Schwarzes Folgekennzeichen???

Diskutiere Schwarzes Folgekennzeichen??? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Folgendes habe ich gesehen: auf dem Weg zum Dienst bin ich an einem D40 mit Einachshänger vorbeigefahren. Der Trecker hatte eindeutig ein...
Maggus

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Hallo,
ich finde es immer wieder beeindruckend das viele meinen mit einem alten Traktor machen zu können was sie wollen.
Wer sich zu seinem Vergnügen ein Motorrad kauft zahlt doch auch die Steuer ohne sich aufzuregen.
Kauft sich jemand einen Traktor mit Anhänger ist es das gleiche.

Ich habe grüne Nummern, ich zahle meinen Beitrag an die BG, eine Wegenutzungsgebühr, bin ( beitragspflichtig ) Mitglied in einer Erzeugergemeinschaft, habe gelegentlich Betriebsprüfungen durch die Landw. BG ( die nicht nur auf den Überrollbügel achtet, sondern auch zB. auf das Geländer an meiner Kellertreppe....) und überlege mir gut was ich wie Transportiere.

Findet euch damit ab das jedes Hobby Geld kostet, die Rennleitung nicht dumm ist und spätestens wenn etwas passiert ist viele Fragen gestellt werden.
 
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1014ts

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Hallo Maggnus,
du hast ja so Recht!
Da kauft einer für 10000 Euro einen Schlepper,spritzt den in pink,baut noch widerrechtlich schnellere Zahnräder ein und die übergroßen Reifen haben keine Zulassung.
Dafür eine grüne Nummer?

Gruß
Thomas
 
Maggus

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Hallo 1414ts,

bei der Farbe bin ich echt kulant, die Reifengröße sollte aber wirklich erlaubt sein und alles andere sowieso der Zulassung entsprechen.

Am ferngesteuerten Auto kann jeder die Reifen dranschrauben die er gerne hätte aber bei Fahrzeugen die auf öffentlichen Straßen / Wegen bewegt werden muß halt alles passen.
Als ich letztes Jahr neue Reifen für meinen "großen" gekauft habe, hätten mich auch die etwas breiteren gereizt.... drauf sind die , die auch eingetragen sind.

Für mich ist ein Traktor in erster Linie ein Arbeitsgerät und weniger Hobby, viel Spaß habe ich trotzdem damit. Vermutlich mehr als manch einer der nur leer / sinnlos umherfährt.
 
nfdeutz

nfdeutz

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gruebel.jpg


Sehr interessant das alles, aber auf meine Frage bzw. Feststellung ist leider keiner eingegangen :(

Moin, das dürfte dann ja nur zu diesem Treffenfahren so zutreffen? Habe einen D40L mit schwarzem Kennzeichen, habe damals bei der Zulassung ein drittes schwarzes Folgekennzeichen für einen Hänger ohne Zulassung und Anmeldung (eben nur zum Mistwegfahren) bekommen nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle und der Versicherung. Laut Beitrag von Rüdiger Anhänger hinter Traktoren dürfte das dann eben bei nur LOF und den weiteren geforderten Bestimmungen auch so erlaubt sein?!

Gruß Dieter
 
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uli0601

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Hallo Dieter,



laut den gesetzlichen Bestimmungen gibt es keine "schwarzen" Folgekennzeichen. Wenn die Zulasungsstelle dies so "genehmigt" hat muß man sich wirklich die Frage stellen auf welcher gesetzlichen Grundlage dies steht. Gibt es hier dann doch irgendwelche Ausnahmesituationen?

Das war eigentlich eine Antwort auf Deinen Beitrag!

Gruß Uli

Warum funktioniert eigentlich die "Zurücksetzen" Funktion nicht?
Oder wie löscht man einen Beitrag?
 
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uli0601

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uli0601 schrieb:
Hallo,

laut den gesetzlichen Bestimmungen gibt es keine "schwarzen" Folgekennzeichen. Wenn die Zulasungsstelle dies so "genehmigt" hat muß man sich wirklich die Frage stellen auf welcher gesetzlichen Grundlage dies steht. Gibt es hier dann doch irgendwelche Ausnahmesituationen?

Warum hat Dir die Zulasssungsstelle dann nicht gleich ein grünes Kennzeichen für den Schlepper gegeben?



Hallo Dieter,

das war eigentlich als Antwort gedacht!

Gruß Uli
 
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nfdeutz

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Moin Uli,

weil ich kein grün wollte :)

dann kann ich auch mal ohne LoF spazieren fahren 8)
 
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uli0601

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Hallo Dieter,

Hast Du da eigentlich irgendein Schreiben oder etwas ähnliches dabei wenn Du mit dem Miststreuer unterwegs bist. Also wenn man dich z.B. kontrollieren würde?

Gruß Uli
 
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Chibo

Chibo

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Ok, vielen Dank für die klärenden Antworten. Die Neidbeiträge irgnoriere ich jetzt mal.

Dann zahl ich halt meine Steuern, gleiches Recht für alle (auch wenn jetzt die ganzen Professionellen wieder aufschreien werden, dass ich Ihnen Ihre ach so lieben Subventionen kürze).

Im Sinne der Verkehrssicherheit bin ich übringens ab sofort dafür, dass alle Anhänger, egal welches Kennzeichen, regelmäßig zur Hauptuntersuchung müssen, zusätzlich die Druckluftgebremsten zur Bremsensonderprüfung. Wobei ich mir aus Erfahrung das Urteil erlaube, dass die meisten professionel genutzen Anhänger dann probleme bekommen. Egal, alles für die Sicherheit und die Gleichberechtigung.

So, jetzt hab ich aber was geschrieben, und mit dem Ingorieren hats uch nicht geklappt :evil:

Ist schon irgendwie doof, dass wir in Deutschland nicht nur in einer staatlich verordneten Regulierungsgesellschaft leben, sondern in einer Neidgesellschaft, die wir selber am Leben erhalten.

Schonmal vorneweg: Nein, ich werde nicht auswandern.

Nichts für Ungut, mir hat dieser Anhänger-Kennzeichen-Betrag trotzdem geholfen.

Gruß, Chibo.
 
15er Patrick

15er Patrick

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Hallo,

Jetzt möchte ich auch mal meinen Senf dazugeben bzw meine Frage loswerden. Bei LKW`s sieht man öfters, das diese ihren Anhänger mit grüner Nummer betreiben. Ich habe auch gehört, das man dazu für die Zugmaschine ein wenig mehr Steuern bezahlen muss, dafür ist dann der Anhänger steuerbefreit, das gilt natürlich nur dann, wenn der Anhänger immer mit der gleichen Zugmaschine gezogen wird. So jetzt meine Frage, kann das stimmen?
 
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AntonDosenkohl

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uli0601 schrieb:
Hallo,

mein Einachsanhänger mit einem zu. Gesamtgewicht von 3.2 Tonnen
kostet 89 Steuern im Jahr. Die Versicherung beläuft sich auf 16 Euro pro Jahr. Die Kosten für die Erlangung der BE belaufen sich auf ca. 100 Euro je nachdem welche Unterlagen vom Anhänger bereits vorhanden sind. Relativ einfach ist die Geschichte wenn die ABE noch vorhanden ist bzw. leicht vom Hersteller besorgt werden kann. (Zweitschrift).

Die Zulassung auf H wird sich nur bei schweren Anhängern rechnen.

Gruß Uli

Hallo Uli,
solche Preise gehen ja noch. Wie sieht das mit "Selbstbau"-Anhängern aus? Die sind aus irgendwelchen LKW Achsen zusammengeschweißt worden und sehen eigentlich recht professionell aus. Aber irgendwelche Papiere gibt es nicht dazu. Das gleiche habe ich auch von allen Landwirten gehört, deren 25er Hänger mein Interesse geweckt hatten. Grünes Folgekennzeichen. Und Papiere? Nö, hamwer nich.
Was sagt da der Tüv Mensch, wenn ich mit sowas vorgezockelt komme? Nichtporöse Reifen, funzende Beleuchtung und bremsende Bremse mal vorausgesetzt. Wenn da hunderte von Euros für irgendwelche Einzelgutachten fällig würden, wäre das ganze ja eher uninteressant.
Gruß
Anton
 
Christian2911

Christian2911

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15er Patrick schrieb:
Hallo,

Jetzt möchte ich auch mal meinen Senf dazugeben bzw meine Frage loswerden. Bei LKW`s sieht man öfters, das diese ihren Anhänger mit grüner Nummer betreiben. Ich habe auch gehört, das man dazu für die Zugmaschine ein wenig mehr Steuern bezahlen muss, dafür ist dann der Anhänger steuerbefreit, das gilt natürlich nur dann, wenn der Anhänger immer mit der gleichen Zugmaschine gezogen wird. So jetzt meine Frage, kann das stimmen?

kurz und knapp....JA!
Anhängerzuschlag ist hier das Zauberwort!
 
Chibo

Chibo

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Hallo Patrick,

ja, das stimmt. Der Anhängerzuschalg beträgt zur Zeit 373,24 Euro und die Einzelheiten sind im KraftStG § 10 geregelt.

Im § 3 stehen übrigens die Regelungen zu steuerbefreiten Fahrzeugen.

Ich gehe aber mal davon aus, dass es noch ergänzende Verordnungen und Ausführungsbestimmungen gibt, die ich zur Zeit nicht kenne. Sonsten wäre der Sachverhalt zu einfach bzw. teilweise nicht deckungsgleich mit den vorangegangenen Beiträgen.

Gruß, Chibo.
 
15er Patrick

15er Patrick

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Hallo Chibo,

also das war dann auch mal ein Satz mit X, das war wohl nix :D Ja gut bei einem 8 Tonner möge sich das rentieren, aber bei einem 3,2 Tonnen Anhänger melde ich ihn lieber mit Schwarzem Kennzeichen an :D
 
U

uli0601

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Hallo,

@15er Patrick, wie schon gesagt gibt es solch einen Anhängerzuschlag
für LKW bzw. Zugmaschinen. Es können auch mehrere Anhänger Steuerbefreit zugelassenen sein, es darf aber nur immer nur einer im Einsatz sein, natürlich nur an der Zugmaschine für die der Zuschlag bezahlt worden ist.

@Anton,

Prinzipiell muß jeder "Selbstgebaute Zulassungsfreie" Anhänger in einem solchen Zustand sein das er jederzeit "Zulassungsfähig" ist. D.h. er muß eine Betriebserlaubnis haben. Natürlich wurde die oft nicht beantragt. Soll nun ein solcher Anhänger eine BE erlangen, um dann z.B. mit schwarzem Kennzeichen zugelassen werden zu können, kommt es darauf an wie der Aufgebaut ist. Hier ist es Ratsam sich beim z.B.TÜV beraten zu lassen um festzulegen welche Nachweise erbracht werden müssen. Fehlen an einem solchen Wagen sämtliche Typenschilder z.B. für die Achse, Zugmaul bzw. Auflaufvorrichtung etc.
kann die Geschichte durchaus teuer bzw. zeitraubend werden. Sind die Typenschilder jedoch vorhanden kann es wiederum relativ einfach sein.
Schwierig wird die Sache allerdings auch dann, wenn keine BE vorhanden ist und der Anhänger eine Bremseinrichtung besitzt welche heute nicht mehr zulässig ist. (z.B. Bremsanlage mit Umsteckhebel)
So ein Anhänger wird in der Regel keine Betriebserlaubnis mehr erhalten.

Gruß Uli
 
Thema: Schwarzes Folgekennzeichen???

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