grünes Kennzeichen

Diskutiere grünes Kennzeichen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, wollte mir im kommenden Sommer einen Traktor von einem Bekannten kaufen, der allerdings in einem anderen Landkreis wohnt. Habe selber keine...
Tommi Deutzfahrer

Tommi Deutzfahrer

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Jedenfalls ist es mal ein Denkanstoss, habe nämlich noch nix angemeldet. Werde mal bei der Württembergischen nachhaken. Habe keine Lust - trotz schwarzem Nummernschild - demnächst trotzdem am Fliegenfänger zu hängen.


Halte euch auf dem laufenden ...


Tommi un' sein Deutz
 
Moorhorst

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hallo
man soll auch steuerbefreit fahren können,wenn man an eidesstatt versichert nur an brauchtumsveranstaltungen teilzunehmen und nur fahrten zu treffen mit gleichgesinnten vorzunehmen.ich habe dieses letzte woche meinem zuständigen finanzamt vorgelegt und warte noch auf die entsprechende reaktion.am telefon war die sachbearbeiterin aber nicht abgeneigt dem zuzustimmen.sie wollte sich nur noch in die sache weiter einlesen und die auflagen prüfen.werde weiter davon berichten.
gruss
horst
 
Florian

Florian

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Hallo,

@ Tommi:

Wenn du mit dem Schlepper lof arbeitest, hast du das Recht, grüne Kennzeichen zu führen. Da du ldw. BG-Beitrag bezahlen musst, verschenkst du sonst die Kfz-Steuern (Land =:D :D :D ) (bei H-Kennzeichen bekanntlich kein lof Einsatz!!! 8o ).

Ein Bekannter von mir hat auch noch ein bisschen Landwirtschaft und darf mit dem Schlepper (mit gr. Kennz.) auch sog. Brauchtumsveranstaltungen und sogar Umzüge mit Personen auf dem Anhänger fahren ("Alles Verhandlungssache mit dem Mann von der Versicherung" 8) ).


@ (Moor-)Horst:

Wäre dann bei dir die lof-Nutzungbzw. / = steuerfreier Anhängerbetrieb) ausgeschlossen? ?(


Danke für eure Antworten :)



Gruß aus dem verschneit-verwehten und eisig-kalten Oberschwaben

Florian
 
Moorhorst

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hallo
habe heute mit dem finanzamt telefoniert.meinem antrag auf steuerbefreiung unter beibehaltung der schwarzen kennzeichen wurde entsprochen.neuer steuerbescheid kommt in der nächsten woche.einzige auflage(die ich aber gern erfülle:(ein 25km/h schild sichtbar an den fahrzeugen angebracht und davon fotos zu der zuständigen sachbearbeiterin mailen.
zum thema anhänger und holz oder sand fahren--->>ich will keine schlafenden hunde wecken,da solche fahrten bei mir äußerst selten vorkommen.mein ziel war die steuerbefreiung.
gruss
horst ;)
 
Florian

Florian

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Hallo Horst,

da kann ich dir nur zu deiner Steuerbefreiung gratulieren :D .


Das mit den "schlafenden Hunden" ist einleuchtend.


Was für Schlepper hast du denn?


Gruß aus Oberschwaben
Florian
 
Moorhorst

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hallo florian
bei mir parken ein D15 aus bj63 und D25S aus bj60
beide zugelassen aber nicht restauriert
gruss
horst ;)
 
C

Christian...

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zum thema anhänger und holz oder sand fahren--->>ich will keine schlafenden hunde wecken,da solche fahrten bei mir äußerst selten vorkommen

Nur noch mal für alle:

Mit schwarzem Kennzeichen muss man einen Anhänger, den man mit dem Trecker ziehen will, zulassen (und das setzt eine Anhängerversicherung voraus.

Mit grünem Kennzeichen darf man (fast) jeden x-beliebigen Anhänger mit max. 25 km/h fahren.

Wollte ich nur mal so gesagt haben, weil daß den wenigsten bewusst ist (ich hab auch ein schwarzes Kennzeichen).

Wenn man allerdings mit grünem Kennzeichen und nicht zugelassenem 25-km/h-Anhänger privat fährt (also nicht für LoF), ist das auch nicht legal.
 
Moorhorst

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hallo
versichern heisst nicht,dass das der anhänger auch zugelassen ist.den beitrag kassieren die auch so.hat bei meiner anfrage geklappt,werde aber keinen gebrauch davon machen.wie gesagt,dieses thema muss jeder mit sich selbst abmachen.mir ging es nur um die info der steuerbefreiung bei schwarzen kennzeichen.
gruss horst ;)
 
T

Trakehnerstar

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Das Thema wird wohl immer wieder im Forum kommen. Es ist eben bei Thema immer ein gewisser Wandel im Gange. In RLP bekommt man in machen Landkreisen nur noch als "richtiger landwirt" ein grünes Kennzeichen (entweder mind ca. 4 ha Fläche oder Gewinn aus LuF).
Eichel braucht eben Geld!!!
Was die Versicherung angeht, habe ich mit der GHV Darmstadt gute Erfahrungen gemacht (www.pferdesportversicherung.de)
Man zahlt für 25 Ps 36 Euro (für Teilkasko 6,9 Euro zusätzl.) Ausserdem sind Brauchtumsveranstaltungen mit drin und man hat keine SF-Klassen.
 
C

Christian...

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Mit schwarzem Kennzeichen muss man einen Anhänger, den man mit dem Trecker ziehen will, zulassen

versichern heisst nicht,dass das der anhänger auch zugelassen ist

Das stimmt, man kann den Anh. auch versichern, ohne ihn zulassen. Aber: eine Zulassung setzt IMMER eine Versicherung voraus.
Wenn du den Anhänger hinter nem "schwarzen" Trecker nur versicherst, aber nicht zulässt, kann das z.B. bei einem (auch unverschuldeten) Unfall Probleme geben.
 
Lars

Lars

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Der entscheidende Punkt ist doch:

Wenn etwas passiert, hilft die vorher so toll ausgetüftelte Lösung (nur Versicherung, aber keine Zulassung usw.) garantiert nicht weiter, dann geht es sowieso vor Gericht und die Folgen sind heftig.
Was soll auch eine "getrickste" Versicherung, die wird in keinem Fall zahlen, wenn sie nicht unbedingt muss.

Lars
 
Meiko

Meiko

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Hallo zusammen,

Es wird immer von "privaten Fahrten" gesprochen. Aber was heißt das eigentlich ?

Wird das an der Ladung festgemacht ? Wenn ja, was sind Ladungen die Land oder Forstwirtschaftlich sind und was nicht ? Das ist meiner Meinung nach ganz schön weit auslegbar !

Wenn ich z.B. Gehwegplatten vom Baumarkt meines Vertrauens hole, sind die nicht unbedingt Landwirtschaftlich. Wenn ich damit aber den Weg vor dem Pferdestall auf meiner 1ha-Wiese (Nebenerwerbslandwirtschaft) pflastere, dann dienen sie der Landwirtschaft ! Das könnte man unendlich fortsetzen über alle Baustoffe und Ersatzteile für Landw. Maschinen, sogar Schrott....

Und warum man mit genau diesen Fahrzeugen, die eindeutig LoF genutzt werden, dann nicht auch auf ein Oldtimertreffen fahren soll, ist fraglich. Denn die erhaltung von historischen NUTZ-Fahrzeugen ist doch nicht strafbar, oder ?

Gut, einigen "aus dem Ei gepellten", frisch restaurierten Fahrzeugen sieht man an, das sie aus "nicht artgerechter Haltung" sind (d.h. nie Arbeiten).

Aber an allen Fahrzeugen, die wirklich benutzt werden, sieht man auch Gebrauchsspuren, und damit steht dann eigentlich ausser Frage, das sie als LoF-Nutzfahrzeuge auch die Grüne Nummer haben dürfen, oder ?

Meiko

Oldtimer in "artgerechter Haltung" siehe www.oldtimer-hardautal.de
 
H

Heidjer

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Meiko schrieb:
Und warum man mit genau diesen Fahrzeugen, die eindeutig LoF genutzt werden, dann nicht auch auf ein Oldtimertreffen fahren soll, ist fraglich. Denn die erhaltung von historischen NUTZ-Fahrzeugen ist doch nicht strafbar, oder ?
natürlich nicht.
und besonders dann nicht in meinen augen, wenn dort ein zugwettbewerb ausgeschrieben ist.
dieser dient nämlich durchaus landwirtschaftlichen zwecken. schliesslich will man ja wissen, was die dinger so drauf haben. gabs ja früher schon (und auch noch heute) im pferdebereich bei den kaltblutzüchtern. dient(e) besonders der zuchtwertschätzung, was bei den treckern heut wohl einer preis-wert-schätzung gleichkommt.
im übrigen fahren hier ja auch die landmaschinenhändler mit ihren vorführmaschinen zu den treffen und wettbewerben. und nicht alle haben eine 5-tage-nummer oder ein rotes kennzeichen da dran. die meisten sind mit grünen kennzeichen zugelassen.
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Zusammen

Nicht alle Traktoren mit Gebrauchsspuren bekommen deshalb eine grüne Nummer,Meiko.
Die entscheidet einzig und alleine das Finanzamt aufgrund der jetzigen Verwendung.Wenn Du eine Wohnung in der Innenstadt bewohnst und 5Trecker aber kein Ackerland besitzt wirst Du wohl keine Aussichten auf eine grüne Nummer haben.

Zu der Sache mit den Oldtimertreffen,es war strafbar zu diese Treffen mit der grünen Nummer zu besuchen.Da die Traktoren sonntags nur zu dringenden Ernteeinsätzen eingesetzt werden dürfen,ansonsten gilt auch hier das Sonntagsfahrverbot(wo kein Kläger,da kein Richter)war der Straftatbestand der Steuerhinterziehung gegeben.Ein findiger Finanzbeamter hat sich sonntags mal die Nummernschilder aufgeschrieben und in der Woche drauf bekamen diese Halter Post!!!!

Nun ist es aber gesetzlich festgeschrieben,daß Traktoren mit grüner Nummer diese Brauchtumsveranstaltungen besuchen dürfen.
Ich will hier aber keine neue Diskussion entfachen,derer gibt es hier schon mehr als genug,ich wollte es nur nochmal klarstellen.

Gruß Ralf

Wer Fendt fährt führt
wer Deutz kennt braucht keinen Fendt
 
Moorhorst

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hallo
nach aktueller auskunft der zulassungsstelle hat der gesetzgeber schlichtweg vergessen,dass die möglichkeit mit schwarzen kennzeichen eine steuerbefreiung zu bekommen so nicht gedacht war.es sollten eigentlich die zugelassenen,mit grünen kennzeichen,im rahmen von gemeinnützigen tätigkeiten die möglichkeit bekommen,diese auch auszuüben.gemeint sind damit ernteumzüge,irgendwelche papier-oder altkleidersammlungen etc.nur zu unserem glück wurde dies im gesetzestext nicht ausreichend formuliert bzw.niemand dachte an die trecker mit schwarzen kennzeichen.und so können wir die steuerfreiheit unbeschwert geniessen.
gruss
horst ;)
 
Lars

Lars

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Nochmal zur Klarstellung:

wenn grünes Kennzeichen / Landwirtschaft, dann ist jede Fahrt, die landwirtschaftlichen Zwecken dient, zulässig. Ohne Ausnahme, auch Sonntags ohne Einschränkung! Auch due Bundes-Immissions-Schutzverordnung, die z.B. regelt, wann man rasenmähen darf usw. nimmt land- und forstwirtschaftliche Nutzung ausdrücklich aus. Man darf als Landwirt immer Krach machen! das ist auch gut so

Der Fahrzeughalter bestimmt den Einsatzzweck, wenn er also zum Treffen mit grüner Nummer fährt, so dienst es dann landwirtschaftlichen Zwecken, wenn er plant, dort seinen Traktor anzupreisen (Verkaufsabsicht) oder Ersatzteile zu erwerben, oder eine Maschine zu kaufen usw.
-Also eigentlich immer- :D

Lars
 
kohlemann

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Hast recht,Lars ich habe mich vertan mit dem Sonntagsfahrverbot,es gilt nur für landwirtschaftlich genutzte LKW.

Zu dem zweiten Satz,gar nicht dumm,Lars. :)

Gruß Ralf
 
koch-1

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Hallo Kohlemann kannst du mir sagen wo es teht da trecker mit grünen Nummernschild zu Brauchtumsveranstaltungen zugelassen sind!!

gruss Stefan
 
kohlemann

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Hallo koch

Soweit ich weiß ist dies jetzt in der StVO/StVZO aufgenommen und zwar das landw.Ackerschlepper zum Lumpensammeln,für Feuerlöschzwecke und zur Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen auch benutzt werden dürfen.Wohlgemerkt nicht jedes Treckertreffen ist eine Brauchtumsveranstaltung aber wenn man alles so genau auslegen würde,hätten wir wahrscheinlich gar keinen Spaß mehr an unserem Hobby.
Es gab auch mal einen Artikel in der Schlepperpost(Ausgabe1/2002 seite5)darüber,da eine große Verwirrung darüber herrschte und einige Oldtimerfreunde und Straßenverkehrsämter dem Irrtum unterlagen ein Traktor bekommt ein grünes Kennzeichen wenn er zu Brauchtumsveranstaltungen fährt,dies ist nicht der Fall.Es bezieht sich lediglich auf Fahrzeuge,die schon eine grüne Nummer besitzen.Aber das wird wie Du an den vielen Beiträgen hier im Forum siehst völlig unterschiedlich(nicht immer zu unserem Nachteil)sogar von Stadt zu Stadt gehandelt.

Ich konnte Dir hoffentlich helfen

Gruß Ralf
 
Thema: grünes Kennzeichen

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