Homer Jay
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Hallo,
ich meine, ob 6 oder 8 km/h spielt bei der Strecke nicht wirklich eine Rolle.
Bei 8 km/h ist die Beschränkung der ungebremsten Anhängelast auf 2 to noch gültig.
Bei 6 km/h würde ich auf Besitzstand plädieren, ohne die alten StVO rausziehen, meine ich, früher fiel ein Zug unter die Gültigkeit der geringst hohen zulässigen Geschwindigkeit. Auf die Besitzstandswahrung wird diesbezüglich in der neuen StVO hingewiesen.
Müsste man raussuchen und überprüfen.
Gruß
Jürgen
PS: Man könnte den Schlepper auch auf 3 to auflasten. Dann ist die 8 km Regel 1:1 Gewicht anwendbar.
ich meine, ob 6 oder 8 km/h spielt bei der Strecke nicht wirklich eine Rolle.
Bei 8 km/h ist die Beschränkung der ungebremsten Anhängelast auf 2 to noch gültig.
Bei 6 km/h würde ich auf Besitzstand plädieren, ohne die alten StVO rausziehen, meine ich, früher fiel ein Zug unter die Gültigkeit der geringst hohen zulässigen Geschwindigkeit. Auf die Besitzstandswahrung wird diesbezüglich in der neuen StVO hingewiesen.
Müsste man raussuchen und überprüfen.
Gruß
Jürgen
PS: Man könnte den Schlepper auch auf 3 to auflasten. Dann ist die 8 km Regel 1:1 Gewicht anwendbar.
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