnungen über sich ergehen lassen (und deren gesteigerte Wortgewaltigkeit ignorieren), den evtl. Mahnbescheid mit einem Widerspruch beantworten. Sollten die dann Klage erheben, einen Anwalt einschalten.


(2) Du kannst auch den Juristenspruch beherzigen und sofort einen Anwalt aufsuchen und dich dann beraten lassen. Der wird zuerst die Kostenübernahmeerklärung Deiner Rechtsschutzversicherung einholen und dann wird der Rechtsanwalt die Korrespondenz mit Deinem Kontrahenten übernehmen und Deine Interessen vertreten.


Normalerweise würde (1) reichen. Aber wegen Deines Aktivierungslinks würde ich Dir doch lieber (2) empfehlen. Nur "rumsitzen" darfst Du nicht.

Viel Erfolg bei der Lösung Deines Problems wünschte ich Dir.

Gruß Elmar
 
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Oldie-Matze

Oldie-Matze

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Hallo Alfred,


das OpenOffice kann man sich kostenlos direkt hier downloaden :


http://www.openoffice.org/ :)

Da hab ich meins auch her.


Es wird dort auch vor Drittanbietern gewarnt.

In deinem Fall würd ich direkt zu deinem örtlichen Verbraucherschutz mit dieser Angelegenheit gehen.

Die helfen gerne bei unseriösen Zahlungsaufforderungen weiter.


Viel Erfolg!
 
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SebastianF.

SebastianF.

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wenn du nichr zahlst, passiert auch nichts weiter. ich hatte das gleiche auch mal. ich sollte 180ero zahlen, weil ich mich auf irgendeiner seite angemeldet habe. ich habe ach widerspruch per email eingelegt. d bekommst da lediglich eine automatsich generierte standardemail zurück.
die leute, die da hinter stecken hoffen auf leute, die angst bekommen und ohne weiteres zahlen. aber da sie rechtlich im nrecht sind, werden die sich wohl kaum wagen die justiz darauf aufmerksam zu machen. denn meist handelt es sich ja um irgendwelche briefkastenfirmen, wo die hitnermänner irgendwo im dunkeln kämmerchen sitzen. und die werden sich wohl nicht selber zu erkennen geben
das ist so als wenn du zur polizie läufst und sagst, dass du grad ne bank überfallen hättest und man dir kein geld geben wolle.
 
A

Allerhand

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Hallo Zusammen.

Bitte bitte..

Seid vorsichtig hier irgendwelche Ratschläge zu verteilen welche keinen rechtlichen Hintergrund haben.

Viele dubiosen Geschäftemacher agieren mit ausgefeilten Kleingedruckten welches sich hinter mehreren Leerseiten (lesbar) verbirgt.

Wenn diese anerkannt werden, was vielen leider passiert, dann wird man wohl zahlen müssen.
Wenn man dieses dennoch abstreitet und Recht und Gerechtigkeit verwechselt, dann muß man den Gang zum Gericht antreten.

Alles zusammen genommen ist hier eine Rechtsberatung von Nöten.

Der Verbraucherschutz ist ein Verein. Dieser ist für Geld beratend tätig.
In wieweit diese Tätigkeit einen rechtlich sicheren Hintergrung hat, entzieht sich meiner Kenntniss. Ich würde einen Anwalt hinzuziehen.

Hast du denn die Belege, Ausdrucke, etc. noch?
Meist steht man ja mit leeren Händen da. (Aber das war ja auch nicht deine Frage).

Einfach mal so eben nicht bezahlen? Na ja, dann mal los.

Gruß

Friedhelm
 
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Oldie-Matze

Oldie-Matze

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f.mannecke schrieb:
Hallo Zusammen.

Bitte bitte..

Seid vorsichtig hier irgendwelche Ratschläge zu verteilen welche keinen rechtlichen Hintergrund haben.

Viele dubiosen Geschäftemacher agieren mit ausgefeilten Kleingedruckten welches sich hinter mehreren Leerseiten (leesbar) verbirgt.

Wenn diese anerkannt werden, was vielen leider passiert, dann wird man wohl zahlen müssen.
Wenn man dieses dennoch abstreitet und Recht und Gerechtigkeit verwechselt, dann muß man den Gang zum Gericht antreten.

Alles zusammen genommen ist hier eine Rechtsberatung von Nöten.

Einfach mal so eben nicht bezahlen? Na ja, dann mal los.

Gruß

Friedhelm



Hallo Friedhelm,

deshalb ja mein Ratschlag direkt zum Verbraucherschutz damit zu gehen.

Dort sind Anwälte/Rechtsberater tätig die auf solche Fälle spezialisiert sind.

Die helfen umgehend gegen eine kleine Gebühr(ca. 15-20 Euro) an den Verbraucherschutz weiter.

Auf die Zahlungsaufforderung nicht zu reagieren, kann natürlich böse bzw. teuer enden ...
 
A

Allerhand

Guest
Hallo Matze.

Bitte nicht so schnell. Ich war noch nicht fertig. :D

Das hat sich überschnitten.

So jetzt kannst du lesen.

Gruß

Friedhelm
 
D40+D50

D40+D50

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7807 schrieb:
[. Ich kann euch nur wärmstens empfehlen, das ihr euch auch dieses kleine Programm runterladet und installiert. DAS PROGRAMM ist absolut kostenlos und bringt sehr sehr viel Sicherheit. [/font]


Hallo

dieser Vorschlag jetzt, hier, ausgerechnet von Dir ?(

Norbert
 
AssiY2K

AssiY2K

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Moin, der Rat mit dem Verbraucherschutz ist genau der richtige. Man kann pauschal nicht sagen, "Die Sache aussitzen" etc. Das kommt immer darauf an, was in der AGB drin steht. Die Jungs vom Verbraucherschutz können dir ganz genau für jeden Fall sagen, was zu tun ist.

Es ist keine Schande, wenn man solchen Abzockern auf den Leim geht. Also, umgehend mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen. Denn Zeit ist Geld. Werden irgendwelche Fristen verletzt, kann das der "Point of no return" sein.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Gruß, AssiY2K
 
Ö

öhlhand2

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das hate ich auch schon mal hab ich auch nicht bezahlt dan kam ne mahnung dan noch eine und hab seite der letzten mahnung schon 1 jahr nichtz mer gehört
 
7807

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Hallo,

danke danke für die vielen guten Ratschläge. Ich muß schon sagen, auf die "Deutzer" kann man sich doch echt verlassen. Hier werden sie geholfen....=)

Das mit dem Verbraucherschutz hört sich doch schon sehr gut an. Bin aber auch schon auf deren Seite gewesen und hatte mir dort auch einen schönen Musterbrief herruntergeladen und per E-Mail an diesen "Verein" geschickt. Die Reaktion der Gegenseite war vom Text und Inhalt her immer die gleiche... (sehr geistreich)... Werde jetzt noch einmal einen Widerruf/Widerspruch in Form eines Musterbriefes (der textlich anders aber vom Inhalt her gleich aber härter ist) an "opendownload" senden. Bin ja schon mal gespannt, wie die sich dann morgen dazu äußern werden, da auch am morgigen Tag die Zahlungsfrist verstrichen ist...8o ;)

Das ich auf den Aktivierungslink gegangen bin war für mich nichts neues und aus meiner Sicht nichts gefährliches, da ich diese Prozedur auch von verschiedenen anderen Downloads her kannte. Dort hieß es dann, das man das aus Sicherheitsgründen macht... Davon bin ich jetzt auch von den betreibern der Seite "opendownload" ausgegangen und habe mir erhlich gesagt nichts dabei gedacht den Link in der E-Mail anzuklicken... Die Weiterleitung zum Download des Programmes ging ja dann auch... (was aber da schon kostenpflichtig war, was ich aber zu keinster Zeit sofort bei eingeben meiner E-Mail ersehen konnte...)

Na ja, nun sitz ich man damit und werde mal abwarten, was jetzt weiter passieren wird... Ich werde auf alle Fälle weiterhin abwarten bis ggf. ein gerichtl. Mahnbescheid per Post eintrudeln wird. Auf alle Fälle werde ich gegen jede Mahnung Einspruch erheben und hübsch säuberlich abheften...

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, so werde ich natürlich anders vorgehen... Aber auf alle Fälle werde ich auch gegen diesen Mahnbescheid Einspruch erheben und keine Zahlung leisten.

Versteht meine Vorgehensweise jetzt nicht als Vorbildfunktion... Diese Vorgehensweise ist einzig und allein meine und soll nicht zur Nachahmung empfohlen werden...!

Mein Thread soll auch nur zur Warnung sein und euch aufzeigen, was passieren kann, wenn man in solche Kostenfallen fällt/tabt und was sich so im www tummelt...

Ich bin euch aber für jede eurer Antworten sehr sehr dankbar und werde euch auch, wenn ihr mögt, auf dem laufenden halten..

Lieben Gruß
Alfred
 
Holle honig

Holle honig

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Hallo,
das gleiche hatte jetzt mein Arbeitskollege auch von der gleichen Firma.
Er ist dann zum Verbraucherschutz in Oldenburg,der hatte schon fertige Formulare zum widersprechen dort liegen.Und es lagen schon mehrere Anfragen dort vor,wegen dieser Firma.
Würde ich auch hingehen,die helfen bestimmt weiter.
 
Deutz5006A

Deutz5006A

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Hallo,

solange du nur deine E-Mail Adresse angegeben hast (Deine Adresse hast Du offensichtlich nicht angegeben), sind das nur leere Drohungen.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Vertrag nur mit einer E-Mail Adresse abgeschlossen wurde.
Bei allen bekannten Abzockfällen wurden die kompletten Adressdaten preisgegeben.
Ich würde die E-Mail Adresse ändern und gut ist.

Gruß
Johannes
 
AssiY2K

AssiY2K

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@ Deutz5006A:

Der Vertrag wurde nicht mit einer eMailadresse abgeschlossen, er hat ja auch unbewusst die AGBs bestätigt. Das hat mit der eMailadresse nichts zu tun. Zusätzlich kommt noch seine IP-Adresse, die belegen kann, dass er den Vertrag abgeschlossen hat.

Die ganzen Leute die sich im Internet via P2P Filme etc runterladen werden ja auch anhand der IP Adresse ermittelt und somit ein Verfahren eingeleitet.

Gruß, AssiY2K
 
A

Allerhand

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öhlhand2 schrieb:
das hate ich auch schon mal hab ich auch nicht bezahlt dan kam ne mahnung dan noch eine und hab seite der letzten mahnung schon 1 jahr nichtz mer gehört

Hallo.

Natürlich hast du nichts mehr gehört, das nächte was du nun bekommst ist dann (kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ((Ende des Jahres der Fälligkeit plus 2 Jahre))) ein Mahnbescheid.

Wenn du den dann auch liegen lässt, bekommst du nach geraumer Zeit ein Urteil.

Dann mußt zu zahlen (plus Gerichtskosten und Zinsen) und nun kann dir keiner mehr helfen. Vielleicht hast du ja aber auch nichts was man Pfänden kann, dann kann die ja auch keiner was nehmen.

Echt tolle Tips welche du hier verteilst.

Du solltest dir außerdem eine neue Tastatur zulegen.
Irgendwie funktionieren die Kommas und die Punkte nicht.

Sind dazu vielleicht auch noch einige Tasten vertauscht?? :D

Gruß

Friedhelm
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo Alfred,

das Rechtmittel gegen einen Mahnbescheid ist der "Widerspruch". Gegen den Vollstreckungsbescheid wird ein "Einspruch" eingelegt.



Hallo Friedhelm,

aufgund des Antrages auf Erlaß eines Mahnbescheides erhält der Antragsteller niemals ein Urteil. Der vollstreckbare Titel der am Ende eines erfolgreichen Mahnverfahrens steht, wäre ein Vollstreckungsbescheid.

Und aufgrund eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids und eines rechtskräftigen Urteils kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt werden.

Gruß Elmar
 
AssiY2K

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Lange Rede kurzer Sinn: Auf zum Verbraucherschutz!!!

Gruß, AssiY2K
 
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Allerhand

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D 6206 er schrieb:
Hallo Alfred,

das Rechtmittel gegen einen Mahnbescheid ist der "Widerspruch". Gegen den Vollstreckungsbescheid wird ein "Einspruch" eingelegt.



Hallo Friedhelm,

aufgund des Antrages auf Erlaß eines Mahnbescheides erhält der Antragsteller niemals ein Urteil. Der vollstreckbare Titel der am Ende eines erfolgreichen Mahnverfahrens steht, wäre ein Vollstreckungsbescheid.

Und aufgrund eines rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids und eines rechtskräftigen Urteils kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt werden.

Gruß Elmar

Hallo Elmar.

Ich will das hier nicht aufblasen, aber mein Beitrag bezog sich auf Öhlhand, der alles "liegenlässt" und eben nicht wiederspricht.

Und natürlich kommt, wenn ich alles an Schriftverkehr ignoriere, am Ende ein Urteil herraus.

Wie du schon sagtest, ist dieses auf Antrag sofort vollstreckt werden.

Wir müssen das hier jetzt auch nicht weiter breittreten. Das Thema ist ja nun eh durch.
Mich ärgerten nur diese "Tips" wie: lass das mal einfach liegen.

So geht das nun gar nicht.


Gruß

Friedhelm
 
Thema: Warnung !!!!
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