Trecker ablasten?

Diskutiere Trecker ablasten? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Nabend ich habe mal eine Frage. Kann man einen Trecker ohne weiteres ablasten? Es geht um den 6005. Leergewicht: 2610 Kg Zu...
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Werder014

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Seit einigen Jahren muss man, wenn man den CE macht unabhängig vom Alter alle 5 Jahre zum Arzt und den Führerschein verlängern lassen.
Moin, inzwischen gilt das auch für C1 / C1E Führerscheine ab Ende 2016. Egal wie alt man ist, alle fünf Jahre muss die Fahrerlaubnis verlängert werden. Der Arzt hier nimmt dafür aktuell etwas weniger als 100€.
Da kann es sich schon lohnen den Trecker abzulasten und mit B / BE zu fahren.

Grüße
Henrik
 
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DX-Driver

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Hallo Tobi,

sorry, da bin ich wohl auch nicht auf dem neuesten Stand.
Also muss jeder, der den CE ab 2014 hat, alle 5 Jahre zur Gesundheitsprüfung,
egal wie alt oder jung man ist ?
Noch so eine blödsinnige Auflage um Geld zu scheffeln.
Und dann wundert man sich hierzulande das es nicht genug LKW-Fahrer gibt.
Die armen Kerle müssen für alles den Kopf hinhalten
Fehlt nur noch, das man denen einen Besen in den A... steckt damit die beim Fahren
noch gleich die Straße kehren können.
Ich verstehe das nicht mehr.

Ich habe meinen CE ( Klasse 2 ) 1996 zum Rübenfahren gemacht, damals über den Maschinenring, und der kostete 1950 DM.
Habe danach auch aushilfsweise bei einem Transportunternehmen LKW gefahren.
Sozusagen " Erfahrung " gesammelt.

Grüßle Reiner
 
RB7862

RB7862

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Moin in die Runde!

Ich habe gerade gelernt, daß man für die Verlängerung des Führerscheins (ehemals Klasse 2) nicht nur alle 5 Jahre zum Arzt und zum Augenarzt muß. Damit erhält man sich bestenfalls das theoretische Recht, ein solches Fahrzeug zu fahren. Möchte man ein solches Fahrzeug allerdings gewerbsmäßig fahren, dann gilt: Kraftfahrer ist ein Ausbildungsberuf! Wenn man die Ausbildung nicht nachweisen kann - dann muß man mindestens die 160 Std Theorie-Unterricht nachholen und die Prüfung ablegen!

Mann, sind wir sicher in Deutschland!

Gruß Ralf
 
tlf-16-25

tlf-16-25

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Wenn man die Ausbildung nicht nachweisen kann - dann muß man mindestens die 160 Std Theorie-Unterricht nachholen und die Prüfung ablegen!
Aber nur wenn der LKW Führerschein jünger als 10.09.2009 ist. Die älteren haben Bestandschutz und bauchen "nur" die Weiterbildung im 5-Jahres Turnus mit zu machen...
Und weil das ja noch viel zu einfach wäre, darf man auch ohne die Qualifikation bestimmte Fahrten gewerblich machen: (Beförderung von Material und Gerät zur Berufsausübung. Also z.B. Bagger auf die Baustelle bringen und abholen geht ohne. Aushub fahren geht nur mit Qualifikation...
Ist ja fast schon ne Wissenschaft für sich. Aber wenn das zu einfach wäre, wäre ja das Busgeldpotential zu gering.😇

gruß
Markus
 
Holz Deutz

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Moin,
also die 3.000€ sind das Angebot ohne Ehrenrunde, mit Prüfung, Erste Hilfe und selbt Passbilder.
Das ist der reine CE ohne Berufskraftfahrerausbildung.

Ich bin leider einer der "glücklichen" 1999 im ersten Jahr den neuen Führerschein bekommen zu haben 😪 Meine Kumpels, die ein halbes Jahr älter sind, haben gar kein Verständnis für mein Problem. Die Gnade der frühen Geburt.
Beim Bund wurde mir B/CE/Gefahrengut angeboten, allerdings für eine Unterschrift auf vier Jahre.
Wenn ich es jetzt hochrechne, dann sind die 3.000€ doch um einiges günstiger.

Um noch auf das ursprüngliche Thema zurück zu kommen:
Ich würde auch den Trecker ablasten und schwarzes Kennzeichen nehmen, ober für den Wald bräuchte ich das ZGg.
Mit CE bräuchte ich nicht ablasten, kann dann aber keinen Anhänger kein grünes Folgekennzeichen fahren. Ein Anhänger mit schwarzem Kennzeichen muss alle zwei Jahre zum TÜV. Mit H-Kennzeichen weite ich es jetzt nicht aus.
Ich finde es so paranoid:
Es ist und bleibt ein Trecker mit Anhänger, aber ohne etwas daran zu verändern gibt es eine Möglichkeit wie ich ihn fahren darf und bestimmt vier Begründungen warum es illegal ist.
Ich hoffe, dass es vielleicht mal eine andere Regelung gibt, für die artgerechte Haltung alter Traktoren (und alter Technik) im Hobbybereich.
Es geht hier nicht um Steuererleichterung o.ä., sondern einfach um die Möglichkeit zu fahren.
 
M

michiwi

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Wenn du privat Holz machst und mit Folgekennzeichen in den Wald fährst ist es sowieso fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz. Da die previligierung der Forstwirtschaft fehlt.
 
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DX-Driver

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Hallo Michael,

das stimmt nicht ganz.
Wenn er das Brennholz für seine landwirtschaftlichen Bedürfnisse macht, beispielsweise zur Futtererwärmung, dann ist das erlaubt.

Grüßle Reiner
 
Holz Deutz

Holz Deutz

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Hallo Michael,

das stimmt. Aber ich hole 3m Stammholz im Rahmen meines Forstbetriebes aus dem Wald.
Gespaltenes Holz fahre ich mit dem Autoanhänger.
Ich bin da vorsichtig, aber ich weiß nicht, ob das alle Ordnungshüter sich da so auskennen. Aber wehe es ist einer dabei. Dann mache ich es weitgehend ordentlich.
 
A

agp8x

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Auch wenn du es erst daheim spaltest, ist es keine LoF-Fahrt, wenn du den Baum aus deinen Bestand entnommen hast, um damit dein Wohnzimmer zu heizen (und auch nicht BG-versichert). Der gleiche Transport mit dem Ziel das gleiche Scheitholz zu verkaufen/vertauschen ist LoF. Wenn man ganz spitzfindig ist, wäre frisches Käferholz ein betrieblicher Zwang, dass dann halt erst im heimischen Hof als eigenes Brennholz gewidmet wird.

Eigenbedarf ist weder in der Land-, noch in der Forstwirtschaft mit den Privilegien in Sachen Steuer und/oder Zulassung verbunden. Nur eine Teilnahme am Markt berechtigt dazu, sei sie auch noch so unbedeutend.

Grüße,
Clemens
 
egnaz

egnaz

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Auch wenn du es erst daheim spaltest, ist es keine LoF-Fahrt, wenn du den Baum aus deinen Bestand entnommen hast, um damit dein Wohnzimmer zu heizen (und auch nicht BG-versichert). Der gleiche Transport mit dem Ziel das gleiche Scheitholz zu verkaufen/vertauschen ist LoF. Wenn man ganz spitzfindig ist, wäre frisches Käferholz ein betrieblicher Zwang, dass dann halt erst im heimischen Hof als eigenes Brennholz gewidmet wird.

Eigenbedarf ist weder in der Land-, noch in der Forstwirtschaft mit den Privilegien in Sachen Steuer und/oder Zulassung verbunden. Nur eine Teilnahme am Markt berechtigt dazu, sei sie auch noch so unbedeutend.

Grüße,
Clemens
Das sehe ich nicht so.
Mit eigenem Wald ist man ein forstwirtschaftlicher Betrieb. Dazu gehört dann auch die Brennholzwerbung, die Brennholzbereitung und auch der Transport. Privat wird der Holzscheit erst, wenn er in den Ofen gesteckt wird. Dafür müssen bei der Steuererklärung auch Einnahmen aus Privatentnahmen angesetzt werden. Wenn das Brennholz transportiert wird, kann man noch nicht sagen, ob es verkauft wird oder selbst genutzt wird.
Anders ist es natürlich wenn man Holz vom Waldbesitzer kauft und zu Brennholz aufbereitet. Handelt man dann mit Brennholz, ist man ein gewerblicher Holzverarbeitender Betrieb und es gelten nicht die Regeln für Lof Betriebe.
 
Holz Deutz

Holz Deutz

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Korrekt, so ist es. Die jährliche Eigenentnahme kann auch jederzeit bei mir in den Büchern eingesehen werden.
Notfalls lege ich mir eine Flasche Fürst Bismarck untern Sitz und sage "ich muss Korn fahren" 🤣
 
Thema: Trecker ablasten?

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